Katrin Lange: „Landeshaushalt 2021 ist nichts für schwache Nerven“

Finanzministerin hebt „doppeltes Gesicht“ des Etats hervor: Sowohl „Anti-Krisen- als auch Gestaltungshaushalt“ – Haushalt ist „Wette auf die Zukunft“ – Hohe Investitionen, hohe Neuverschuldung

- Erschienen am 16.12.2020 - Presemitteilung 99/2020

Potsdam – Zur zweiten Lesung des Entwurfs des Landeshaushaltes 2021 äußerte sich Finanzministerin Katrin Lange im Landtag Brandenburg heute wie folgt:

„Ich will es langsam angehen lassen und sage deshalb: Der vorliegende Haushaltsentwurf weist einige Besonderheiten auf. Das verbindet ihn mit dem Haushalt des laufenden Jahres. Beide Haushalte sind keine normalen Haushalte – ganz im Gegenteil. Es sind aber auch keine normalen Zeiten.

Der Haushaltsentwurf für 2021 steht erneut ganz im Zeichen der anhaltenden Corona-Pandemie. Ohne die Pandemie würde dieser Haushalt in seinen Eckdaten deutlich anders aussehen. Auch andere politische Entscheidungen sind in die Erarbeitung dieses Haushaltes eingeflossen, das ist wahr, aber: der entscheidende Faktor, der diesen Haushalt bestimmt, ist die Pandemie und ihre Folgen.

Trotzdem ist der vorliegende Entwurf deutlich mehr als ein reiner Anti-Krisen-Haushalt. Er ist gleichzeitig ein Gestaltungshaushalt, der die Zukunft des Landes nachhaltig sichern soll. Daher bringt er wichtige politische Vorhaben auf den Weg, setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt bei den Investitionen und sichert und stärkt die Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt. Alles das ist zu begrüßen und ist ganz unabhängig von Corona richtig und notwendig.

Insofern zeigt der Haushalt 2021 ein doppeltes Gesicht: Er ist ein Anti-Krisen- und Gestaltungshaushalt zugleich. Das hat freilich einen hohen Preis. Und deswegen ist dieser Haushalt noch etwas: Er ist auch eine Wette auf die Zukunft.

Die Besonderheiten dieses Haushaltes sind schon an den Eckdaten abzulesen. Mit knapp 15,5 Mrd. Euro handelt es sich um das bislang größte Haushaltsvolumen im Land Brandenburg.

Das wäre eine erfreuliche – oder wenigstens unproblematische – Tatsache, wenn diesem historisch einzigartigen Ausgabenniveau auch entsprechende Einnahmen gegenüberstehen würden. Das ist aber bekanntlich nicht der Fall. Die veranschlagten Steuereinnahmen sind gegenüber dem Haushalt 2020 rückläufig, die Ausgaben hingegen deutlich höher.

Die Folge davon ist eine geplante Neuverschuldung in Höhe von 2,7 Mrd. Euro. Sie liegt damit noch über der geplanten Neuverschuldung von 2 Mrd. Euro in diesem Jahr.

Dass die Kreditlinien möglicherweise nicht voll ausgeschöpft werden, ist wahr, ändert aber an dem Umstand nichts, dass das Land hier Geld ausgibt, über das es einnahmeseitig eben nicht verfügt. Es ist nur eine Frage des Mehr oder Weniger.

Tatsache ist, dass sich der Landeshaushalt bereits seit dem Haushaltsjahr 2019 in einem strukturellen Ungleichgewicht befindet. Das betrifft auch bereits die Zeit vor dem Zifog. Seitdem hat sich dieses strukturelle Ungleichgewicht wesentlich erhöht. Das kann man in aller gebotenen Nüchternheit so feststellen - und es hellt die besinnliche vorweihnachtliche Stimmung leider auch nicht auf, wenn man zutreffend feststellt, dass es dafür erstens unabweisbare Gründe gibt und zweitens es allen anderen auch so geht. Das betrifft Bund und Länder gleichermaßen. Wie gesagt: Das ist zwar zutreffend – aber das macht es nicht besser.

Zur Haushaltslage des Landes hat der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2020 einen kompakten Überblick veröffentlicht, den ich Ihrer Aufmerksamkeit sehr empfehle.

Die dort getroffenen Feststellungen zur Haushaltslage teile ich sehr weitgehend. Was manche eher finanzpolitischen Einschätzungen – etwa zum Zifog - angeht, sehe ich das hingegen etwas anders. Aber das kann hier dahinstehen. Tatsache jedenfalls ist, dass sich auch das Land Brandenburg in der derzeitigen Krise in einem außerordentlich schwierigen finanzpolitischen Umfeld bewegt, und dass dieses Umfeld viele Risiken und Gefahren mit sich bringt.

Manche ziehen es ja vor, derzeit eher von „Chancen“ zu sprechen – das halte ich aber eher für Pfeifen im dunklen Walde. Vorgestern zum Beispiel erschien in der „Süddeutschen Zeitung“ ein Artikel mit dem bemerkenswert abwegigen Titel: „Der Lockdown ist gut für die Wirtschaft“. Dann aber fiel der Redaktion das Herz derart in die Hose, dass der Titel flugs geändert wurde in: „Die Wirtschaft braucht den Lockdown“. Auch nicht viel besser…

Nun, die Wahrheit ist: Derzeit haben wir noch alle Hände voll damit zu tun, Wirtschaft und Arbeitsmarkt wenigstens zu stabilisieren, um Schlimmeres zu verhüten und soziale Verwerfungen zu vermeiden. Das immerhin ist durch eine große gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden sehr weitgehend gelungen. Das ist ein Erfolg. Aber wie gesagt: Das hat seinen Preis.

Mit der geplanten Neuverschuldung könnte die Gesamtverschuldung des Landes am Ende des Jahres 2021 auf 23,5 Mrd. Euro ansteigen. Ob das so kommt oder nicht, wird sich zeigen. In jedem Fall wird die Gesamtverschuldung des Landes zunächst einen neuen Höchststand erreichen.

Landesregierung und Koalitionsfraktionen sind sich selbstverständlich darüber im Klaren, dass dies den Landtag auf Jahre und Jahrzehnte binden wird – und dass sich die finanziellen Spielräume für künftige Politik derzeit in schnellem Tempo besorgniserregend verringern. Die verbindlichen Rückzahlungsverpflichtungen entsprechend der Schuldenbremse sprechen hier eine deutliche Sprache. Das ist keine Frage der politischen Beurteilung, sondern eine schlichte Feststellung der Tatsachen.

In diesem Zusammenhang ist leider auch ein Wort erforderlich zu dem neuerdings in Berlin verbreiteten Gerücht, dass die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern irgendwie nicht in Ordnung sei und die Länder sich künftig stärker an den Corona-Hilfen beteiligen müssten.

Man erwarte von den Ländern, „dass sie sich jetzt auch endlich mal finanziell in diese Sache einbringen“, hieß es. „Endlich mal finanziell…“, soso. In sehr zurückhaltender und wertschätzender Weise hat u.a. der hessische Ministerpräsident dazu bereits das Nötige gesagt.

Auch ich will angesichts der Eckdaten dieses Haushaltsentwurfes noch einmal ganz klar feststellen, dass die Länder – auch das Land Brandenburg! - zur Bewältigung der Corona-Folgen derzeit an die Grenze dessen gehen, was finanziell überhaupt möglich und noch verantwortbar ist. Den Vorwurf, die Länder würden sich hier zu Lasten des Bundes einen schlanken Fuß machen, weise ich daher mit allem Nachdruck zurück. Nichts könnte unrichtiger sein.

Nun geht es bei dieser Debatte in Wahrheit fachlich auch nicht so sehr um die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern. Es geht vielmehr politisch darum, dass in Berlin ganz langsam eine Ahnung dämmert: Die Ahnung nämlich, dass ein derart finanzaufwändiger Anti-Krisen-Kurs nicht unbegrenzt fortgeführt werden kann, ohne irgendwann die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte tatsächlich und nachhaltig zu überfordern. Das gilt im Übrigen für Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen.

Über diese Frage werden wir im kommenden Jahr noch sehr intensive Debatten von einiger politischer Sprengkraft erleben, weil natürlich niemand davon ausgeht, dass die Corona-Pandemie pünktlich zum 10. Januar 2021 vorbei ist.

In diesen kommenden Debatten – das will ich hier gleich vorab zur Kenntnis geben – stehen die Länder - und steht das Land Brandenburg - als Sündenbock nicht zur Verfügung.

Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass man sich die Umstände nicht aussuchen kann. In der jetzigen Situation gibt es natürlich keine vernünftige Alternative dazu, kraftvoll dagegen zu halten. Man kann nicht Wirtschaft und Gesellschaft in den Lockdown schicken und sich dann daneben stellen und von der „schwarzen Null“ träumen. Das geht nicht. Und deswegen macht das auch niemand.

Insofern bleibt es vollkommen richtig, nicht in die Krise hinein zu sparen. Der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf weist eine außergewöhnlich hohe Investitionsquote von knapp 13 Prozent auf. Fast zwei Prozent mehr als in diesem Jahr. Das Land fängt also nicht nur die unmittelbaren Folgen der Krise ab, sondern investiert zugleich massiv in seine Zukunft. Das eine tun – das andere nicht lassen. Und das ist auch ganz richtig so.

Denn eine nachhaltige Konsolidierung der Finanzlage und die Beseitigung des vorliegenden Haushaltsungleichgewichts ist letztlich nur möglich durch wirtschaftliche Entwicklung und kräftiges Wachstum auf mittel- und langfristige Sicht.

„Aus der Krise herauswachsen“ – das ist der Weg, das ist die „Wette auf die Zukunft“, von der ich eingangs sprach. Denn die derzeitigen erheblichen Ungleichgewichte in der Finanzlage des Landes konsolidiert man nicht durch Kleinkram weg – wer einer solchen irrigen Vorstellung anhängt, hätte den tatsächlichen Ernst der Lage nicht ganz verstanden. Aber das nur nebenbei.

Rund 880 Mio. Euro des Volumens des Zukunftsinvestitionsfonds sind mit dem Haushalt 2021 durch konkrete Vorhaben untersetzt. Der Bedarf an solchen Investitionen ist also völlig unabweisbar, und der Zukunftsinvestitionsfonds ist eine gute Sache. Gäbe es ihn nicht, müsste man ihn erfinden.

Der Haushalt 2021 sieht zudem die Einrichtung eines neuen Sondervermögens vor: „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“. Es dient der Kofinanzierung von Bundesprogrammen, der Finanzierung des kommunalen Rettungsschirms und dem Ausgleich von coronabedingten Steuermindereinnahmen. Alles das ist notwendig und unabweisbar. Dieses Sondervermögen bündelt die coronabedingten Lasten und sorgt bereits in 2021 für das Jahr 2022 vor.

Die Einrichtung dieses Sondervermögens warf – durchaus zu Recht! – einige knifflige finanztechnische und rechtliche Fragen auf. Ich meine aber, dass die Diskussionen in den letzten Wochen nun zu einem guten und vertretbaren Ergebnis geführt haben. Ungeachtet dessen halte ich es ohnehin für vernünftig, bereits jetzt auf das Jahr 2022 zu schauen. An der rechtlichen Unbedenklichkeit der jetzigen Konstruktion des Sondervermögens habe ich nicht den geringsten Zweifel.

Der Haushalt 2021 schafft einen hinreichend großen Ermächtigungsrahmen, um auf pandemiebedingte und sonstige Bedarfe flexibel und kraftvoll reagieren zu können. Es handelt sich bei den vorgesehenen Kreditlinien grundsätzlich um Ausgabeermächtigungen, nicht um Ausgabeverpflichtungen. Das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen. 

So sind auch von den zwei Mrd. Euro des Corona-Rettungsschirms 2020 aktuell rund 900 Mio. Euro bewilligt. Wir werden sehen, wo wir am Jahresende landen. Das heißt aber nicht, dass da noch Geld „übrig“ wäre; es ist tatsächlich gar nichts „übrig“, sondern es bedeutet nur, dass am Ende gegebenenfalls weniger neue Schulden am Kapitalmarkt aufgenommen werden müssen.

Gleichwohl ist das finanziell Notwendige in diesem Jahr selbstverständlich immer getan worden. Dafür ist der Rettungsschirm schließlich auch da. Das betrifft insbesondere auch die Unterstützung unserer Kommunen in der Corona-Lage. Die Ausgleichssumme des kommunalen Rettungsschirms wird mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf für die Jahre 2020 und 2021 um knapp 97 Mio. Euro auf insgesamt knapp 680 Mio. Euro aufgestockt. In diesem und im kommenden Jahr können die kommunalen Steuermindereinnahmen sehr weitgehend ausgeglichen werden. Vorgesehen ist, den kommunalen Rettungsschirm im Wesentlichen auch im Jahr 2022 fortzuführen. Ich meine, dass es dazu angesichts der mutmaßlichen weiteren Entwicklung der Lage auch keine Alternative gibt. Allerdings wird der Rettungsschirm dann nicht mehr so fortgeführt werden können wie bisher.

Jedenfalls wird das Land seine Kommunen bis einschließlich 2022 mit voraussichtlich insgesamt 825 Mio. Euro unterstützen. Und das ist im Vergleich mit anderen Ländern absolut vorzeigbar und zugleich auch die Einlösung der Zusage, die Kommunen in der Krise nicht allein zu lassen. Das Land hält damit Wort – wie nicht anders zu erwarten!

An den hier zu beschließenden Landeshaushalt 2021 werden wir uns noch sehr lange erinnern. Ich komme darauf zurück anlässlich der dritten Lesung. Bis dahin und auch darüber hinaus wünsche ich Ihnen: Bleiben Sie gesund und stark! Sie werden es angesichts der Lage – gerade auch der finanzpolitischen Lage - brauchen. Denn so ein „Anti-Krisen- und Gestaltungshaushalt“ ist nichts für schwache Nerven. Das kann ich Ihnen versichern.“

 

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Ident-Nr
99/2020
Datum
16.12.2020