Grundsteuerreform in Brandenburg angelaufen

Schon mehr als 25.000 Grundsteuerwerterklärungen eingegangen/ Hilfe beim Ausfüllen bieten Klickanleitung, Veranstaltungen und Hotline

- Erschienen am 19.07.2022 - Pressemitteilung 40/2022

Seit dem Start der Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen sind im Land Brandenburg bereits mehr als 25.000 Erklärungen von Eigentümerinnen und Eigentümern eingegangen. Bundesweit können seit dem 1. Juli 2022 die Grundsteuerwerterklärungen für Grundstücke abgegeben werden – so auch für die circa 1,8 Millionen Grundstücke zwischen Elbe und Oder. Bislang gingen für diese Grundstücke 28.368 Grundsteuerwerterklärungen elektronisch bei den Finanzämtern im Land Brandenburg ein (Stand: 18. Juli 2022). Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgeben, deren Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren. Dafür haben sie bis zum 31. Oktober dieses Jahres Zeit.

Anhand der Angaben in den Grundsteuerwerterklärungen werden die brandenburgischen Finanzämter die Grundstücke neu bewerten. Dies ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.

Die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung ist einfacher als gedacht“, sagte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange. „Ich weiß, dass einige Bürgerinnen und Bürger Vorbehalte gegen eine elektronische Abgabe haben. Aber die Grundsteuerwerterklärung ist vielfach einfacher als eine Einkommensteuererklärung, da nur wenige Angaben erforderlich sind. Brandenburgs Finanzverwaltung bietet auch umfangreiche Hilfestellungen an“, betonte Lange. Auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de finde sich zum Beispiel eine Klickanleitung, die anhand des Beispiels „Einfamilienhaus“ Schritt für Schritt erläutere, wie man die Grundsteuerwerterklärung auf elektronischem Wege einreichen kann. „Das ist eine gut verständliche Übersicht, die sicher vielen Eigentümern ganz praktisch helfen wird“, hob die Finanzministerin hervor. Die Klickanleitung sei auf der Webseite unter „Aktuelle Hinweise zur Grundsteuerreform“ zu finden.

Webseite – Hotline – Informationsveranstaltungen – Klickanleitung

Auf der eigens eingerichteten Webseite grundsteuer.brandenburg.de sind Informationen für private Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Kommunen und steuerberatende Berufe zusammengetragen. Hier findet sich auch ein Link zu einem speziell in Brandenburg eingerichteten Informationsportal Grundstücksdaten (informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de), auf dem die Angaben zu Grund und Boden wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land in einfacher Form abgerufen werden können.

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher wird empfohlen, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen. Hier finden sich alle Informationen, die zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung benötigt werden.

Außerdem haben alle brandenburgischen Finanzämter seit Mitte Mai mehr als 40 Informationsveranstaltungen im Land durchgeführt, die noch bis in den September hinein stattfinden werden. Die Termine werden ebenfalls auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de veröffentlicht werden.

Elektronisch oder in Papierform

Für die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung können das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ oder Produkte privater Softwareanbieter genutzt werden. Das Freischalten eines neuen Benutzerkontos auf „Mein ELSTER“ könne bis zu zwei Wochen dauern. Bei Bedarf böten die Finanzämter Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an. Hierzu müsse man einen Termin im Finanzamt vereinbaren.

Bei ELSTER sei auch wichtig zu wissen, dass nicht jeder selbst über ein Benutzerkonto verfügen muss. „Das heißt ganz praktisch, Kinder oder Enkel können auch die Grundsteuerwerterklärung für die Eltern oder Großeltern übernehmen. Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben“, erläuterte Lange weiter. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.

Für einfach gelagerte Sachverhalte, wie zum Beispiel Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke, kann für die elektronische Übermittlung auch die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” genutzt werden (www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de).