Ferienjobber zahlen oft zu viel Lohnsteuer
Zum Ferienauftakt: Umfassende Serviceseite des Finanzministeriums
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Es sind nur noch wenige Tage bis zum Ferienbeginn in Brandenburg. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Zeit zum Geld verdienen und suchen sich einen Ferienjob. Wer aber nur in den Ferien, also nicht das gesamte Jahr für einen Arbeitgeber tätig ist, zahlt oft zu viel Lohnsteuer. Darauf hat das Brandenburgische Finanzministerium hingewiesen. Das Gleiche gelte oft für Studierende, die beispielsweise nur in den Semesterferien arbeiten. Der Grund für die zu viel gezahlte Lohnsteuer sei, dass bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung stets, das heißt auch bei Schülerinnen und Schülern unterstellt werde, dass im gesamten Kalenderjahr ein gleich hohes Einkommen erzielt wird. Da dies bei einem Ferienjob nicht der Fall sei, führe der vom Arbeitgeber durchgeführte Lohnsteuerabzug für einen Monat – auf das Kalenderjahr bezogen – zu einem zu hohen Abzug.
In vielen Fällen erhalten Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten oft sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Wenn das Jahreseinkommen 2019 unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (Steuerklasse I) liegt, fallen keine Steuern an. Dafür muss man allerdings eine Steuererklärung für das Jahr 2019 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Diesen und weitere wertvolle Hinweise finden Schülerinnen, Schüler und Studierende auf einer ausführlichen Serviceseite des Finanzministeriums zum Thema Ferienjobs.
Finanzminister Christian Görke: „Steuergerechtigkeit heißt, dass alle die Steuern zahlen, die sie laut Gesetz zu zahlen haben. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass niemand mehr zahlen muss als es der Gesetzgeber festgelegt hat. Daher informieren wir mit der Serviceseite für Schülerinnen, Schüler und Studierende auch darüber, wie Ferienjobber zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten können. Auch das gehört zur Steuergerechtigkeit dazu.“
Dazu empfiehlt Brandenburgs Finanzministerium, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt kann die Daten zügiger bearbeiten. Und für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zum Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Außerdem überprüft ELSTER die Steuererklärung auf Plausibilität und berechnet die voraussichtlich entstehende Steuer.
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Zum Hintergrund: Ausführliche Informationen zu Ferienjobs
Die Steuertipps für Studierende und Schüler zu (Ferien-)Jobs stehen sowohl auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen als auch auf den Internetauftritten der Finanzämter in Brandenburg kostenlos zur Verfügung.
www.mdf.brandenburg.de → Steuern aktuell → Steuertipps zu Ferienjobs
Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung ELSTER finden Sie unter www.finanzamt.brandenburg.de und www.elster.de.
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