Steuermehreinnahmen bringen kräftige Zuwächse für märkische Kommunen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – "Über kräftig steigende Einnahmen können sich die Kommunen in Brandenburg freuen", teilte der Minister der Finanzen Dr. Helmuth Markov heute in Potsdam mit. Im Rahmen der Debatte um das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz 2011 führte er weiter aus: "Mit der Beschlussfassung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) und den Landeshaushalt 2011 sowie im Ergebnis der Steuerschätzung vom Vormonat können die Kommunen auch im nächsten Jahr mit einer soliden Finanzausstattung rechnen, welche insgesamt betrachtet höher als die des Jahres 2010 ausfallen wird.
1. Mehreinnahmen durch erhöhtes kommunales Steueraufkommen
Die märkischen Kommunen werden laut November-Steuerschätzung im kommenden Jahr Steuereinnahmen in Höhe von 1.449,1 Millionen Euro erzielen, 112,4 Millionen Euro mehr als im Mai vorhergesagt. Mit 1.536,8 Millionen Euro für 2012 liegt die Prognose um 114 Millionen Euro über der Mai-Steuerschätzung. Bereits 2010 werden die Kommunen aus eigener Steuerkraft voraussichtlich rund 70 Millionen Euro Mehreinnahmen erhalten als noch Anfang des Jahres prognostiziert.
2. Mehreinnahmen durch neues Finanzausgleichsgesetz
Durch die dem Landtag vorliegenden Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes und weitere gesetzliche Neuregelungen (Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes) stehen 2011 28 Millionen Euro mehr Mittel für allgemeine Schlüsselzuweisungen zur Verfügung; und zwar:
- 8 Millionen Euro mehr aus der Anhebung der Grunderwerbssteuer auf 5 Prozent,
- 10 Millionen Euro mehr aus dem Landeshaushalt (als Ersatz dafür, dass die Finanzausgleichsumlage der abundanten Gemeinden erst 2012 in den Kommunalen Finanzausgleich einfließt) sowie
- 10 Mio. € aus der Reduzierung des Ausgleichsfonds (Umverteilung im Kommunalen Finanzausgleich).
3. Mehreinnahmen aufgrund erhöhter Schlüsselzuweisung
Von den Landeseinnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen stehen den Kommunen 20% zu, bei den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) gilt eine 40%-Quote. Dadurch erhalten die Kommunen im kommenden Jahr weitere 34,2 Mio. € mehr allgemeine Schlüsselzuweisungen.
4. Mehreinnahmen wegen vorgezogener Spitzabrechnung der Landeseinnahmen
Des Weiteren werden die Kommunen zwei Drittel der 2010 erwarteten Mehreinnahmen des Landes bereits 2011 erhalten (statt erst 2012). Das sind noch einmal 24,6 Mio. € mehr als im Haushaltsplan ursprünglich veranschlagt.
Zusammen stünden damit den Kommunen zusätzlich zu den eigenen höheren Steuereinnahmen rund 87 Millionen Euro mehr allgemeine Schlüsselzuweisungen zur Verfügung.
5. Mehreinnahmen für die kreisfreien Städte und die Landkreise durch Umverteilung
Das Änderungsgesetz zum FAG wird zunächst die Erhöhung des Hauptansatzes für die kreisfreien Städte auf 150 Prozent (von ursprünglich geplanten 148 Prozent) enthalten. Darüber hinaus wird die Binnenverteilung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen zwischen den verschiedenen kommunalen Ebenen moderat verändert. Allein diese beiden Änderungen führen dazu, dass sich die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2011 im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage für
- die kreisfreien Städte um mehr als 14 Millionen Euro und
- die Landkreise um rund 10 Millionen Euro erhöhen werden.
Mit den vorgesehenen Änderungen verfügt Brandenburg über ein modernes, zukunftsfähiges Finanzausgleichsgesetz, das den verfassungsrechtlichen Erfordernissen der Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit gemäß den Erfordernissen des Art. 99 der Landesverfassung Rechnung trägt.
Die Schaffung der Finanzausgleichsumlage für abundante Gemeinden, welche den Solidargedanken innerhalb der kommunalen Familie Brandenburgs stärken wird, sowie die Einführung des demografischen Faktors, der den am stärksten vom Bevölkerungsrückgang betroffenen Kommunen helfen wird, komplettieren die Änderungen des Kommunalen Finanzausgleiches für das Jahr 2011. Brandenburg ist damit auf einem guten, solidarischen Weg.
Die Tatsache, dass eine große Zahl von Kommunen insbesondere durch die derzeitigen Entwicklungen im Bereich der Sozialhilfe nahezu erdrückt wird, stellt für das Land Brandenburg und die Landesregierung ein erhebliches Problem dar. Die Kostenlasten, die den Kommunen durch den Bund übertragen worden sind, müssen künftig gerechter verteilt werden. Deshalb erneuere ich meine Forderung, dass erstens die Kosten für die Grundsicherung im Alter vollständig vom Bund zu übernommen werden müssen und dass zweitens die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in weit höherem Umfang als bisher (zur Zeit 23 Prozent) durch den Bund abzufedern sind.
Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz 2011 hat ein Gesamtvolumen von 2.025 Millionen Euro (2010: 2.053 Millionen Euro).
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Pressemitteilung: Steuermehreinnahmen bringen kräftige Zuwächse für märkische Kommunen