Feierliche Einweihung des modernisierten und erweiterten Amtsgerichts Königs Wusterhausen

- Erschienen am 16.09.2020 - Presemitteilung 77/2020

Justizministerin Susanne Hoffmann und Finanzministerin Katrin Lange haben heute das modernisierte und erweiterte Amtsgericht Königs Wusterhausen in einem Festakt feierlich eingeweiht. Das Gericht ist damit nach umfassender Sanierung, die eine mehrjährige Auslagerung in die Nachbarstadt Wildau erforderlich machte, an seinen traditionellen Standort am Schlossplatz 4 zurückgekehrt. An diesem Standort wird seit 1914 Recht gesprochen.

„Ich freue mich sehr, dass in diesem schönen denkmalgeschützten Gebäudeensemble nunmehr ein hochmodernes, funktionales Gericht entstanden ist“, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann. „Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Brandenburger Landesregierung, allen voran – auch ganz persönlich – Finanzministerin Katrin Lange. Sie hat in schwierigen finanzpolitischen Zeiten keinen Zweifel an dem hohen Stellenwert der Justiz für die innere Sicherheit unseres Landes aufkommen lassen.“

Moderne Gerichts- und Bürogebäude müssten heutzutage vielfältigen Standards gerecht werden, von Funktionalität über Sicherheit, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit bis hin zur Bürgerfreundlichkeit und Barrierefreiheit, betonte Finanzministerin Katrin Lange, die auch für die Landesliegenschaften zuständig ist, bei der offiziellen Übergabe des Gebäudekomplexes. „All das kostet natürlich. Das Land Brandenburg hat in die umfangreiche Sanierung und Erweiterung 25,4 Millionen Euro investiert.“

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen mit seiner Zuständigkeit auch für sämtliche Verfahren rund um den Großflughafen BER, der in Kürze seinen Betrieb aufnimmt, wird neuesten technischen Anforderungen gerecht. Für den künftigen Einsatz der elektronischen Verfahrensakte, die in den nächsten Jahren in allen Arbeitsbereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften Einzug halten wird, wurden baulich bereits alle technischen Vorbereitungen getroffen. Darüber hinaus wird das Amtsgericht Königs Wusterhausen als eines der ersten Gerichte im Land Brandenburg mit einer zukunftsweisenden Videokonferenztechnik ausgestattet.

Der Haushaltsentwurf 2021 der Landesregierung trägt dem Bedeutungszuwachs des Amtsgerichts Königs Wusterhausen Rechnung. Sowohl im richterlichen als auch im nichtrichterlichen Bereich sieht der Haushaltsentwurf einen deutlichen Personalaufwuchs vor, so dass auch die Vielzahl zusätzlicher Verfahren im Straf- und Zivilrecht, die der Großflughafen mit sich bringen wird, in bewährt hoher Qualität bearbeitet werden kann. Gegenwärtig sind es 19 Richterinnen und Richter sowie weitere 88 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nichtrichterlichen Dienstes, die eine effektive und bürgernahe Rechtsprechung am Amtsgericht gewährleisten.

Justizministerin Hoffmann: „Das Amtsgericht Königs Wusterhausen ist heute nicht nur ein hochmodernes und funktionales, sondern auch ein besonders schönes historisches Gericht – ein Juwel in der Justizlandschaft.“

 

Hintergrund:

Ein deutlich erhöhter Sanierungsaufwand wie auch die starke Nachfrage nach Baufirmen haben die Arbeiten an dem denkmalgeschützten Gebäudeensemble am Schlossplatz in Königs Wusterhausen um etwa fünf Millionen Euro verteuert sowie um circa zwei Jahre in die Länge gezogen.

Nach Sanierung und Ausbau stehen nunmehr acht Verhandlungssäle zur Verfügung. Der größte ist mit 115 Quadratmetern dem Schöffengericht vorbehalten. Komplettiert wird das Ensemble mit etwa 60 Büros, einer kleinen Bibliothek, dem im Keller befindlichen Grundbuchamt sowie dem Archiv mit einer Größe von insgesamt etwa 700 Quadratmetern. Alles in allem sind rund 2.100 Quadratmeter Nutzungsfläche neu errichtet und 1.400 Quadratmeter saniert worden.

Die Sanierung des Altbaus und dessen Erweiterung nahmen fast fünf Jahre in Anspruch. Im Auftrag des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen wurde zunächst das historische Amtsgerichtsgebäude in seine ursprüngliche Kubatur zurückgebaut. Hierzu wurden ein hofseitiger Anbau aus dem Jahr 1937 sowie ein Dachgeschossausbau von 1967 entfernt. Der im Jahr 2015 begonnene Erweiterungsbau schließt sich nun an der Nordseite des Amtsgerichtsgebäudes an und bildet einen L-förmigen Baukörper, der die ehemalige Jugendarrestanstalt östlich und nördlich einbindet. Im zentralen Bereich zwischen diesen dreigeschossigen Gebäudeteilen befindet sich ein eingeschossiger Baukörper, dessen Dachkonstruktion auch den inneren Hof überspannt und somit die Bauteile verbindet.

 

Daten und Fakten:

Stadtbild prägendes Gebäude: Das Amtsgericht Königs Wusterhausen

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen gehört zu den größten Amtsgerichten im Land Brandenburg und ist seit 2013 Teil des Landgerichtsbezirks Cottbus. Als Eingangsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit behandelt es die Rechtsangelegenheiten von mehr als 115.000 Einwohnern im nördlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald. Das historische Haupthaus wurde in den Jahren 1912/13 gegenüber dem Schloss als preußisches Amtsgerichtsgebäude errichtet und steht im Eigentum des Landes Brandenburg.

Sanierung und Erweiterung des Gebäudekomplexes

Bei der im Juli 2020 beendeten Baumaßnahme griffen die Architekten eine vor mehr als einhundert Jahren entwickelte Idee auf. So hatten die preußischen Baumeister des Amtsgerichtsgebäudes bereits 1912 ein L-förmiges Gebäude für eine zukünftige Erweiterung des Gerichtsgebäudes vorgesehen. Diese Idee, das Gebäude zu erweitern, ist nunmehr realisiert worden.

Wesentliche Zahlen und Daten der Baumaßnahme

Nutzungsfläche rund 3.500 Quadratmeter
Bruttogeschossfläche rund 7.700 Quadratmeter
Gesamtbaukosten rund 25,4 Millionen Euro (einschließlich der Unterbringung des Amtsgerichts von Dezember 2012 bis zur Übergabe an den Nutzer in Wildau)
Baubeginn Rohbau Neubau Dezember 2015
Baubeginn Rohbau Altbau September 2016
Richtfest Neubau November 2016
Fertigstellung Juli 2020
Übergabe an Nutzer August 2020

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Ident-Nr
77/2020
Datum
16.09.2020