Regionalisierte Mai-Steuerschätzung vorgestellt

Finanzministerin Lange: Keine verbesserte Einnahmesituation für Brandenburg – Land wird auf Sicht fahren

- Erschienen am 17.05.2023 - Presemitteilung 23/2023

Potsdam – Finanzministerin Katrin Lange hat heute in Potsdam über das Ergebnis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung 2023 für das Land Brandenburg und seine Kommunen informiert. Neue Ausgabenspielräume bringt die aktuelle Steuerschätzung nach Einschätzung der Finanzministerin nicht mit sich.

Für die Jahre 2023 und 2024 ergeben sich vor Berücksichtigung des kommunalen Finanzausgleiches (KFA) im Vergleich zum beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024, der auf der damals jüngsten Steuerschätzung vom Oktober 2022 beruht, Mindereinnahmen von rund 6,9 Millionen Euro im Jahr 2023 und Mindereinnahmen von rund 77,3 Millionen Euro im Jahr 2024.

Lange: „Diese Ergebnisse kommen nicht unerwartet. Zugleich halten sich die Mindereinnahmen für den laufenden Doppelhaushalt alles in allem im Rahmen. Luft für neue Ausgaben des Landes gibt es nicht. Im Gegenteil. Das Ergebnis ist für mich als Finanzministerin Anlass, den Haushaltsvollzug 2023 und 2024 sehr genau zu beobachten. Wir werden also auf Sicht fahren. Es bleibt bei meiner bisherigen Einschätzung: Der Doppelhaushalt ist angesichts eines schwierigen finanzpolitischen Umfelds solide aufgestellt; die Finanzlage bleibt gleichwohl angespannt. Von einer Schieflage der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugunsten der Länder, wie jüngst das Bundesfinanzministerium meinte, kann vor diesem Hintergrund überhaupt keine Rede sein.

In den Jahren ab 2025 setzt sich diese Entwicklung voraussichtlich fort. Es ergeben sich gegenüber den Zahlen der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung des Landes, die noch auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2022 beruhen, zwar Mehreinnahmen von 164,5 Millionen Euro im Jahr 2025 bzw. 195,5 Millionen Euro im Jahr 2026. Die mittelfristige Finanzplanung enthält für die betreffenden Jahre allerdings auch noch erhebliche Deckungslücken von rund 1,3 Milliarden Euro in 2025 bzw. 1,5 Milliarden Euro in 2026, die im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahren selbstverständlich vollständig geschlossen werden müssen. „Die prognostizierten Mehreinnahmen gegenüber der Finanzplanung erleichtern die Schließung der Deckungslücken, das ist alles. Mehr Spielräume für finanzielle Leistungen entstehen dadurch keineswegs. Die anzunehmen hieße, das Ergebnis der jüngsten Steuerschätzung gründlich zu verkennen“, so Lange.

Besonders deutlich wird dies, wenn man die Prognose für 2025 und 2026 nicht mit der mittelfristigen Finanzplanung des Landes, sondern mit den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Oktober 2022 vergleicht. Für die Jahre 2025 und 2026 ergeben sich dann nämlich im Vergleich zur Oktober-Schätzung Mindereinnahmen von rund 96,4 Millionen Euro im Jahr 2025 und Mindereinnahmen von rund 62,2 Millionen Euro im Jahr 2026.

Finanzministerin Lange: „Wie man es auch betrachtet: Das Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung bringt für die kommenden Jahre insgesamt keine verbesserte Einnahmesituation für das Land mit sich. Wir haben in den Ansätzen für den Doppelhaushalt 2023/2024 bereits die finanziellen Folgen der Entlastungspakete vorausschauend berücksichtigt, soweit das damals möglich war. Dennoch zeigt sich, dass wir im laufenden sowie im kommenden Jahr auf Landesebene unter dem Strich mit etwas weniger Geld auskommen müssen als angenommen. Die leichten Verbesserungen gegenüber der Finanzplanung in den Jahren 2025 und 2026 helfen uns angesichts der bestehenden erheblichen Deckungslücken und weiterer Haushaltsrisiken nicht wirklich weiter. Sie werden zunächst lediglich die notwendige Schließung der Deckungslücken erleichtern. Neue Ausgabespielräume entstehen auf jeden Fall nicht. Damit war aber auch nicht zu rechnen.“

Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung beruhen auf der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung. Für das Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung demnach einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real plus 0,4 Prozent. Im nächsten Jahr 2024 wird davon ausgegangen, dass die deutsche Wirtschaft real um plus 1,6 Prozent wachsen wird.

Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung zwar grundsätzlich als anpassungs- und widerstandsfähig erwiesen. Dennoch war infolge der Kaufkraftverluste ein schwaches Winterhalbjahr 2022/23 zu verzeichnen. Die Bundesregierung rechnet in der Frühjahrsprognose aber damit, dass die wirtschaftliche Dynamik im Jahresverlauf mit nachlassender Inflation und einer Erholung des privaten Konsums infolge höherer Tarifabschlüsse zunimmt. So geht die Bundesregierung davon aus, dass die Dynamik bei den Verbraucherpreisen mit einem prognostizierten Anstieg von 5,9 Prozent in diesem und 2,7 Prozent im kommenden Jahr deutlich nachlassen wird. Lange: „Ob das wirklich so kommt, weiß kein Mensch. Und eine Inflation von knapp 6 Prozent im laufenden Jahr bleibt natürlich immer noch viel zu hoch. Die Prognosen sind aus Erfahrung mit großer Vorsicht zu genießen“, betonte Lange.

Gleichzeitig werden aber die Bauinvestitionen infolge der gestiegenen Finanzierungs- und Baukosten besonders belastet, weshalb für diese preisbereinigten Rückgänge von 4,1 Prozent in diesem und 0,5 Prozent im nächsten Jahr unterstellt werden. Der Rückgang trifft dabei insbesondere die Wohnungsbauinvestitionen.

Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung ist wie üblich mit einigen Risiken behaftet. Diese sind vor allem in den anhaltenden geopolitischen Spannungen, den geldpolitischen Straffungen mit einhergehenden steigenden Finanzierungskosten und einer restriktiveren Kreditvergabe zu sehen. Hinzu kommen Risiken aus den inflationsbedingen Kaufkraftverlusten für den privaten Konsum und einem möglicherweise stärkeren Einbruch als in der Projektion sowieso schon unterstellt bei den Bauinvestitionen.

Aus der Mai-Steuerschätzung ergeben sich im Überblick für das Land Brandenburg voraussichtlich folgende Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleich:

Übersicht: Prognose Einnahmen Land Brandenburg 2023-2027 (vor kommunalem Finanzausgleich)

in Mio. €

2022 (Ist)

2023

2024

2025

2026

2027

Einnahmen aus Steuern

10.548,3

10.450,9

10.891,8

11.378,8

11.829,5

12.198,8

Einnahmen Finanzausgleich
inkl. Allg.-BEZ/ kom.-BEZ

717,3

696,8

696,9

806,2

769,0

795,1

Einnahmen aus Steuer und Finanzausgleich gesamt in Mio. €

11.265,6

11.147,7

11.588,6

12.116,0

12.598,5

12.993,8

Veränderungen gegenüber
dem Vorjahr

+1.184,6

-117,9

+440,9

+527,4

+482,5

+395,3

Veränderungen gegenüber
dem Vorjahr in %

+11,8

-1,1

+4,0

+4,6

+4,0

+3,1

(Abweichungen durch Rundungen)

Die Einnahmen des Landes im Jahr 2023 fallen zunächst gegenüber dem Ist des Jahres 2022 um rund 117,9 Millionen Euro auf rund 11,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 steigen die Einnahmen dann voraussichtlich auf rund 11,6 Milliarden Euro an. Das sind rund 440,9 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im weiteren Verlauf der mittleren Frist wird von einer Entwicklung der Steuereinnahmen bis 2027 auf dann knapp 13,0 Milliarden Euro ausgegangen.

Mit dem Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung werden wie üblich auch die Steuereinnahmen der brandenburgischen Kommunen neu berechnet. Diese entwickeln sich nach der Mai-Steuerschätzung voraussichtlich wie folgt:

Übersicht: Steuereinnahmen der Kommunen im Land Brandenburg 2023-2027

 

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2017-2021: Rechnungsstatistik
2022: Kassenstatistik

Ergebnis Steuerschätzung Mai 2023

Steuereinnahmen Kommunen Gesamt

2.165

2.278

2.466

2.291

2.592

2.552

2.668

2.781

2.948

3.082

3.188

Veränderung ggü. Vorjahr absolut (in Mio. €)

219

113

188

-176

301

-40

116

113

167

134

106

Veränderung ggü. Vorjahr
(in %)

11,3

5,2

8,3

-7,1

13,1

-1,5

4,5

4,2

6,0

4,5

3,4

 Die Steuereinnahmen der brandenburgischen Kommunen steigen somit voraussichtlich von knapp 2,7 Milliarden Euro in 2023 auf etwa 3,2 Milliarden Euro in 2027. Hinzu kommen allerdings noch die Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich (KFA). Nach geltender Rechtslage fließt ein Betrag von 22,43 Prozent der Einnahmen des Landes in die Verbundmasse des KFA und nach dem Neunten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) wird ein Vorwegabzug zugunsten des Landes von jeweils 95,0 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 und von jeweils 70,0 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 vorgenommen.

Nach Berücksichtigung der endgültigen Abrechnung des Steuerverbundes 2022 und der vorläufigen Abrechnung der Jahre 2023 und 2024 (beide Beträge werden den Kommunen mit dem Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung gestellt), ergeben sich die in der folgenden Übersicht dargestellten kommunalen Anteile aus dem kommunalen Finanzausgleich. Für die Kommunen sind das über den Gesamtzeitraum der Schätzung hinweg betrachtet leichte Mehreinnahmen von rund 45,0 Millionen Euro. In den Jahren 2023 und 2024 ist jedoch zunächst von Mindereinnahmen auszugehen.

Übersicht: Steuerschätzung Land Brandenburg

(2025 und 2026 gegenüber Mai-Steuerschätzung 2022, sonst gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2022) 

 

2023

2024

2025

2026

2027

Mehr-/Mindereinnahmen (in Mio. €) Landesebene vor KFA

-6,9

-77,3

+164,5

+195,5

-97,8

davon kommunaler Anteil* (in Mio. €)

-7,5

-21,4

+64,1

+37,8

-28,0

(Abweichungen durch Rundungen)

* Angaben ohne Berücksichtigung aktualisierter Werte für den Familienleistungsausgleich.

Hintergrund:

Im Mai kam der Arbeitskreis Steuerschätzungen in Bad Homburg zu seiner 164. Sitzung zusammen. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises wird turnusgemäß im Oktober 2023 in Potsdam stattfinden.