Zwölf neue Steuerberaterinnen und -berater in Brandenburg bestellt

Finanzstaatssekretärin Trochowski erläutert Stand der Reformen von Erbschaft- und Grundsteuer

- Erschienen am 18.03.2016 - Presemitteilung 18/2016

Potsdam – Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hat den neuen Steuerberaterinnen und Steuerberatern im Land Brandenburg zu den bestandenen Prüfungen gratuliert. Die zwölf neuen Steuerberaterinnen und Steuerberater erhielten heute bei einer Feierstunde der Steuerberaterkammer Brandenburg ihre Bestellungsurkunden in Potsdam-Hermannswerder. Insgesamt hat die Steuerberaterkammer Brandenburg 1.131 Mitglieder; davon sind 975 Steuerberater/-innen/Steuerbevollmächtigte und 156 Steuerberatungsgesellschaften.

In ihrem Grußwort ging Brandenburgs Finanzstaatssekretärin auf die aktuellen Diskussionen um die Reformen von Erbschaft- und Grundsteuer ein. In beiden Fälle spielt das Bundesverfassungsgericht eine entscheidende Rolle.

Mit seinem Urteil im Jahr 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht zu weitreichende erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln als teilweise verfassungswidrig erkannt und für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2016 aufgegeben, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Trochowski erläuterte, dass inzwischen die Bundesregierung zwar einen Entwurf zur Reform der Erbschafsteuer vorgelegt habe, in dem die vorgesehenen Verschonungsregelungen – insbesondere für Unternehmenserben – aber immer noch sehr weitgehend seien. „Jetzt, da die Zeit für eine fristgemäße Gesetzesnovelle zu Ende geht, wird von Seiten der Wirtschaft versucht, noch mehr Vergünstigungen zu erreichen“, kritisierte sie. Offen sei, ob es vor der vom höchsten deutschen Gericht gesetzten Frist eine Einigung geben werde.

Hinsichtlich der Grundsteuer-Reform berichtet Brandenburgs Finanzstaatssekretärin, dass unter dem Druck einer absehbaren Entscheidung ebenfalls des Verfassungsgerichts sich die Länder in ihren Positionen nun angenähert hätten, ohne sich jedoch endgültig einigen zu können. „Ich bin optimistisch, dass noch vor einem Spruch der Verfassungsrichter zu den Einheitswerten, der erst im nächsten Jahr zu erwarten ist, eine Einigung erzielt werden kann“, sagte Trochowski.

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Ident-Nr
18/2016
Datum
18.03.2016