Zukunft des Finanzausgleichs: Einigung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden erzielt

- Erschienen am 16.06.2022 - Presemitteilung 35/2022

Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich in sehr konstruktiven Beratungen auf die Fortschreibung des Kommunalen Finanzausgleichs bis zum Jahr 2026 verständigt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 16. Juni 2022 in Potsdam unterzeichnet.

Für das Land Brandenburg setzten Finanzministerin Katrin Lange und Innen- und Kommunalminister Michael Stübgen ihre Unterschrift unter das Dokument. Für die kommunale Ebene unterzeichneten der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Dr. Oliver Hermann, und der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Siegurd Heinze die Vereinbarung.

Die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs betrifft u. a Fragen der Schlüsselzuweisungen, des Ausgleichsfonds (§ 16 FAG), der Verbundquote und der vorgesehenen Überprüfungsintervalle. Die Verständigung zwischen Land und Kommunen enthält auch eine Einigung über die Verteilung der dem Land zufließenden Bundesbeteiligung an den Mehrkosten von Ländern und Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine.

Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz regelt die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Mit Gemeinsamer Erklärung vom 11. Mai 2021 hatten die zuständigen Ressorts der Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände bereits eine Verständigung über die Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in den Ausgleichsjahren 2022, 2023 und 2024 erzielt. Diese Gemeinsame Erklärung wird nun angesichts der aktuellen Herausforderungen fortgeschrieben und aktualisiert.