Bayrischer Wahlkampf darf nicht auf dem Rücken des Länderfinanzausgleichs ausgetragen werden

Minister Markov sieht Bayerns Klage gegen den Länderfinanzausgleich gelassen entgegen

- Erschienen am 17.07.2012 - Presemitteilung 62/2012

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat die erneute Ankündigung des bayrischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer gegen den Länderfinanzausgleich heute mit großer Gelassenheit zur Kenntnis genommen. Markov kommentierte die bayrischen Wahlkampfaktivitäten mit den Worten: “Bayern wird zum Ankündigungsweltmeister. Nahezu halbjährlich kündigt das Land Klagen gegen den Länderfinanzausgleich an und sieht dann doch immer wieder davon ab. Diese Schrittfolge ist dieses Mal erst recht zu erwarten, da sich die anderen Geberländer nunmehr äußerst reserviert verhalten und den Wahlkampf in München nicht - wie gewünscht - unterstützen. Aus unserer Sicht ist auch jetzt nicht erkennbar, welche neuen Umstände eingetreten sein sollen, die eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich rechtfertigen sollen. Deshalb tut sich Ministerpräsident Seehofer auch so schwer und legt statt einer fundierten Klageschrift erneut nur einen Kabinettbeschluss auf den Tisch, der eine Klage für den Herbst ankündigt.“ 

Nachdem vor zehn Jahren ein einvernehmliches Ergebnis zwischen Bund und allen Bundesländern zum bundesstaatlichen Finanzausgleich mit einer Gültigkeit bis 2019 vereinbart wurde, sollte dieser Konsens nicht einseitig aufgekündigt werden. Finanzminister Markov erinnerte zugleich daran, dass mit der Einigung auf das gemeinsam mit dem Solidarpakt II vereinbarte aktuelle Ausgleichssystem die Grundlage für eine verfassungskonforme Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geschaffen wurde. Das Ausgleichssystem biete allen Beteiligten – Bund, Ländern, Investoren und vor allem den Menschen in den ostdeutschen Ländern – Rechts- und Planungssicherheit bis zum Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 und leiste einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Vertrauens in den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Diesen Konsens jetzt aufzukündigen, währenddessen sich die meisten ostdeutschen Bundesländer auf einem guten Konsolidierungskurs ihrer Haushalte befinden – Brandenburg wird ab 2014 keine neuen Schulden mehr aufnehmen -, hieße, das Ziel des Länderfinanzausgleichs in Frage zu stellen und dem Solidarpakt praktisch auf der Ziellinie den Boden zu entziehen. Dies ist und bleibt verantwortungslos.“, unterstrich Brandenburgs Finanzminister. 

Markov verwies in diesem Zusammenhang auf die zentrale Bedeutung des Länderfinanzausgleichs im föderalen Bundesstaat: „Die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch für finanzschwache Länder ist Voraussetzung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wer die föderale Vielfalt erhalten und zugleich ausreichende Mittel für Infrastruktur, Wissenschaft, Bildung und Kinderbetreuung bereit stellen will,“ so Finanzminister Markov, „muss sich auch zum Länderfinanzausgleich bekennen. Entsolidarisierung wird letztlich für arme wie reiche Länder sehr viel teurer.“ Aus diesem Grund sei es für Brandenburg wesentlich, dass die vereinbarten Grundlagen des Finanzausgleichs erhalten blieben.

 

Hintergrund:

Brandenburg erhält im Jahr 2012 bei einem Haushaltsvolumen von rund 10,2 Milliarden Euro voraussichtlich rund 0,6 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich (einschl. Fehlbetragsergänzungszuweisungen des Bundes) und etwa 1,2 Milliarden Euro Ergänzungszuweisungen des Bundes überwiegend zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten.

 

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Pressemitteilung: Bayrischer Wahlkampf darf nicht auf dem Rücken des Länderfinanzausgleichs ausgetragen werden  

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Ident-Nr
62/2012
Datum
17.07.2012