„Weihnachtsfrieden“ für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und -zahler

Keine Vollstreckungsmaßnahmen während der Festtage

- Erschienen am 19.12.2016 - Presemitteilung 82/2016

Potsdam – Brandenburgs Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den „Weihnachtsfrieden“ wahren. „In der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich 30. Dezember werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam mit.

Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden wie in den Vorjahren Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden. „Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrück-ständen machen müssen“, begründete Görke den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler.

Finanzminister Görke bat außerdem darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen. Deshalb werden die Finanzämter auch in der Weihnachtszeit – wenn erforderlich – durch Mahnung an bereits fällige Steuern erinnern.

Abbinder

Ident-Nr
82/2016
Datum
19.12.2016