Landtag: Zweiter Nachtragshaushalt 2024 eingebracht
Land reagiert auf Urteil des Verfassungsgerichts
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Finanzministerin Katrin Lange hat heute den Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts 2024 in den Landtag eingebracht. Die Ministerin führte dabei aus:
„Anrede,
die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes 2024 vor. Wir ziehen damit die Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 21. Juni.
Ich bin auf das Urteil, seine unmittelbaren Konsequenzen und seine möglicherweise auch darüber hinausweisenden Folgen in der Sondersitzung des Landtages am 27. Juni ausführlich eingegangen. Ich meine, diese Ausführungen haben auch heute noch Bestand – und es gibt dem von meiner Seite aus auch nicht viel Neues hinzuzufügen.
Ich habe am 27. Juni auch einen Vorschlag unterbreitet, wie nun mit den unmittelbaren und unabweisbaren Konsequenzen des Urteils umgegangen werden könnte. Der jetzt vorliegende zweite Nachtragshaushalt folgt diesem Vorschlag.
Im Wesentlichen geht es darum, im Jahr 2024 auf die Inanspruchnahme notlagenbedingter Kredite für das Brandenburg Paket vollständig zu verzichten.
Ich denke, dies ist die sauberste und sicherste Lösung.
Im Einzelnen wollen wir:
Erstens: Keine der bereits bewilligten Maßnahmen aus dem Brandenburg Paket rückabwickeln. Das verlangt das Verfassungsgericht auch nicht.
Zweitens: Die bis zum 21. Juni eingewilligten Ausgaben von rund 848 Mio. Euro nunmehr regulär im Landeshaushalt veranschlagen und schließlich
Drittens: zur Finanzierung dieser Maßnahmen auf die Allgemeine Rücklage des Landes zurückgreifen, die damit allerdings weitgehend in Anspruch genommen werden wird.
Es geht darum, gemachte Fehler auszubügeln und die vom Gericht beanstandeten Mängel vollständig und möglichst zweifelsfrei abzustellen. Das ist das Anliegen des zweiten Nachtragshaushaltes.
In einer solchen, nicht einfachen Lage für Regierung und Parlament ist es klug, Rat zu suchen und Rat anzunehmen.
Ich habe mich deshalb noch vor der Kabinettbefassung an den Präsidenten des Landesrechnungshofes gewandt mit der Bitte um eine Einschätzung zu unserem beabsichtigten Vorgehen. Es liegt ja auch im Interesse des Hofes, dass die Dinge in Ordnung gebracht werden, die in Ordnung gebracht werden müssen.
Und es freut mich, dass auch der Präsident des Landesrechnungshofes unser hier gewähltes Vorgehen für ,geeignet‘ hält, ,einen rechtssicheren Zustand nach dem Urteil zu Landesverfassungsgerichts zu realisieren‘.
Denn eben darauf kommt es an.
Worauf es hingegen nicht ankommt, das ist, in neue allgemeine Haushaltsberatungen einzutreten, wie es offenbar Herrn Walter vorschwebt. Es ist dazu jetzt weder an der Zeit, noch besteht dazu die Notwendigkeit.
Und über die Ausrichtung der künftigen Haushaltspolitik entscheidet zunächst im September der Wähler, das Volk. So, wie es sich gehört.
Wenn nun kritisiert wird, dass diese oder jene Maßnahme aus dem Brandenburg Paket aber ,nicht dauerhaft‘ finanziert wird, dann ist dem entgegenzuhalten, dass das Brandenburg Paket dazu auch nie gedacht war.
Sondern das Paket hat auf eine ganz besondere, konkrete Krisen- und Problemlage reagiert – und dieser Zusammenhang zwischen Ursache und Maßnahme kann jetzt nicht einfach im Nachhinein willkürlich aufgelöst werden.
Mit diesem Nachtragshaushalt wird die allgemeine Rücklage in der Tat planerisch weitgehend verbraucht. Das ist der Preis für eine Anti-Krisen-Politik, die sich in vieler Hinsicht als wirksam und erfolgreich erwiesen hat, weshalb ich dazu auch weiterhin stehe. Der Preis ist hoch; aber nicht zu hoch.
Aber unbeschadet der Frage, in welcher tatsächlichen Höhe wir nach dem nächsten Jahresabschluss noch über eine Rücklage verfügen werden, ist es natürlich wirklich abwegig, wenn nun von Herrn Walter die ,völlige finanzielle Handlungsunfähigkeit‘ der künftigen Regierung an die Wand gemalt wird. Das ist unseriös, unzutreffend und geht weit an den Tatsachen vorbei.
Richtig ist vielmehr, dass die Steuereinnahmen in Deutschland und auch in Brandenburg ein Rekordniveau erreicht haben – und der Staat muss dann auch einmal lernen, mit diesen Rekordeinnahmen auszukommen.
Die künftige Regierung wird also auch wegen einer insgesamt günstigen demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung im Land Brandenburg über ganz erhebliche finanzielle Ressourcen verfügen können; jedenfalls waren sie nie höher. Und damit lässt sich dann schon einiges gestalten.
Soviel also zu den irreführenden Einlassungen von Herrn Walter, die zum Ziel haben, bei den Menschen im Land Verunsicherung und Ängste zu schüren.
Drei Punkte noch zum Schluss:
Erstens: Ich meine, der vorliegende Nachtrag löst das Problem, mit dem wir es zu tun haben, auf überzeugende Weise, zu der ich im Übrigen auch keine gangbare Alternative erkennen kann.
Und zweitens handeln wir tatsächlich unverzüglich. Ich glaube, die bisherige und geplante Zeitleiste lässt keinen anderen Schluss zu.
Es hat auch mit dem Respekt vor dem Urteil des Verfassungsgerichts zu tun, dass die gerügten Mängel so zügig wie möglich behoben werden. Unverzüglich, aber keineswegs übereilt, wir haben diese Lösung ausführlich in Regierung und Koalition besprochen und dabei – wie gesagt – auch den Rat von Dritten, wie etwa dem Landesrechnungshof, eingeholt.
Und drittens will ich hier heute nicht schließen, ohne den Kolleginnen und Kollegen meiner Haushaltsabteilung zu danken. Sie haben nach dem Urteil die möglichen Konsequenzen und denkbaren Varianten zügig und intensiv geprüft und aufgezeigt.
Der Leiter meiner Haushaltsabteilung, Herr Hartmann, ist ein bescheidener Mann und hört solches Lob nicht so gerne. Aber das tut nichts zur Sache. Lob erhält man nicht, wenn man es sich wünscht, sondern weil man es sich verdient hat.
Ganz herzlichen Dank also, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung ,Zwei‘, für die jetzt unter besonderen Umständen und insgesamt in den ganzen letzten Jahren geleistete Arbeit.
Über eine konstruktive, kompakte und sachliche – um nicht zu sagen nüchterne – Beratung des vorliegenden Nachtragshaushaltes hier im Plenum und anschließend im Haushalts- und Finanzausschuss würde ich mich freuen.
Vielen Dank!“