Stabilitätsbericht: Erstmals Auffälligkeit beim Finanzierungssaldo

Finanzministerin Lange spricht von „Warnsignal“ – Haushaltsnotlage droht jedoch nicht

- Erschienen am 16.11.2020 - Pressemitteilung 90/2020

Potsdam – Der Stabilitätsbericht des Landes Brandenburg für das Jahr 2020 geht davon aus, dass das Land in den Jahren 2020 und 2021 jeweils die landesrechtliche Schuldenregel einhält. Auch steuere das Land in einer Gesamtbetrachtung absehbar nicht auf eine drohende Haushaltsnotlage zu, heißt es in dem Bericht, den das Kabinett in der vergangenen Woche zur Kenntnis nahm. Die darin vorgenommene Bewertung des Zustandes der Landesfinanzen basiert bundesweit vergleichbar auf vier Kennziffern: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand. Erstmals seit Einführung eines solchen Berichtes liegt eine dieser Kennziffern – nämlich der Finanzierungssaldo – in den Jahren 2019 und 2020 im roten Bereich. „Das ist ein Warnsignal“, sagte dazu Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam.

Für jede der Kennziffern legt der Stabilitätsrat Schwellenwerte fest. Eine Kennziffer gilt dann als auffällig, wenn in einem Überprüfungszeitraum mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Für Brandenburg liegt der Finanzierungssaldo in den Jahren 2019 und 2020 über dem jeweils zulässigen Schwellenwert. Damit wird diese Kennziffer für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage mit Rot bewertet. Ursächlich dafür war im Jahr 2019 die kreditfinanzierte Zuführung an den Zukunftsinvestitionsfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro. Brandenburg war dadurch 2019 eines der wenigen Bundesländer, das überhaupt einen negativen Finanzierungssaldo aufwies. Im Jahr 2020 spielen hingegen die stark gestiegenen Ausgaben infolge der Corona-Pandemie die entscheidende Rolle.

Die drei übrigen Kennziffern Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und der Schuldenstand liegen dagegen weitestgehend im grünen Bereich. Einzig die Kreditfinanzierungsquote im Jahr 2019 liegt über dem zulässigen Schwellenwert. Auch hier ist der Grund die kreditfinanzierte Zuführung an den Zukunftsinvestitionsfonds. Im Jahr 2020 liegt hingegen keine Überschreitung des Schwellenwertes Kreditfinanzierungsquote vor. Ursächlich dafür ist die allgemein starke Dynamik bei der Neuverschuldung auch in den anderen Bundesländern.

Bei der Zins-Steuer-Quote ist hingegen keine Auffälligkeit zu beobachten. Hier spielt allerdings das seit Jahren vorherrschende Niedrigzinsumfeld die ausschlaggebende Rolle. Der Schuldenstand des Landes hat sich durch die Kreditaufnahmen der Jahre 2019 und 2020 zwar stark erhöht, das führt laut Stabilitätsbericht jedoch nicht zu einer Auffälligkeit im Ländervergleich. Mit einem Schuldenstand von 6.880 Euro je Einwohner liegt Brandenburg vielmehr nach wie vor deutlich unter dem Länderdurchschnitt von 7.768 Euro je Einwohner.

Ab dem laufenden Jahr 2020 hat der Stabilitätsrat zusätzlich die Aufgabe, die Einhaltung der Schuldenregel in Bund und Ländern zu überwachen. Daher findet sich erstmals im diesjährigen Stabilitätsbericht die Dokumentation der landeseigenen Schuldenregel.

Der Bericht ist dieser Presseinformation beigefügt, die entscheidenden Daten finden sich auf den Seiten 11 bis 12.

Hintergrund:

Der im April 2010 gegründete Stabilitätsrat hat die Aufgabe, die Haushalte des Bundes und der Länder fortlaufend zu überwachen, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Er tritt zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – zusammen. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der Länder. Um größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrundeliegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht.

 

Download:

Pressemitteilung zum Stabilitätsbericht (pdf)

Stabilitätsbericht des Landes Brandenburg für das Jahr 2020 (pdf)

 

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Ident-Nr
90/2020
Datum
16.11.2020