Aufkommen der Grunderwerbsteuer im Land steigt

Finanzstaatssekretärin Trochowski: Brandenburg ist ein Top-Standort, um Wohneigentum zu kaufen

- Erschienen am 19.07.2017 - Presemitteilung 54/2017

Potsdam – Anlässlich des heute vorgestellten Grundstücksmarkberichtes für das Land Brandenburg 2016 hat das Ministerium der Finanzen mitgeteilt, dass das Aufkommen der Grunderwerbsteuer im Land stark angestiegen ist. Nahm das Land Brandenburg im Jahr 2014 noch 178,9 Millionen Euro an Grunderwerbsteuer ein, waren es 2015 schon 276,5 Millionen Euro. Zum 1. Juli 2015 war die Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent erhöht worden. Im vergangenen Jahr setzte sich der Anstieg der Grunderwerbsteuer weiter fort: Das Land Brandenburg nahm 2016 insgesamt 315,9 Millionen Euro an Grunderwerbsteuer ein.

Angesichts des Anstiegs betonte Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski, dass es trotz der im Gesetzgebungsverfahren von verschiedenen Seiten geäußerten Bedenken richtig war, die Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015 zu erhöhen. „Trotz aller Unkenrufe hat die Erhöhung nicht zu einer Abkehr vom Trend zum Kauf von Grundstücken und zum Bau von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern im Land Brandenburg geführt. Da die Mittel aus dem Solidarpakt II von Jahr zu Jahr sinken und nach 2019 ganz entfallen werden, muss das Land Brandenburg die wegfallenden Mittel durch eigene Einnahmen wie aus der Grunderwerbsteuer ausgleichen, um weiterhin Zukunftsausgaben finanzieren zu können“, sagte Trochowski.

„Dass das Aufkommen der Grunderwerbsteuer weiter steigt, zeigt vor allem, dass Brandenburg ein Top-Standort ist, um Wohneigentum zu kaufen, ein Haus zu bauen oder sich als Unternehmen niederzulassen. Dieser Trend ist sehr erfreulich und spricht für sich“, hob Trochowski hervor. 

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Übersicht über das Grunderwerbsteuer-Aufkommen 31.12.2009 – 31.12.2016

 

Jahr

GrESt-Aufkommen

in Millionen Euro

2009

108,7

2010

86,0

Erhöhung der GrESt von 3,5 % auf 5 % ab 1. Januar 2011

2011

147,9

2012

150,6

2013

172,1

2014

178,9

Erhöhung der GrESt von 5 % auf 6,5 % ab 1. Juli 2015

2015

276,5

2016

315,9

Hinweis:

Das Aufkommen wurde den D2-Meldungen entnommen.

Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer können aufgrund der zeitlichen Verzögerung vom Kauf bis zur Ausstellung des Bescheides nicht exakt bestimmt werden. 

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Ident-Nr
54/2017
Datum
19.07.2017