Bessere Bezahlung für Grundschullehrkräfte sowie im mittleren Dienst der Polizei, Steuerverwaltung und des Justizvollzugs
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Die Eingangsämter und damit die Bezahlung von Grundschullehrkräften sowie von Beamtinnen und Beamten im mittleren Polizeivollzugsdienst, im mittleren Steuerverwaltungsdienst und im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst sowie im Werk- und Krankenpflegedienst bei den Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg werden zum 1. Januar 2019 angehoben. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 dem Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsänderungsgesetzes 2018, welches die Landesregierung vorgelegt hatte, zugestimmt.
Bereits im letzten Jahr wurden mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2017 die Bezüge aller Brandenburger Beamtinnen und Beamten für die Jahre 2017 und 2018 durch zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst zuzüglich jährlich weiterer 0,5 Prozentpunkte erhöht. Mit dem Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften 2018 werden nunmehr gezielt Verbesserungen für einzelne Beamtenbereiche umgesetzt, um mit Blick auf den Fachkräftebedarf die Attraktivität der Brandenburger Landesverwaltung weiter zu steigern.
Die Verbesserungen gehen zurück auf Vereinbarungen, die die Landesregierung mit den Spitzengewerkschaften des öffentlichen Dienstes im November 2017 zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes getroffen hat.
Das vom Landtag am 13. Dezember 2018 verabschiedete Gesetz sieht insbesondere vor, die Eingangsämter für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer und auch für Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Lehrbefähigung noch in der DDR erworben haben, zum 1. Januar 2019 anzuheben und damit ihre Bezahlung zu verbessern.
Finanzminister Christian Görke sagte dazu in Potsdam: „Mit dieser Anhebung sorgen wir für mehr Gerechtigkeit in den Lehrerzimmern der Brandenburger Grundschulen. Darauf haben viele Lehrerinnen und Lehrer lange gewartet. Ich bin froh, dass der Landtag unserem Vorschlag gefolgt ist, so dass wir diesen nun umsetzen und finanzieren können.“
Auch die für Bildung zuständige Ministerin Britta Ernst äußerte sich positiv zu den beschlossenen Maßnahmen: „Ich freue mich, dass der Landtag der besseren Bezahlung von Lehrkräften an Grundschulen und von Lehrkräften mit einer DDR-Ausbildung zugestimmt hat. Wir haben bereits in den letzten Jahren die Attraktivität des brandenburgischen Schuldienstes erhöht und erhöhen sie jetzt mit dieser Besoldungsanhebung weiter. Damit erkennen wir die engagierte Arbeit der Lehrkräfte an. Und wir zeigen, dass es sich lohnt, Lehrerin und Lehrer in Brandenburg zu werden.“
Die Anhebungen für die Grundschullehrerinnen und -lehrer und die Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung der DDR führen zu jährlichen Mehrausgaben in Höhe von rund 18,1 Millionen Euro, die im Doppelhaushalt 2019/2020 eingepreist sind.
Finanzminister Görke ergänzte: „Wir schaffen mit dem Gesetz aber nicht nur eine höhere Attraktivität im Bildungsbereich, sondern stärken die Zugkraft des öffentlichen Dienstes bei den berufen in der Polizei, bei der Justiz, bei den IT-Fachkräften. Im Einzelnen bedeutet das: Die Eingangsämter des mittleren Polizeivollzugsdienstes, des mittleren Steuerverwaltungsdienstes und des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes sowie des Werk- und des Krankenpflegedienstes bei den Justizvollzugsanstalten werden angehoben und damit die Besoldung dieser Beamtinnen und Beamten verbessert. Dies führt zu weiteren Mehrausgaben in Höhe von jährlich rund 3,3 Millionen Euro.
Außerdem sieht das Gesetz vor, den Justizwachtmeisterdienst vom einfachen in den mittleren Dienst zu überführen. Darüber hinaus wird für die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister, die uneingeschränkt im Vorführdienst verwendet werden, eine Stellenzulage von monatlich 70 Euro eingeführt.
Um leichter geeignetes Personal für den IT-Bereich der Landesverwaltung zu gewinnen, wird durch das Gesetz eine Zuschlagsregelung zur Gewinnung von IT-Fachkräften, wie sie in Bayern seit 1. Januar 2018 besteht, eingeführt. Vorgesehen ist ein Zuschlag von bis zu 400 Euro monatlich, der sich erstmals nach fünf Jahren um 40 Prozent und nach weiteren drei Jahren nochmals um 30 Prozent des Ausgangsbetrages vermindert.“
Zudem werde die bis zum 31. Dezember 2019 befristete Regelung, wonach Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte für das freiwillige Hinausschieben des Ruhestands über die Altersgrenze hinaus einen Zuschlag von monatlich 400 Euro erhalten, um ein Jahr verlängert. Für Lehrerinnen und Lehrer wird eine gleichlautende Regelung – befristet bis zum 31. Dezember 2021 – eingeführt. Sie erhalten ebenfalls einen Zuschlag von 400 Euro monatlich, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig später in den Ruhestand treten.
Als weitere Verbesserung im Bereich der Polizei sieht das Gesetz die Option der freien Heilfürsorge für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten vor. Für die bisher Heilfürsorgeberechtigten entfällt damit der Eigenanteil. Bis zum 31. Dezember 2019 ist auf Antrag ein einmaliger Wechsel der bislang beihilfeberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in die freie Heilfürsorge möglich. Die Einführung der freien Heilfürsorge führt zu Mehrausgaben in Höhe von rund 5 Millionen Euro jährlich.
Insgesamt belaufen sich die aus dem Gesetz ergebenden jährlichen Mehrausgaben (Personalausgaben und Zuschüsse für private Schulen) im Jahr 2019 auf rund 31,8 Millionen Euro und im Jahr 2020 auf rund 34,4 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2021 betragen die jährlichen Mehrausgaben für das Land insgesamt rund 37,4 Millionen Euro.
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