Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige

Finanzämter haben zwischen den Jahren am Donnerstag geöffnet

- Erschienen am 15.12.2023 - Pressemitteilung 48/2023

Potsdam – Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 22. bis einschließlich 29. Dezember nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

Die große Mehrheit in Brandenburg sind ehrliche und pünktlich zahlende Steuerpflichtige. Sie können darauf vertrauen, dass bei säumigen Bürgern Steuerrückstände von den Finanzämtern auch konsequent erhoben werden. Alles andere wäre ungerecht. Aber unter dem Weihnachtsbaum werden Außenstände vorrübergehend nicht vollstreckt, das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, sagte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.

Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Brandenburgs 13 Finanzämter am Donnerstag, den 28. Dezember, zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr zu erreichen. Am Mittwoch, den 27. Dezember, und am Freitag, den 29. Dezember, bleiben die Finanzämter geschlossen. Die Außenstellen in Finsterwalde, Fürstenwalde und Pritzwalk sowie der Vor-Ort-Service in Neuruppin und Perleberg sind am 2. Januar 2024 ab 8 Uhr wieder zu erreichen.

Wer offene Fragen nicht mit ins neue Jahr nehmen möchte, kann – auch ohne Zugang – beim Online-Finanzamt ELSTER eine Nachricht an das zuständige Finanzamt versenden https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe. Das Finanzministerium empfiehlt, diese elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten des Online-Finanzamtes unter www.elster.de oder auch andere Steuersoftware zu nutzen. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt.

Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und zur Terminvereinbarung finden Sie unter: https://finanzamt.brandenburg.de.

 

Mehr Informationen zum Online-Finanzamt ELSTER gibt es unter www.elster.de.