Externe Ansprechstelle Bodenreform eingerichtet

Rechtsanwalt Jens Fraude hat Aufgabe übernommen

- Erschienen am 16.03.2022 - Pressemitteilung 15/2022

Potsdam – Im Land Brandenburg gibt es ab sofort auch eine externe Ansprechstelle zum Thema Bodenreform. An diese Stelle können sich jene Erbinnen und Erben von Bodenreformland wenden, die Bodenreformgrundstücke entweder selbst oder aufgrund eines Urteils an das Land Brandenburg aufgelassen haben und für deren Grundstücke das Land daraufhin als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde. Die Aufgabe der externen Ansprechstelle hat Rechtsanwalt Jens Fraude übernommen, er beantwortet konkrete Anfragen von Betroffenen und prüft und erläutert die rechtliche Ausgangslage, wobei er auch die Besonderheiten des jeweiligen Falls mit in den Blick nimmt.

Mit der Einsetzung dieses Beauftragten hat das Finanzministerium eine weitere Maßnahme umgesetzt, um entsprechend des im Januar 2021 getroffenen Beschlusses des Landtages des Landes Brandenburg diese und weitere Maßnahmen zur abschließenden „Aufarbeitung des Bodenreformunrechts bei Neusiedlererbinnen und -erben“ umzusetzen.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange betonte, dass weiterhin Informationsbedarf zum Thema bestehe, auch bei jenen, die als Erben von Bodenreformland bekannt seien und bei deren Grundstücken sich das Land aufgrund der verfassungs- und europarechtskonformen Regelungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) als Eigentümer ins Grundbuch habe eintragen lassen. „Daher haben wir zunächst im Februar 2021 im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen einen Ansprechpartner für die Betroffenen eingesetzt. Nun haben wir zusätzlich auch eine weitere externe Ansprechstelle, um den Betroffenen der Bodenreformabwicklung weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten anzubieten. Ich freue mich, dass Rechtsanwalt Jens Fraude – der über viel Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt – für die Aufgabe gewonnen werden konnte.“

An diese beiden Ansprechstellen können sich auch diejenigen Erbinnen und Erben wenden, die dem Land bisher nicht bekannt sind. Hintergrund ist, dass das Land Brandenburg sich in insgesamt mehr als 7.000 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes hat bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärte sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasste. Diese Vorgehensweise hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2007 für nichtig erklärt.

Neben der Einrichtung der externen Ansprechstelle zum Thema Bodenreform hat das Finanzministerium auch die Maßnahmen erweitert, mit denen nach bislang unbekannte Erbinnen und Erben von Bodenreformland gesucht wird. Da sich nach dem vorgenannten Urteil des BGH trotz eines ersten Aufrufs in den Jahren 2008 bis 2010 nur wenige Eigentümer oder Erben gemeldet hatten, startete das Finanzministerium 2010 einen erneuten landesweiten Aufruf. Diesen erneuerte das Finanzministerium 2021 nicht nur, sondern unterstützt seither auch Erbenermittlungsunternehmen und bezeichnete in zwei Schritten nochmals rund 3.000 Grundstücke näher, für die bisher trotz der ersten Erbenaufrufe noch keine Erbinnen und Erben gefunden werden konnten.

Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen des Finanzministeriums seit 2010 zeigten bereits Erfolg, wenn auch längst noch nicht für alle Grundstücke rechtmäßige Erben ermittelt werden konnten: Von den insgesamt rund 8.800 vom Urteil des BGH vom 7. Dezember 2007 betroffenen Liegenschaften mit einer Gesamtgröße von rund 13.400 Hektar (für rund 7.500 dieser Liegenschaften mit einer Größe von rund 11.700 Hektar wurde das Land Brandenburg in das Grundbuch eingetragen) wurden bis zum 31. Dezember 2021  4.715 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von rund 8.380 Hektar an die Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben, entschädigt oder sind sonst erledigt.

Zu unterscheiden von den zuvor benannten zwei Personengruppen sind Erbinnen und Erben von Neubauern, die bereits vor dem 6. März 1990 ihr Bodenreformland in den Bodenfonds der DDR zurückgegeben haben bzw. zurückgeben mussten oder deren Grundstücke anderen Neubauern zugeteilt wurden. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass diese nicht vom Urteil des BGH von 2007 betroffen sind und sie auch nicht die Adressaten sind, an die sich die neue externe Ansprechstelle zum Thema Bodenreform richtet.

Weitere Informationen zu den Ansprechstellen sind auf der Internetseite des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen zu finden:

blb.brandenburg.de → Facilitymanagement → Liegenschaftsmanagement → Bodenreform