"Weihnachtsfrieden" für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und -zahler

- Erschienen am 18.12.2014 - Presemitteilung 139/2014

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister hat heute in Potsdam den Weihnachtsfrieden für Amtshandlungen der Steuerverwaltung des Landes verkündet. Brandenburgische Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den "Weihnachtsfrieden" wahren. „In der Zeit vom 22. Dezember bis einschließlich 30. Dezember werden die Finanzämter von Vollstreckungsmaßnahmen absehen“, teilte Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam mit.

 

„Während der Weihnachtstage möchten wir den Menschen im Land die Sorge um eventuelle Steuerrückstände nehmen“, begründete Görke den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler. Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden wie in den Vorjahren Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden.

 

Finanzminister Görke bat darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen.

 

Vom 24. Dezember 2014 bis einschließlich 4. Januar 2015 bleiben die 14 Finanzämter im Land für Besucher geschlossen.

 

 

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Ident-Nr
139/2014
Datum
18.12.2014