Skepsis gegenüber erneutem Ankauf einer Steuer-CD durch Nordrhein-Westfalen
Minister Markov: Land Brandenburg bekräftigt rechtliche Bedenken
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, erneut eine Steuer-CD aus der Schweiz anzukaufen, zum wiederholten Male kritisiert: „Das aktuelle Geschehen bestätigt mein bisheriges Handeln und meine Rechtsauffassung. Der Staat muss alles daran setzen, das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterzieher zu vergrößern. Alle ergriffenen Maßnahmen müssen sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass die handelnden Beamtinnen und Beamten der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt werden. Hinsichtlich des Datenankaufs fehlen jedoch sowohl eine klare Rechtsgrundlage als auch eine klare Linie der Rechtsprechung, Rechtssicherheit ist jedoch gerade für die handelnden Beamtinnen und Beamten von großer Wichtigkeit.“
Die zwar vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Rechtmäßigkeit der Verwertung der Daten ändert jedoch nichts an der unklaren Rechtslage des Datenerwerbs. Solange keine klare Rechtsposition zum Ankauf geschaffen wird, hält das Finanzministerium an seiner Rechtsauffassung fest. „Das Land Brandenburg wird sich daher, auch zum Schutz der handelnden Beamtinnen und Beamten, auch in Zukunft nicht am Kauf illegal erworbenen Datenmaterials beteiligen“, so der Minister Markov heute in Potsdam.
Hintergrund:
Die Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Datenankäufe sowie deren Verwertbarkeit dauert bereits seit dem medienwirksamen Ankauf der ersten Daten CD mit Bankdaten / Kundendaten der LGT Bank Anfang des Jahres 2008 an. Das Land Brandenburg hatte sich an den Kosten dieser CD solidarisch beteiligt, obwohl keine Rechtssicherheit vorhanden war. Bereits damals wurden die Standards zum Schutz der ankaufenden Beamtinnen und Beamten heftig diskutiert, jedoch trotz weiterhin unklarer Rechtslage bis heute nicht geschaffen.
Der zweite medienwirksame Erwerb einer Daten CD erfolgte im Jahr 2010 mit Bankdaten der Schweizer Bank Credit Suisse. Auch hier hat das Land Brandenburg Solidarität geübt und sich an den Kosten beteiligt. Zugleich wurde jedoch, auch zum Schutz der handelnden Beamtinnen und Beamten, durch Brandenburg von der Bundesregierung eine klare Rechtslage zum Ankauf sowie zur Verwertbarkeit der Daten eingefordert.
Da den Forderungen nach Rechtssicherheit bis heute nicht nachgekommen wurde, hat sich das Land Brandenburg deshalb konsequenter Weise am Kauf einer dritten Daten CD (Schweizer Bankhaus Julius Bär) sowie zuletzt einer Daten CD mit Luxemburger Bankdaten nicht an den Kosten beteiligt.
Nach gegenwärtiger Rechtslage ist mit Blick auf den Tatbestand des Geheimnisverrats nach § 17 Abs.2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Strafbarkeit des Datenankaufs nicht ausgeschlossen.
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Pressemitteilung: Skepsis gegenüber erneutem Ankauf einer Steuer-CD durch Nordrhein-Westfalen