„Bestehender Länderfinanzausgleich nicht verhandelbar“
Markov weist bayerische Änderungswünsche am Finanzausgleich zurück
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Die vom bayerischen Finanzminister Markus Söder angekündigten Änderungsvorschläge am bestehenden Länderfinanzausgleich hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov deutlich zurückgewiesen. „Im Jahr 2001 haben der Bund und wohlgemerkt alle 16 Länder den bis einschließlich 2019 geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich einvernehmlich vereinbart. Wenn eine beteiligte Seite nun diesen Konsens in Frage stellt, ist das weder nachvollziehbar noch zu akzeptieren. Der bis zum Jahr 2019 bestehende Länderfinanzausgleich ist nicht verhandelbar“, betonte Markov.
Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, war 2001 gemeinsam mit dem Solidarpakt II ein für die Jahre 2005 bis 2019 befristetes Ausgleichssystem vereinbart worden. Der bayerische Finanzminister hatte nun einen Sechs-Punkte-Plan zur Änderung dieses bundesstaatlichen Finanzausgleichs angekündigt.
Der brandenburgische Finanzminister wies nicht nur darauf hin, dass auch Bayern den aktuellen Regelungen des Finanzausgleichs zugestimmt hatte, sondern übte auch Kritik an den ersten angekündigten Änderungsvorschlägen Söders. Dieser hatte beispielsweise mehr Anreize für Bundesländer gefordert, höhere Steuereinnahmen zu erzielen. Markov wies darauf hin, dass in dem 2005 in Kraft getretenen Finanzausgleich längst derartige Anreize eingeführt wurden. Außerdem sei die Abschöpfung bei den Geberländern auf maximal 72,5 Prozent der überdurchschnittlichen Finanzkraft begrenzt worden. Und der Länderfinanzausgleich verändere auch nicht mehr die Reihenfolge der Bundesländer nach ihrer Finanzkraft. Die aktuellen Regelungen erfüllten alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorstoß Söders sei ausschließlich fiskalisch motiviert, um den angekündigten Schuldenabbau im Freistaat bis zum Jahr 2030 auch auf Kosten der anderen Länder finanzieren zu können.
„Mit dem Märchen, dass die Geberländer nach dem Finanzausgleich weniger haben als die Nehmerländer, kann man vielleicht die Hoheit über Stammtische erobern, aber es ist und bleibt ein Märchen“, betonte Markov. Die Geberländer hätten je Einwohner auch nach dem Länderfinanzausgleich mehr Finanzkraft zur Verfügung als die Nehmerländer, obwohl die verfassungsmäßigen Aufgaben der Länder identisch seien. So hätten beispielsweise die Geberländer im Jahr 2010 nach dem Finanzausgleich durchschnittlich 3.316 Euro je Einwohner zur Verfügung gehabt, die Empfängerländer (ohne Stadtstaaten) dagegen durchschnittlich 3.050.
Markov betonte, dass Brandenburg trotz der begrenzten Mittel enorme Sparanstrengungen unternehme. Zugleich verwies er darauf, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich die Aufgabe habe, eine angemessene Finanzausstattung als Voraussetzung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu gewährleisten und die Eigenständigkeit der Länder zu garantieren. „Wir haben es geschafft, 2011 eine soziale Politik für Brandenburg ohne neue Kredite zu finanzieren. Wer nun die bestehenden verfassungskonformen Bund-Länder-Finanzbeziehungen vor 2019 ändern will, missachtet auch unsere Konsolidierungserfolge und fördert eine Entsolidarisierung in Deutschland“, hob der Finanzminister hervor.
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Hintergrund: Mittel aus Länderfinanzausgleich für Brandenburg
Brandenburg erhielt im Jahr 2010 bei einem Haushaltsvolumen von rund 10 Milliarden Euro rund 401 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich und 176 Millionen Euro als Fehlbetragsergänzungszuweisungen des Bundes (zusammen 577 Millionen Euro).
Für das Jahr 2011 liegt noch keine endgültige Abrechnung vor. Nach der vorläufigen Abrechnung erhielt Brandenburg im Jahr 2011 bei einem Haushaltsvolumen von rund 10 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich 440 Millionen Euro und 192 Millionen Euro als Fehlbetragsergänzungszuweisungen des Bundes (zusammen 632 Millionen Euro). Die endgültige Abrechnung für 2011 wird erst im Laufe des Jahres 2012 vorliegen.
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