Bundesrat ermöglicht schnelle Auszahlung der Mittel für Wiederaufbau nach Juni-Hochwasser

Markov und Tack begrüßen heutige Entscheidung

- Erschienen am 16.08.2013 - Presemitteilung 75/2013

Berlin/ Potsdam – Der Bundesrat hat heute den Weg frei gemacht für die rasche Auszahlung der Wiederaufbaumittel für die durch das Juni-Hochwasser geschädigten Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen. In einer Sondersitzung der Länderkammer stimmte das Land Brandenburg der sogenannten Aufbauhilfeverordnung zu, die mehrheitlich von den Ländern beschlossen wurde. Die Verordnung regelt insbesondere die Mittelverteilung des acht Milliarden Euro schweren Aufbauhilfefonds, der solidarisch von Bund und allen Ländern finanziert wird. Finanzminister Helmuth Markov und Umweltministerin Anita Tack begrüßten den Beschluss des Bundesrates als ein wichtiges Signal an alle durch das Hochwasser Geschädigte, dass Bund und Länder die Flutopfer beim Wiederaufbau nicht alleine lassen.

Brandenburgs Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Tack, sagte bei der Sondersitzung des Bundesrates in Berlin: „Unser Anliegen ist es, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Das ist gut so. Schadensbeseitigung und Reparaturen nach extremen Hochwasserereignissen binden aber wieder und wieder Haushaltsmittel und Personal. Wir müssen deshalb gemeinsam nach Wegen suchen, wie wir in Zukunft solchen großen Schäden vorbeugen und Menschen und Infrastruktur besser schützen können.“ Tack verwies auf die Sonderkonferenz der Umweltminister am 2. September in Berlin, auf der die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms und einer gemeinsamen Finanzierungsstrategie diskutiert und beschlossen werden soll.

Der brandenburgische Finanzminister Markov sagte zu dem Bundesratsbeschluss: „Der heutige Tag ist ein wichtiges Signal an die Betroffenen, die nun sicher wissen, dass auch Mittel zum Wiederaufbau fließen. Brandenburg war zunächst mit der Soforthilfe in Vorleistung gegangen, um die erste Not bei den Betroffenen zu lindern. Uns war aber immer wichtig, dass im zweiten Schritt Hilfe zum Wiederaufbau von Bund und Ländern erfolgen muss, denn nur so können die Schäden nach der Flut behoben werden.“

Die Aufbauhilfeverordnung regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gilt insbesondere für die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen. Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden die Gelder des acht Milliarden Euro schweren Aufbauhilfefonds in drei Stufen verteilt. Die erste Stufe umfasst 50 Prozent der auf die Länder entfallenden Mittel von rund 6,5 Milliarden Euro; diese Mittel werden unter den Ländern nach einem festen Verteilungsschlüssel vergeben. Brandenburg erhält aus dieser Stufe einen Anteil von 1,38 Prozent, das sind rund 43 Millionen Euro. In der zweiten Stufe werden weitere 30 Prozent der Mittel nach einem zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund abzustimmenden Schlüssel ausgereicht werden. Die restlichen 20 Prozent werden nach dem sich aus der abschließenden Schadenshöhe ergebenden Schlüssel spätestens im Jahre 2016 auf die Länder verteilt.

Der in Brandenburg im Juli 2013 vorläufig ermittelte Gesamtschaden durch das Juni-Hochwasser belief sich auf rund 92 Millionen Euro. Nach heutigem Stand liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die dem Land aus dem Aufbauhilfefonds zufließenden Mittel geringer ausfallen werden.

Hintergrund:

Nach der Veröffentlichung der Richtlinien werden Antragsformulare kurzfristig veröffentlicht werden. Sie werden ebenso ins Internet gestellt wie die bisherigen Anträge auf Soforthilfe. Zentrale Bewilligungsstelle wird die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sein.

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Ident-Nr
75/2013
Datum
16.08.2013