Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes

Voraussichtliche Verteilung des kommunalen Anteils des Sondervermögens veröffentlicht

- Erschienen am 16.09.2025 - Presemitteilung 47/2025

Brandenburgs Finanzministerium hat heute auf seiner Internetseite veröffentlicht, mit welchen Beträgen die Kommunen im Land aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes voraussichtlich rechnen können. Noch stehen die gesetzlichen Grundlagen aus, die Beträge stehen daher unter Vorbehalt und dienen als Orientierung für die Kommunen im Land.

Am 9. September 2025 war ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes im Land Brandenburg – das Zukunftspaket Brandenburg – erfolgt: Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke, Finanzminister Robert Crumbach sowie der Vorsitzende des Landkreistages, Siegurd Heinze, und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Oliver Hermann, hatten in Potsdam eine Vereinbarung zur Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes im Land Brandenburg unterzeichnet.

Brandenburg stehen insgesamt rund drei Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität der Bundesregierung zur Verfügung. Landesregierung und Kommunen haben sich darauf geeinigt, gemeinsam in die Sicherung der Gesundheitsversorgung und den Ausbau der Digitalisierung zu investieren. Für die Umsetzung der Krankenhausreform und die Stärkung einer verlässlichen medizinischen Versorgung sind 460 Millionen Euro vorgesehen. 40 Millionen Euro sollen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen fließen. Eine Milliarde investiert das Land, 1,5 Milliarden Euro erhalten die Kommunen zur weitgehend eigenverantwortlichen Verwendung für Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz und Innere Sicherheit sowie Bildung und Sport.

Noch stehen ein notwendiges Bundesgesetz, die zu schließende Bund-Länder-Vereinbarung sowie die entsprechende Gesetzgebung im Land aus. Die nun vorgelegten voraussichtlichen Beträge für die Kommunen sind somit die rechnerische Umsetzung der in der Verständigung vom 9. September 2025 benannten rund 1,5 Milliarden Euro. Die vorläufigen Berechnungen und deren Erläuterungen wurden vor dieser Veröffentlichung mit dem Landkreistag Brandenburg und dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg abgestimmt. Sie dienen den Kommunen zur Orientierung und stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen. Grundlage für die Berechnung bildet der gemäß Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. Juli 2025 zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Drucksache 21/1085) für das Land Brandenburg vorgesehene Prozentsatz von 2,99920.

Aufgrund der noch fehlenden rechtlichen Grundlagen können auch zum Auszahlungsverfahren und -zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.

Voraussichtliche Verteilung des kommunalen Anteils des Sondervermögens:

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