Lange: Brandenburg-Paket zielt auf nachhaltige Entlastungswirkung

Umsetzung im rollierenden Verfahren vorgesehen – Erste Maßnahmen beginnen Anfang Januar 2023

- Erschienen am 16.12.2022 - Presemitteilung 72/2022

Potsdam – Zum Brandenburg-Paket, dem massivsten Hilfs- und Entlastungsprogramm, das es im Land Brandenburg je gegeben hat, erklärte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam: 

Das Brandenburg-Paket wird mit ersten Komponenten bereits Anfang Januar wirksam werden und es soll und wird diese Wirksamkeit über den Zeitraum von zwei Jahren entfalten. Nämlich über den Zeitraum der erklärten Notlage, genauso wie es der Bund ebenfalls tut mit seinem wirtschaftlichen Abwehrschirm. So ist es von der Anlage her gedacht, und so wird es gewissermaßen im rollierenden Verfahren auch durchgeführt werden. Und das ist auch vernünftig so, denn die Lage in den nächsten zwei Jahren wird von dynamischen Veränderungen geprägt sein.

Es war nie davon die Rede, Anfang 2023 zwei Milliarden Euro auf den Kopf zu hauen und Land und Leuten ansonsten gute Reise zu wünschen. Das wäre auch keine verantwortbare Anti-Krisen-Politik, die auf Sicht fährt und dabei längere Zeiträume in den Blick zu nehmen hat. Es geht hier nicht um ein Strohfeuer, sondern um eine nachhaltig zu erzielende Entlastungswirkung über einen längeren Zeitraum hinweg. Das ist das Ziel des Brandenburg-Pakets.

Im Januar wird zunächst eine massive Entlastung der Brandenburger Familien in Bezug auf die Kita-Beiträge in Kraft treten. Gleichzeitig beginnt jener Teil des Pakets unmittelbar zu wirken, mit denen Maßnahmen des Bundes flankiert und kofinanziert werden. Denn das ist ja auch eine landesseitige Entlastung und Teil des Brandenburg-Pakets. Hier wäre zum Beispiel die Wohngeldnovelle zu nennen. Das Wohngeld wird erhöht, der Kreis der Berechtigten ausgeweitet. Bund und Länder teilen sich hier die Kosten zu jeweils 50 Prozent. Fest vereinbart sind jene Maßnahmen, die die Koalition am 22. November im Landtag vorgestellt hatte. Sie folgen den sechs Unterstützungsachsen des Pakets, die auch im Notlagenantrag enthalten sind.

Dabei handelt es sich um Entlastungsmaßnahmen für Bürger mit geringen und mittleren Einkommen im Umfang von 230 Mio. Euro, die Hilfe zur Aufrechterhaltung öffentlicher Aufgaben in Höhe von 600 Mio. Euro, Transformationsprozesse hin zu einer C02-armen Produktionsweise mit 400 Mio. Euro, zusätzliche Flüchtlingskosten in Höhe von 150 Mio. Euro, Aufwendungen für kritische Infrastrukturen von 120 Mio. Euro und eine pauschale Vorsorge zur weiteren Bekämpfung der Energieknappheit von 500 Mio. Euro.

Für das Brandenburg-Paket liegen zahlreiche Anmeldungen seitens der Ressorts der Landesregierung vor. Ursprünglich summierte sich die Höhe der Anmeldungen auf 3,5 Mrd. Euro. Das ist zu viel, selbst bei einer Neuverschuldung von zwei Milliarden Euro. Insofern kommt es hier darauf an, in Abstimmung mit den Ressorts die richtige Größenordnung und zugleich die wirksamsten Maßnahmen zu finden, um das Paket schlussendlich zu komplettieren. Dieser Prozess dauert derzeit noch an, sein Abschluss steht aber in nächster Zeit bevor.

Das Verfahren und die Maßnahmenadministration der einzelnen Vorhaben werden sich grundsätzlich an der Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie orientieren. Dieses Verfahren hat sich alles in allem auch bewährt. Es stellt die schnelle Reaktion auf neue Bedürfnisse auf der einen Seite, aber auch die rechtssichere Umsetzung der anderen Seite sicher. Die Ressorts sind demnach in eigener Verantwortung tätig, was unter dem Aspekt der Fachlichkeit auch der richtige Weg ist. Alle Maßnahmen über 7,5 Mio. Euro bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses auf Antrag der Fachressorts. So ist auch die regelmäßige Beteiligung des Landtages gesichert.

Wir liegen hier gut im Zeitplan. Und für die Zeit, die wir uns haben nehmen müssen, gibt es auch gute Gründe. Es ist einmal so, dass die Finanzministerin hier keine einsamen Entscheidungen trifft an Kabinettkollegen und Koalition vorbei. Und es ist zum anderen so, dass auch die gesamte Landesregierung sich hier intensiv mit den Vertretern der Gesellschaft austauscht, anstatt alles am grünen Tisch in Potsdam zu entscheiden. Das ist auch eine Stilfrage. Deshalb gab es Spitzentreffen des Ministerpräsidenten mit den Kommunen, deswegen einen Sozialgipfel, und deshalb einen Energiegipfel, um nur einige dieser Zusammenkünfte zu nennen. Ich denke, das entspricht einem kooperativen Verfahren mit den Betroffenen und Beteiligten und deswegen machen wir das auch so.“

Hintergrund zum Brandenburg-Paket

Was ist das Brandenburg-Paket?
Mit Beschluss des Landtages vom 16. Dezember 2022 hat der Gesetzgeber die Landesregierung ermächtigt 2 Milliarden Euro an Krediten aufzunehmen, um u.a. die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für die Brandenburgerinnen und Brandenburger abzumildern. Dies ist die Feststellung der so genannten Notlage. Im Rahmen dieser 2 Milliarden Euro wird es eine Vielzahl an Maßnahmen geben, die den Bürgern, Kommunen, der Wirtschaft aber auch sozialen und medizinischen Einrichtungen im Land zugutekommen. Die Summe aller Einzelmaßnahmen ist das Brandenburg-Paket.

Wie verhält es sich zu den Programmen der Bundesregierung, wie Gaspreisbremse oder Energiekostendeckel?
Die Bundesregierung plant ebenfalls eine Vielzahl an Maßnahmen um Bürger und Unternehmen in der Krise zu unterstützen. An vielen dieser Maßnahmen ist das Land Brandenburg direkt finanziell mitbeteiligt. Diese Maßnahmen sind vorrangig zu nutzen. Das heißt, dass die Landesmaßnahmen des Brandenburg-Pakets nachrangig sind; also die Bundesmaßnahmen sinnvoll flankieren oder ergänzen – dort, wo es nötig ist.

Welche Lebensbereiche werden am Brandenburg-Paket teilhaben und welche Summen stehen dafür zur Verfügung?
 

Ergänzende Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger
insbesondere mit geringem und mittlerem Einkommen

230.000.000 Euro

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung öffentlicher Aufgaben, 
der Funktionsfähigkeit und Aufgabenwahrnehmung der privaten Wirtschaft sowie von Einrichtungen, Institutionen, 
Vereinen und Verbänden in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Sport, Gesundheit sowie im Sozialbereich

600.000.000 Euro

Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, für einen
Transformationsprozess hin zu einer CO2-armen Produktionsweise sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien

400.000.000 Euro

Maßnahmen zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten

150.000.000 Euro

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung, zum Ausbau und zur Modernisierung kritischer Infrastrukturen
aufgrund veränderter Risiko- und Gefahrenlagen, insbesondere in Krisen- und Katastrophenfällen

120.000.000 Euro

Pauschale Vorsorge für weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Energieknappheit,
der inflationären Preisentwicklung und deren Folgen sowie zur zusätzlichen Stärkung
der beschriebenen Maßnahmenbereiche

500.000.000 Euro

Wann geht es los - wie ist der Zeitplan?
Die ersten Maßnahmen treten Anfang Januar in Kraft. Andere werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten können. Zur zielgenauen Ausrichtung des Brandenburg-Paketes ist es notwendig, dass jedes Fachministerium passende Maßnahmen identifiziert, ausarbeitet und über das Finanzministerium ggf. dem Haushaltsausschuss des Landtages zur Einwilligung (bei über 7,5 Millionen Euro Gesamtwirkung) vorlegt. Das bedeutet, jede einzelne Maßnahme muss von einem zuständigen Fachministerium sachgerecht begründet werden. Dies folgt dem Beschluss des Landtages und dem damit intendierten Kontrollrecht der Abgeordneten. Manche Maßnahmen müssen darüber hinaus aus beihilferechtlichen Gründen voraussichtlich auch von der EU-Kommission genehmigt werden.  

Wie erfolgt die Abstimmung der einzelnen Maßnahmen innerhalb der Landesregierung und welche Rolle hat das Parlament bei dem BB-Paket?
Hat ein Ministerium eine konkrete Maßnahme im Blick, so formuliert es einen Antrag an das Finanzministerium. Dieses prüft die Vereinbarkeit mit der vom Landtag beschlossenen Notlagenerklärung. Es muss sich um Maßnahmen handeln, die im Zusammenhang mit der aktuellen Krisensituation und der darauf beruhenden Notlagenerklärung stehen. Hat die Maßnahme ein Gesamtvolumen von über 7,5 Millionen Euro, so muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Brandenburgischen Landtags diese Maßnahme jeweils bewilligen.

Fließen ab Anfang Januar bereits Mittel aus dem Brandenburg-Paket?
Ja. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 greifen bereits Entlastungen, die durch das Brandenburg-Paket finanziert werden – etwa bei der Wohngeldreform oder der Kita-Beitragsentlastung. Um einen rechtssicheren Abfluss von Mitteln zu gewährleisten, ist es jedoch erforderlich, den formalen Weg der Bewilligung insbesondere durch den Haushaltsausschuss einzuhalten. Alle Beteiligten werden dabei bestmöglich zusammenarbeiten, um zu einer schnellen Auszahlung von Unterstützungsleistungen zu kommen.

Worin besteht der Unterschied zu den Bundeshilfen?
Die Maßnahmen des Brandenburg-Pakets zielen allein auf Bedarfe im Land Brandenburg ab, wirken somit im Gegensatz zu den Hilfen des Bundes nicht bundesweit. Sie wirken zudem nachrangig und ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes. Das heißt, dass vorrangig die bundesseitig zur Verfügung gestellten Mittel in Anspruch zu nehmen sind. Die Maßnahmen des Brandenburg-Pakets wirken zusätzlich und flankierend. Daneben beinhaltet das Brandenburg-Paket aber auch speziell auf das Land abgestimmte Maßnahmen, die eine alleinige finanzielle Unterstützung in den im Paket festgelegten Bereichen ermöglichen.

Welchen Umfang hat das Brandenburg-Paket?
Das Brandenburg-Paket weist einen finanziellen Umfang von 2 Milliarden Euro auf, von denen im Jahr 2023 geplant 1,2 Milliarden Euro und im Jahr 2024 geplant 800 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Wo können die Hilfen beantragt werden?
Das hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Das kann zum einen das Land selbst sein, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), ein Landkreis oder eine noch zu bestimmende dritte Stelle sein. Sobald die betreffenden Maßnahmen konkret ausgestaltet sind, werden diese Informationen bereitgestellt.