Förderwesen soll flexibler werden: Bürokratieabbau mit breiter Unterstützung

- Erschienen am 16.05.2025 - Presemitteilung 20/2025

Finanzminister Robert Crumbach hat dem Sonderausschuss des Landtages zum Bürokratieabbau heute drei konkrete Maßnahmenpakete zur Entlastung im Förderwesen vorgestellt. Ziel ist es, Prozesse zu vereinfachen, Handlungsspielräume zu erweitern und den Aufwand für Verwaltung und Zuwendungsempfänger spürbar zu reduzieren.

Den Auftakt machen Sofortmaßnahmen im Vergabeverfahren, die bereits in der Umsetzung sind: Hier werden die Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen deutlich angehoben. Zum Beispiel bei einem Direktauftrag von 1.000 auf 100.000 Euro. Dadurch müssen weniger Leistungen öffentlich ausgeschrieben werden. Damit können Investitionen schneller und unbürokratischer umgesetzt werden und aufwändigere Verfahren werden seltener. Das ist eine Maßnahme, die gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium umgesetzt wird.

Die zweite Maßnahmengruppe umfasst ein Dutzend kurzfristig umsetzbarer Vorschläge, die ein unabhängiges Expertengremium einvernehmlich empfohlen hat. Diese betreffen insbesondere flexiblere Regelungen innerhalb der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Die vorgeschlagenen Änderungen sind unstrittig und entsprechen auch Forderungen aus Handwerk und Mittelstand. Die Umsetzung erfolgt nun zügig – mit dem klaren Ziel, praktische Erleichterung zu schaffen, ohne die haushaltsrechtlichen Grundsätze aus dem Blick zu verlieren. So sollen Originalbelege im Zusammenhang mit einer Förderung künftig nur noch fünf statt zehn Jahre aufbewahrt werden. Zudem dürfen bewilligte Fördermittel künftig bereits angefordert werden, wenn sie innerhalb der darauffolgenden drei Monate verbraucht werden; bislang hatte man nur zwei Monate Zeit.

In der dritten Gruppe finden sich Reform-Ideen, die noch diskutiert werden. Hier stehen Chancen und Risiken in einem ausgewogenen Verhältnis. Diese Vorschläge sollten im Sonderausschuss votiert und mit den Förderressorts weiter beraten werden. Ziel ist eine sorgfältige Abwägung und ein gemeinsames Verständnis für sinnvolle nächste Schritte. Zu diesen Ideen gehören der Zugang über ein zentrales Portal „Förderfinder“ sowie die Standard-Erlaubnis, eine Maßnahme bereits ab Antragstellung beginnen zu können, ohne dass der Antrag damit ungültig wird.

Finanzminister Crumbach bezeichnet die vorgestellten Maßnahmenpakete als „klaren Impuls für mehr Handlungsspielraum“. Und weiter: „Wir setzen konkrete Schritte, die das Förderwesen in unserem Land schlanker und praxisnäher machen. Gerade in Zeiten, in denen schnelles Handeln gefragt ist, brauchen wir weniger Bürokratie und mehr Vertrauen in die Verantwortlichen vor Ort. Mit den heute vorgestellten Maßnahmen geben wir einen klaren Impuls für mehr Handlungsspielraum, ohne dabei an Verlässlichkeit einzubüßen. Die Landesregierung sieht den Bürokratieabbau als laufenden Prozess. Die jetzt angestoßenen Maßnahmen zeigen: Veränderung ist möglich – wenn alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen.“