November-Steuerschätzung bestätigt coronabedingten Steuereinbruch

Finanzministerin Lange sieht keine zusätzlichen Spielräume für Haushalt 2021

- Erschienen am 17.11.2020 - Presemitteilung 91/2020

Die November-Steuerschätzung hat für das Land Brandenburg trotz leicht verbesserter Prognosen den coronabedingten Einbruch der Steuereinnahmen bestätigt. Darüber informierte Finanzministerin Katrin Lange heute das Kabinett bei der Vorstellung der regionalisierten Ergebnisse.  Lange: „Die aktualisierte Prognose ergibt für das laufende Jahr und für die Jahre bis 2023 zwar leicht bessere Einnahmeerwartungen. Am Gesamtbild, wonach das Land Brandenburg zukünftig mit deutlich weniger Steuereinnahmen auskommen muss als noch vor der Corona-Pandemie angenommen, ändert dies aber nichts. Wir reden lediglich über die genaue Größe des coronabedingten massiven Einbruchs der Steuereinnahmen.“

Die Pandemie setze alle öffentlichen Haushalte unter großen Druck, das betreffe Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen. Lange: „Eine Veränderung dieser Lage ist kurzfristig nicht zu erwarten. Neue Spielräume für die laufenden Beratungen zum Haushalt 2021 sind mit der aktuellen Schätzung nicht entstanden.“ 

Allein im laufenden Jahr 2020 betragen die Einnahmeausfälle gegenüber den im Nachtragshaushalt 2020 enthaltenen Erwartungen, die noch auf der Oktober-Steuerschätzung 2019 beruhen, jetzt rund 908 Millionen Euro. Die Sondersteuerschätzung im September hatte dagegen noch ein etwas stärkeres Minus von rund 1.078 Millionen Euro vorhergesagt.

Im Jahr 2021 muss Brandenburg nach den nun vorliegenden Ergebnissen gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2020, die bislang Basis für den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021 ist, mit zusätzlichen Mindereinnahmen von rund 426 Millionen Euro rechnen. Dieser Betrag ist zusätzlich zu den bereits im Mai errechneten Einnahmeausfällen von 510 Millionen Euro zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich war im September statt der nun 426 Millionen Euro ein noch etwas höherer Rückgang der Steuereinnahmen um rund 490 Millionen Euro prognostiziert worden.

 

Übersicht: Steuerschätzung (vor Kommunalem Finanzausgleich, kurz: KFA)

(2020 gegenüber Oktober 2019, 2021 gegenüber Mai 2020)

 

 

NTHH

2020

HPE

2021

2022

2023

2024

Mindereinnahmen in Millionen Euro
Landesebene vor KFA

-908,2

-426,4

-326,0

-386,4

-401,7

davon kommunaler Anteil* in Millionen Euro

-200,8

-95,6

-73,2

-86,6

-90,1

(Abweichungen durch Rundungen)
*Angaben ohne Berücksichtigung aktualisierter Werte für den Familienleistungsausgleich sowie ohne Abrechnung Kompensation Gewerbesteuermindereinnahmen im Finanzausgleich

Grundlage für die aktuelle November-Steuerschätzung war die von der Bundesregierung erstellte Herbstprojektion zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Die Annahmen der Herbstprojektion zu den Wachstumsaussichten wurden gegenüber der Interimsprojektion vom September nur leicht verändert.

Die deutsche Wirtschaft befindet auf Grund der Corona-Pandemie in einer schweren Rezession. Der Lockdown von Mitte März bis Anfang Mai führte zu Rückgängen der Wirtschaftsleistung um 1,9 Prozent im ersten und um 9,8 Prozent im zweiten Quartal. Nach dem drastischen Einbruch im Lockdown-Monat April hat sich die Wirtschaft in den Folgemonaten jedoch sehr rasch und sehr deutlich erholt. Im dritten Quartal wurde bereits wieder ein Wachstum um 8,2 Prozent gemeldet.

Vor diesem Hintergrund wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt des Jahres 2020 um real 5,5 Prozent zurückgehen; im September war man hingegen noch von einem Rückgang um real 5,8 Prozent ausgegangen. Für das Jahr 2021 wird dann – unverändert zum September – eine deutliche Erholung der Wirtschaftsleistung um 4,4 Prozent erwartet. Für das Jahr 2022 rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme des BIP um 2,5 Prozent.

 

Übersicht: November-Steuerschätzung 2020 nach staatlichen Ebenen

2020

(in Mrd. €)

Ist 2017

Ist 2018

Ist 2019

Sept 2020

für 2020

Nov 2020

für 2020

Differenz  

Nov 20 – Sept 20

Bund

309,4

322,4

329,1

275,3

278,7

+3,4

Länder

298,4

314,1

324,5

306,5

311,8

+5,3

Gemeinden

105,2

111,3

114,9

103,5

104,9

+1,4

EU

21,7

28,6

30,9

32,3

32,8

+0,4

Steuern gesamt

734,6

776,3

799,4

717,7

728,3

+10,6

(Abweichungen durch Rundungen)

Im Ergebnis der November-Steuerschätzung ergeben sich für Brandenburg regionalisiert voraussichtlich folgende Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleich:

Damit zeigen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin deutlich bei den Steuereinnahmen. Die Einnahmen des Landes im Jahr 2020 gehen gegenüber dem Ist des Jahres 2019 um rund 323,6 Millionen Euro bzw. 3,5 Prozent zurück. Im Jahr 2021 wird dagegen mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rund 341 Millionen Euro gerechnet.


Wenngleich das Land selbst deutlich weniger Steuern einnimmt, wie die November-Steuerschätzung nun nochmals prognostiziert hat, so gleicht es doch entsprechend den getroffenen Vereinbarungen mit den Kommunen zum Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg 50 Prozent der kommunalen Steuermindereinnahmen im Jahr 2020 und 75 Prozent im Jahr 2021 aus.

 

Kommunen erhalten in diesem Jahr aus dem kommunalen Finanzausgleich Einnahmen wie im Haushalt 2020 beschlossen

Die Einnahmeausfälle der brandenburgischen Kommunen aus ihrem Anteil an den Landeseinnahmen belaufen sich gegenüber den bisherigen Annahmen im Zeitraum bis 2024 auf rund 546 Millionen Euro. Damit ergeben sich – trotz der leichten Verbesserung – auch für die Brandenburger Kommunen weiterhin erhebliche Mindereinnahmen.

Die Vereinbarungen zum „Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg“ sehen jedoch vor, dass das Land Brandenburg in den Jahren 2020 und 2021 diese Mindereinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich zu 50 Prozent (2020) beziehungsweise zu 75 Prozent (2021) ausgleicht. Für das laufende Jahr 2020 ist weiterhin vorgesehen, dass den Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich keinerlei Mindereinnahmen entstehen, betonte die Finanzministerin. Der Betrag wird vielmehr so ausgereicht wie im Nachtragshaushalt 2020 vom Landtag beschlossen. Der nicht durch das Land übernommene Anteil von 50 Prozent wird später gesplittet je zur Hälfte in den Jahren 2023 und 2024 bei der Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs abgezogen.

 

Hintergrund:

Im November kam der Arbeitskreis Steuerschätzungen zu seiner 159. Sitzung zusammen, die als Videokonferenz stattfand. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises wird turnusgemäß im Mai 2021 stattfinden.

Download:

Pressemitteilung: Regionalisierten Ergebnisse der November-Steuerschätzung (pdf)

Übersichtsdaten zu den regionalisierten Ergebnissen der November-Steuerschätzung (pdf)

Abbinder

Ident-Nr
91/2020
Datum
17.11.2020