Schallschutz am Flughafen BER
Finanzminister Görke informiert sich über Abläufe für betroffene Anwohner
- Erschienen am - PresemitteilungSchönefeld – Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat sich heute im Rahmen seiner Sommertour als Aufsichtsratsmitglied der Flughafengesellschaft FBB über den Schallschutz am im Bau befindlichen Flughafen BER informiert. Um zu erfahren, nach welchen Grundsätzen Schallschutzmaßnahmen bewilligt werden und wie die Prozessabläufe für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner konkret aussehen, fand zunächst ein Gespräch bei der zuständigen Abteilung für den Schallschutz in der Flughafengesellschaft FBB auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Schönefeld statt. Am Nachmittag begleitete der Minister eines der beauftragten Ingenieurbüros bei der Ermittlung der Schallschutzmaßnahmen vor Ort. Der 52-Jährige besuchte gemeinsam mit dem Ingenieurbüro eine Familie, deren Einfamilienhaus im dem Gebiet liegt, in dem Schallschutzmaßnahmen gegen den Fluglärm des BER erforderlich sein werden.
Beim Termin bei der Abteilung für den Schallschutz in der FBB unterstrich Görke: „Bei der Umsetzung gibt es noch reichlich Luft nach oben. Immerhin geht es um 730 Millionen Euro, die bereit gestellt sind, um einen sehr guten Schallschutz zu garantieren. Es sind aber erst 62 Millionen Euro seit Mitte August abgeflossen.“
Weiter betonte er, dass es bei dem Termin ihm vor allem darum ginge, sich ein unmittelbares Bild über die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen zu machen. Für ihn sei vor allem von Bedeutung, ob die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen funktioniere, ob sie bürgerfreundlich und unbürokratisch erfolge, so der Minister. „Entscheidend ist nicht allein die Bescheidung der Anträge, sondern auch die zügige Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen im konkreten“, betonte der Minister.
Anschließend besichtigte er ein Eigenheim, das im Tag- und Nachtschutzbereich der Nordbahn liegt. In seinem Beisein wurde ein ingenieurtechnisches Aufmaß der Immobilie vorgenommen. Dabei wurde deutlich, dass eine komplexe Vielzahl von Daten erfasst werden müssen, um das spezifische Gutachten berechnen zu können. Jeder Raum eines Hauses, für den nach Planfeststellung Ansprüche bestehen, würde separat schallgeschützt, erläuterten die Fachleute des Ingenieurbüros. Dabei könne es sein, dass unterschiedliche Schallschutzmaßnahmen innerhalb eines Hauses zum Einsatz kommen. Für die Dimensionierung des Schallschutzes sei die Maßgabe, so das Ingenieurbüro, die maximal erwartbaren Lärmpegel anzusetzen. Die dafür erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Türen, Fenster, Dämmung und Lüftung würden dann realisiert. Alle Kosten werden durch die Flughafengesellschaft übernommen.
„Beim Schallschutz erwarte ich ein bürgerfreundliches und unbürokratisches Management von der Flughafengesellschaft, damit die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner auch wirklich vor dem Fluglärm geschützt werden“, unterstrich Minister Görke zum Abschluss der heutigen Vor-Ort-Termine.
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