Minister Görke informiert vor Ort über geplante Erhöhung der Zulagen bei der Polizei

Finanzminister stattet den Polizeirevieren Neuenhagen, Strausberg und Seelow sonntäglichen Besuch ab – Innenminister: „Landesregierung hält Wort!“

- Erschienen am 17.08.2014 - Presemitteilung 94/2014

Potsdam/Neuenhagen/Strausberg/Seelow – Finanzminister Christian Görke hat heute im Rahmen seiner Sommertour die Polizeireviere Neuenhagen, Strausberg und Seelow besucht. Dabei stellte er den Beamtinnen und Beamten die von ihm gemeinsam mit Innenminister Ralf Holzschuher vereinbarte neue Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung vor, welche am kommenden Dienstag dem Kabinett zur Beschlussfassung vorliegt.

 

Nach der neuen Verordnung erhalten Brandenburgs Beamtinnen und Beamte, die Dienst zu ungünstigen Zeiten wie an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen oder in der Nacht leisten, die in Wechselschichtdienst oder Schichtdienst arbeiten oder Tauchertätigkeiten ausüben, höhere Erschwerniszulagen (siehe Anlage). Auch die Zulagen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die in einem Mobilen Einsatzkommando, Spezialeinsatzkommando oder in der Verdeckten Ermittlung tätig sind, werden deutlich erhöht. Zudem bekommen erstmals auch Polizistinnen und Polizisten, die im Personenschutz, in einer Mobilen Fahndungseinheit oder als Tatbeobachter in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit eingesetzt werden, eine Erschwerniszulage für besondere polizeiliche Einsätze. Die bislang geltende Verordnung des Bundes wird damit abgelöst.

 

Finanzminister Christian Görke erklärt dazu: „Die Beträge der Zulagen für besondere Erschwernisse, wie etwa Dienst zu ungünstigen Zeiten, wurden teilweise seit Jahren nicht mehr erhöht und entsprachen nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit. Ich bin daher sehr froh, dass wir jetzt eine deutliche Erhöhung einiger Zulagen vornehmen konnten, so dass wir uns jetzt insoweit dem Niveau des Bundes angenähert haben. 

 

Mir war es dabei ein besonderes Anliegen, die Zulagen der besonders belasteten Beamtinnen und Beamten, die Schicht- und Wechselschichtdienst leisten, erheblich zu erhöhen. Damit soll ein angemessener finanzieller Ausgleich für den mit dem Schicht- und Wechselschichtdienst verbundenen unregelmäßigen Lebensrhythmus und die damit verbundenen Belastungen erreicht werden.

Für wichtig halte ich auch die Erhöhung der Beträge und die Ausweitung des berechtigten Personenkreises bei den Zulagen für besondere polizeiliche Einsätze, wie etwa bei den Polizistinnen und Polizisten, die im MEK, SEK oder beim Personenschutz tätig sind. Diese Personen unterliegen bei den polizeilichen Einsätzen besonderen physischen und psychischen Belastungen und vor allem einem herausgehobenen Risiko für Leib und Leben.

Insgesamt gesehen, stellen die mit der neuen Erschwerniszulagenverordnung verbundenen Erhöhungen der Zulagen auch ein Stück persönliche Anerkennung für die besonderen Belastungen der Beamtinnen und Beamten und für das Arbeiten in besonderen, teilweise extremen Situationen dar.“

 

Innenminister Ralf Holzschuher erklärte: „Mit der neuen Zulagenverordnung hält die Landesregierung Wort. Nachdem bereits im Juli die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Polizisten in Kraft getreten ist, wird nun auch die Erhöhung der Erschwerniszulagen wie gegenüber dem Landtag zugesagt noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden.

 

Besonders hervorzuheben sind die Verbesserungen für Angehörige der Spezialeinheiten der Polizei und für Beamte, die im Schichtdienst oder zu besonders ungünstigen Zeiten arbeiten. Sie sorgen durch ihre Arbeit in besonderer Weise dafür, dass die Polizei in Brandenburg jederzeit rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürger im Einsatz ist. Besondere Belastungen sollen auch bei der Polizei angemessen finanziell ausgeglichen werden. Das gehört sich so. Diesem Anspruch wird die neue Vorordnung gerecht, ohne dabei die finanziellen Möglichkeiten des Landes zu überfordern. Den Polizeigewerkschaften danke ich für die konstruktive und kritische Begleitung des längeren Diskussionsprozesses; meinem Amtskollegen Christian Görke für sein Verständnis für die berechtigen Ansprüche der Polizei.“

 

Einen Überblick über die wesentlichen Erhöhungen und Ausweitungen der Berechtigten bei den Erschwerniszulagen gibt die beigefügte Anlage.

Anlage zur Pressemitteilung

 

Wesentliche Änderungen aufgrund der Brandenburgischen Erschwerniszulagenverordnung im Überblick

 

Art   der Erschwerniszulage

Beträge   in Euro

Bemerkungen

alte

Regelung

neue

Regelung

Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

an Sonntagen und Feiertagen etc. (§ 5 Absatz 1 Nr. 1 EZulV)

3,09

3,20

 

an Samstagen zwischen 13 Uhr und 20 Uhr (§ 5 Absatz 1 Nr. 2 EZulV)

0,64

0,73

 

übrige Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (§ 5 Absatz 1 Nr. 3 EZulV)

1,28

1,47

 

Zulagen für Tauchertätigkeiten (§ 9 EZulV)

 

 

alle Beträge wurden um rund 10 % erhöht

Wechselschichtzulage (§ 19 Absatz 1 EZulV)

102,26

115,00

 

Schichtzulage (§ 19 Absatz 2 Nr. 1 EZulV)

61,36

75,00

 

Schichtzulage (§ 19 Absatz 2 Nr. 2 EZulV)

46,02

55,00

 

Schichtzulage (§ 19 Absatz 2 Nr. 3 EZulV)

35,79

45,00

 

Zulage für besondere polizeiliche Einsätze

im MEK, SEK oder in der Verdeckten Ermittlung (§ 21 Absatz 1 EZulV)

153,39

225,00

 

Zulage für besondere polizeiliche Einsätze

in der Observation beim Verfassungsschutz oder im Personenschutz (§ 21   Absatz 1 EZulV)

----

225,00

Erweiterung des Personenkreises

Zulage für besondere polizeiliche Einsätze

in Mobilen Fahndungseinheiten oder als Tatbeobachter in Beweissicherungs-   und Festnahmeeinheiten (§ 21 Absatz 2 EZulV)

----

100,00

neue Zulage


 


 

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Ident-Nr
94/2014
Datum
17.08.2014