Landtag macht Weg frei für „Brandenburg-Paket“

Finanzministerin Katrin Lange: Maßnahmen des Landes zur Krisenbewältigung sind geeignet, erforderlich und angemessen

- Erschienen am 16.12.2022 - Presemitteilung 70/2022

Potsdam – Anlässlich der dritten und damit abschließenden Lesung des Doppelhaushaltes 2023/2024 im Landtag Brandenburg heute in Potsdam hielt Finanzministerin Katrin Lange die nachfolgend dokumentierte Rede.

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

„Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die ausführliche, kritische und konstruktive Beratung des vorliegenden Doppelhaushaltes möchte ich mich bei Ihnen allen herzlich bedanken.

Ja, das Volumen dieses Haushaltes ist groß – aber die Herausforderungen, auf die er reagiert, sind es auch. In diesem Sinne ist es ein Landeshaushalt auf der Höhe der Herausforderungen der Zeit.

In anderen Zeiten würde ein solcher Haushalt natürlich anders aussehen. Aber in Zeiten wie diesen sind auch finanzpolitisch besondere Maßnahmen erforderlich. Das ist überall so: In Europa, auf Bundesebene und in den Ländern.

Was nun insbesondere die mit diesem Haushalt verbundenen Maßnahmen zur Krisenbewältigung angeht, so halte ich sie für geeignet, erforderlich und angemessen. Und selbstverständlich wird allen Maßgaben der Landeshaushaltsordnung dabei Rechnung getragen.

Das betrifft einmal die Notlagenerklärung für die kommenden zwei Jahre, die auf dieser Grundlage ermöglichte Neuverschuldung und das damit finanzierte Brandenburg-Paket als landesseitige Komponente der Anti-Krisen-Politik.

Diese Maßnahmen verstoßen nicht gegen das Haushaltsrecht und nicht gegen das Jährlichkeitsprinzip. Sie sind rechtlich völlig sauber und einwandfrei. Darüber hinaus sind auch sie geeignet, erforderlich und angemessen.

In unserer Landesverfassung ist folgendes bestimmt: „Der Haushaltsplan wird für ein Haushaltsjahr oder mehrere Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, vor Beginn des ersten Haushaltsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Für Teile des Haushaltsplanes kann vorgesehen werden, dass sie für unterschiedliche Zeiträume, nach Haushaltsjahren getrennt, gelten.“

Eben das ist der Fall. Auch dieser Doppelhaushalt ist nach Jahren getrennt festgestellt, eben nach den Jahren 2023 und 2024. Das gilt ebenso für seine einzelnen Bestandteile.

Wo davon abgewichen wird, soll eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen werden, die dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber auch ohne weiteres zusteht. So wird insbesondere die Ermächtigung zur Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsgesetz ergänzt um den Zusatz, dass abweichend von § 18 Absatz 5 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung im Haushaltsjahr 2023 nicht ausgeschöpfte Teile der Ermächtigung im Haushaltsjahr 2024 zusätzlich zur Deckung entsprechender Mehrausgaben zur Verfügung stehen.

Das ist haushaltsrechtlich ordnungsgemäß, und das ist vor dem Hintergrund der Begründung der Notlagenerklärung auch völlig vernünftig. Es ergibt sich sozusagen aus der Sache selbst.

Auch sind Durchbrechungen eines strengen Jährlichkeitsprinzips im Haushaltsrecht keineswegs ungewöhnlich. So verhält es sich zum Beispiel auch bei der Bildung von Rücklagen oder dem Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen. Es gibt begründete Ausnahmen von der Regel und um eine solche handelt es sich hier.

Im Übrigen möchte ich noch einmal betonen, dass dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber ein politischer Ermessensspielraum zusteht. Wem denn sonst? Der Landtag ist die demokratisch gewählte Vertretung des Volkes, das Haushaltsrecht ist sein Königsrecht und er sollte sich dieses Recht nicht unnötig weiter einschränken lassen – wenn ich das hier einmal so parlamentsfreundlich feststellen darf.

Die gestern hier vorgetragenen Bedenken teile ich daher nicht. Der Landtag kann entscheiden. Er sollte das auch tun und steht dabei auf sicherem Grund.

Meine Damen und Herren,

der Doppelhaushalt gibt auch grünes Licht für das Brandenburg-Paket. Nur zur Klarstellung: Für alle vorgesehenen Maßnahmen dieses Pakets ist die Feststellung der Notlage die unabweisbare Voraussetzung. Das ist nun allerdings auch Teil des Haushaltsrechts, und auch daran halten wir uns peinlich genau. Das wird mit dem heutigen Tag der Fall sein und keinen Tag früher.

Das Brandenburg-Paket wird mit ersten Komponenten bereits Anfang Januar wirksam werden und es soll und wird diese Wirksamkeit über den Zeitraum von zwei Jahren entfalten. Nämlich über den Zeitraum der erklärten Notlage, genauso wie es der Bund ebenfalls tut mit seinem wirtschaftlichen Abwehrschirm.

So ist es von der Anlage her gedacht, und so wird es gewissermaßen im rollierenden Verfahren auch durchgeführt werden. Und das ist auch vernünftig so, denn die Lage in den nächsten zwei Jahren wird von dynamischen Veränderungen geprägt sein.

Es war nie davon die Rede, Anfang 2023 zwei Milliarden Euro auf den Kopf zu hauen und Land und Leuten ansonsten gute Reise zu wünschen. Das wäre auch keine verantwortbare Anti-Krisen-Politik, die auf Sicht fährt und dabei längere Zeiträume in den Blick zu nehmen hat.

Es geht hier nicht um ein Strohfeuer, sondern um eine nachhaltig zu erzielende Entlastungswirkung über einen längeren Zeitraum hinweg. Das ist das Ziel des Brandenburg-Pakets.

Im Januar wird zunächst eine massive Entlastung der Brandenburger Familien in Bezug auf die Kita-Beiträge in Kraft treten. Darauf ist hier schon hingewiesen worden.

Gleichzeitig beginnt jener Teil des Pakets unmittelbar zu wirken, mit denen Maßnahmen des Bundes flankiert und kofinanziert werden. Denn das ist ja auch eine landesseitige Entlastung und Teil des Brandenburg-Pakets.

Hier wäre zum Beispiel die Wohngeldnovelle zu nennen. Das Wohngeld wird erhöht, der Kreis der Berechtigten ausgeweitet. Bund und Länder teilen sich hier die Kosten zu jeweils 50 Prozent.

Fest vereinbart sind jene Maßnahmen, die die Koalition am 22. November im Landtag vorgestellt hatte. Sie folgen den sechs Unterstützungsachsen des Pakets, die auch im Notlagenantrag enthalten sind.

Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob im Beschlusstext oder in der Begründung. Denn auf diese Achsen hat sich die Koalition politisch verbindlich verständigt und dabei wird es auch bleiben. Die Koalition steht hier im Wort und wird es auch einlösen. Darauf können Sie sich verlassen. 

Dabei handelt es sich um Entlastungsmaßnahmen für Bürger mit geringen und mittleren Einkommen im Umfang von 230 Mio. EUR, die Hilfe zur Aufrechterhaltung öffentlicher Aufgaben in Höhe von 600 Mio. EUR, Transformationsprozesse hin zu einer C02-armen Produktionsweise mit 400 Mio. EUR, zusätzliche Flüchtlingskosten in Höhe von 150 Mio. EUR, Aufwendungen für kritische Infrastrukturen von 120 Mio. Euro und eine pauschale Vorsorge zur weiteren Bekämpfung der Energieknappheit von 500 Mio. Euro. Wir hatten darüber bereits im November gemeinsam unterrichtet.

Meine Damen und Herren,

Für das Brandenburg-Paket liegen zahlreiche Anmeldungen seitens der Ressorts der Landesregierung vor. Ursprünglich summierte sich die Höhe der Anmeldungen auf 3,5 Mrd. Euro.

Das ist zu viel, selbst bei einer Neuverschuldung von zwei Milliarden Euro. Insofern kommt es hier darauf an, in Abstimmung mit den Ressorts die richtige Größenordnung und zugleich die wirksamsten Maßnahmen zu finden, um das Paket schlussendlich zu komplettieren. Dieser Prozess dauert derzeit noch an, sein Abschluss steht aber in nächster Zeit bevor. So habe ich auch den Abgeordneten Kretschmer auf seine Mündliche Anfrage hin informiert. 

Das Verfahren und die Maßnahmenadministration der einzelnen Vorhaben werden sich grundsätzlich an der Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie orientieren. Dieses Verfahren hat sich alles in allem auch bewährt. Es stellt die schnelle Reaktion auf neue Bedürfnisse auf der einen Seite, aber auch die rechtssichere Umsetzung der anderen Seite sicher.

Die Ressorts sind demnach in eigener Verantwortung tätig, was unter dem Aspekt der Fachlichkeit auch der richtige Weg ist. Alle Maßnahmen über 7,5 Mio. Euro bedürfen ohnehin der Einwilligung des Haushaltsausschusses auf Antrag der Fachressorts. So ist auch die regelmäßige Beteiligung des Landtages gesichert.

Wir liegen hier gut im Zeitplan. Und für die Zeit, die wir uns haben nehmen müssen, gibt es auch gute Gründe.

Es ist einmal so, dass die Finanzministerin hier keine einsamen Entscheidungen trifft an Kabinettkollegen und Koalition vorbei.

Und es ist zum anderen so, dass auch die gesamte Landesregierung sich hier intensiv mit den Vertretern der Gesellschaft austauscht, anstatt alles am grünen Tisch in Potsdam zu entscheiden. Das ist auch eine Stilfrage.

Deshalb gab es Spitzentreffen des Ministerpräsidenten mit den Kommunen, deswegen einen Sozialgipfel, und deshalb einen Energiegipfel, um nur einige dieser Zusammenkünfte zu nennen.

Ich denke, das entspricht einem kooperativen Verfahren mit den Betroffenen und Beteiligten und deswegen machen wir das auch so.

Nun gibt es sicher hier auch Leute, die der Meinung sind, die Landesregierung sollte das alles kraft eigener überlegener Einsicht allein in Potsdam übers Knie brechen – aber ich kann Ihnen sagen: Wir denken nicht so. Das ist nicht der Brandenburger Weg.

Und die Zeiten der Bezirksleitung sind in diesem Land seit 30 Jahren vorbei! Damals ist das vielleicht so gemacht worden, heute aber machen wir das nicht so.

Meine Damen und Herren,

Ich bin davon überzeugt: Mit dem Brandenburg-Paket geben wir die richtigen Antworten in der aktuellen Krise. Alle diese Maßnahmen dienen in der Zielrichtung dazu, die Bürgerinnen und Bürger, die regionale Wirtschaft und die sozialen Einrichtungen im weiteren Sinne möglichst gut durch diese außerordentlich tiefgreifende Krise zu bringen.

Ja, das hat seinen Preis, ich bin darauf am Mittwoch bereits eingegangen – und diesen Preis zu zahlen ist auch angemessen und erforderlich. Man muss da am Ende nach Abwägung aller Umstände doch zu einer klaren Entscheidung kommen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Landeshaushalt einschließlich der damit verbundenen Notlagenerklärung.

Vielen Dank!“