Finanzministerin Katrin Lange zur Beratung des Landeshaushaltes 2022 (2. Lesung)

- Erschienen am 15.12.2021 - Pressemitteilung 61/2021

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Landeshaushalt für das Jahr 2022 stellt weder einen Spar- noch einen Konsolidierungshaushalt dar. Er ist alles in allem ein durchaus robuster Zukunftshaushalt, der zweifelsohne erneut an die Grenze des finanziell Möglichen geht.  Auch das ist nicht zu bestreiten.

Zugleich nimmt er bereits Kurs auf eine finanzpolitische Normalität, die in und für Brandenburg nachhaltig finanzierbar ist. Und das ist auch notwendig.

Denn Ausnahmehaushalte wie im laufenden Jahr mit 16 Mrd. Euro Haushaltsvolumen sind für das Land nicht dauerhaft finanzierbar. Auch das muss ich klar feststellen.

Das Gesamtvolumen des Haushalts soll rund 15,2 Mrd. Euro betragen. Das sind rund 475 Mio. Euro mehr als noch bei der Haushaltseinbringung im September vorgesehen. Für diese zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen gibt es allerdings gute Gründe, auf die ich hier kurz eingehen möchte.

Zum einen haben wir die pauschale Risikovorsorge zur Corona-Folgeneindämmung im Jahr 2022 von ursprünglich 250 Mio. Euro auf jetzt 500 Mio. Euro verdoppelt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand.

Denn derzeit gibt es keinerlei Anzeichen für ein baldiges Ende der pandemischen Lage. Wir sind vermutlich gut beraten, auch im Jahr 2022 ein solches Ende nicht zu erwarten. Ich spreche hier vom gesamten Jahr 2022.

Ob sich an dieser Situation in den Jahren 2023 folgende etwas ändern wird, bleibt abzuwarten.

Vor dem Hintergrund der beständigen Abfolge von immer neuen Corona-Varianten einerseits und neuen notwendigen Booster-Impfungen andererseits – derzeit wird ja bereits über die Viertimpfung gesprochen, hinzu kämen vielleicht noch notwendige Auffrischungen alle drei Monate – ist ein Ausweg aus der pandemischen Lage jedenfalls derzeit nicht zu erkennen.

Ich nehme dies zur Kenntnis, ohne dies hier näher kommentieren zu wollen. Das tun ja dankenswerterweise andere jeden Tag.

Jedenfalls führt dieser Umstand dazu, dass auch der Landeshaushalt 2022 noch in einem höheren Maße von der Corona-Pandemie bestimmt sein wird, als wir das Anfang dieses Jahres noch annehmen konnten.

Seinerzeit wurde bekanntlich davon ausgegangen, dass die nun verfügbaren Impfstoffe der Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen relativ bald ein Ende setzen würden.

Heute wissen wir, dass das nicht der Fall ist.

Auch im nächsten Jahr wird das vermutlich nicht der Fall sein. Der Landeshaushalt muss auf diesen Umstand reagieren; und er tut das auch. Das ist der erste Punkt.

Der zweite ist, dass der Haushalt nun deutlich höhere Zuweisungen an die Landkreise und Gemeinden enthält. Es geht da um insgesamt gut 181 Mio. Euro.

Diese höheren Zuweisungen sind eine direkte Folge der günstiger ausgefallenen November-Steuerschätzung und insofern ein durchaus erfreulicher Umstand. Haushaltstechnisch wirken sich diese höheren Zuweisungen an die Kommunen allerdings ausgabeerhöhend aus.

Drittens mussten wir zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 32 Mio. Euro mehr einplanen als   ursprünglich veranschlagt. Das ist zwar nicht erfreulich, dafür aber unabweisbar.

Und viertens schlagen sich natürlich auch die Beratungen des Haushalts im Landtag im nun vorliegenden Entwurf nieder. Wenn wir richtig gezählt haben, fanden insgesamt 88 Änderungsanträge den Weg in das Haushaltsgesetz.

Wie immer gilt also das „Struck`sche Gesetz“, wonach kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Und das ist auch völlig in Ordnung so. Denn aus gutem Grunde ist der Haushaltsgesetzgeber bekanntlich nicht die Regierung, sondern das Parlament.

Das alles zusammen führt also zu dem nun vorliegenden Haushalt von rund 15,2 Mrd. Euro für das Jahr 2022.

Gegenüber dem aktuellen Haushalt 2021 ist das ein deutlicher Rückgang des Haushaltsvolumens in Höhe von über 800 Mio. Euro. Es handelt sich damit jedoch immer noch um das zweitgrößte Haushaltsvolumen in der Geschichte des Landes.

Meine Damen und Herren,

Der Haushalt enthält Investitionsausgaben in Höhe von gut 2 Mrd. Euro. Damit steigt die Investitionsquote von 12,4 Prozent im Jahr 2021 auf 13,4 Prozent im Jahr 2022, was einen beachtlich hohen Wert darstellt. Das Land investiert damit in seine Zukunft.  

Der Landeshaushalt sieht auch eine Nettokreditaufnahme vor. Allerdings nur noch in Höhe von 176 Mio. Euro. Das ist noch einmal etwas weniger als noch im ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgesehen.

Damit sinkt die Neuverschuldung gegenüber dem laufenden Haushalt, der insgesamt knapp 3,3 Mrd. Euro Kreditermächtigungen enthält, um gut 94 Prozent.  Das geht meines Erachtens schon durchaus in die richtige Richtung.

Zusätzlich beginnen wir im kommenden Jahr auch im Umfang von 20,3 Millionen Euro mit der Tilgung der Schulden, welche wir pandemiebedingt aufnehmen mussten.

Dabei handelt es sich um ein Generationenvorhaben, dass uns die nächsten 30 Jahre belasten wird. Nichts im Leben ist umsonst, auch nicht das, was wir heute finanzpolitisch notwendigerweise tun müssen.

Meine Damen und Herren,

Sofern die Kreditaufnahmen im laufenden Jahr sowie im Haushaltsplan 2022 wie vorgesehen erfolgen, würde die Gesamtverschuldung des Landes auf 23,8 Mrd. Euro ansteigen.

Trotzdem sinken die Zinszahlungen des Landes. So sind im vorliegenden Entwurf nur noch 226 Mio. Euro vorgesehen gegenüber 285 Mio. Euro im Jahr 2021.

Sie erkennen daran, in welch seltsamen Zeiten wir leben. Der Grund dafür ist wesentlich die Null-Zins-Politik der EZB, die zwar die Zinszahlungen reduziert, aber sehr wohl auch ihre Kehrseite hat: Sie wirkt nämlich zum Beispiel inflationssteigernd. Im November wurde in Deutschland die 5 Prozent-Marke überschritten.

Obwohl die Verschuldung des Landes also derzeit finanziell durchaus tragbar ist, muss schon darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie auch nicht ohne Risiko ist. 

Denn sollte das allgemeine Zinsniveau zukünftig auch nur ein Prozent steigen, würde das den Landeshaushalt jährlich mit mehr als 230 Millionen Euro belasten. In nächster Zeit ist mit einer Änderung der Politik der EZB zwar nicht zu rechnen, aber: Man soll ja auch nie nie sagen.

 

Meine Damen und Herren,

Für den Haushaltsausgleich vorgesehen ist weiterhin eine Entnahme aus dem Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ in Höhe von 827 Mio. Euro. Auch das ist etwas weniger als im Entwurf vorgesehen war.

Aus der allgemeinen Rücklage des Landes werden wir im kommenden Jahr zudem 573 Mio. Euro entnehmen.

Und schließlich wird im Einzelplan 20 noch eine globale Minderausgabe von gut 250 Mio. Euro ausgebracht werden.

Alle diese vorgesehenen Maßnahmen halte ich für vernünftig, solide und finanzpolitisch sehr gut vertretbar. Sie sind in der gegebenen Lage geboten, um den Haushaltsausgleich erfolgreich herzustellen - und in solchen Zeiten müssen alle Register gezogen werden. Da geht es uns nicht anders als allen anderen auch.

Ich würde sogar sagen: Das Land Brandenburg schlägt sich hier noch vergleichsweise gut!

Die vorgenannten Sachverhalte verdeutlichen Ihnen allerdings auch, was ich meine, wenn ich sage, dass wir mit diesem Haushalt erneut an die Grenze des finanziell Möglichen gehen. Denn das ist zweifelsohne der Fall. 

Nennenswerte Reserven stehen für die kommenden Jahre nicht mehr zur Verfügung, das möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Und das wiederum hat natürlich gewisse Konsequenzen, über die wir in den kommenden Jahren noch in aller Ruhe und großer Sachlichkeit miteinander sprechen werden.

 

Meine Damen und Herren,

Es gab in Brandenburg in den Jahren 2011 bis 2019 einen positiven Saldo bei den bereinigten Einnahmen und Ausgaben.

Das heißt: In den Jahren 2011 bis 2018 stiegen die Steuereinnahmen stärker als die strukturellen Ausgaben des Landes. Ab dem Jahr 2019 drehte sich das Ergebnis   um.

Damit ergibt sich bereits vor der Corona-Krise ein gewisses strukturelles Ungleichgewicht des Haushalts.

Die Feststellungen des Landesrechnungshofes sind hier in der Sache durchaus zutreffend. Den jüngst vorgestellten Jahresbericht 2021 empfehle ich zur besinnlichen Weihnachtslektüre, insbesondere was den allgemeinen Teil angeht.

Seit Beginn der Corona-Krise wurde dieses strukturelle Ungleichgewicht wesentlich weiter verstärkt.

Die aktuelle Steuerschätzung vom November sagt zwar höhere Steuereinnahmen als bisher geplant voraus, aber bis sich Wirtschaftsleistung und Konsum wieder derart erholt haben und sich daraus folgend die Steuereinnahmen wieder Richtung Vorkrisenniveau entwickeln, wird es sehr wahrscheinlich noch eine ganze Weile dauern.

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2022 orientiert sich insoweit am Notwendigen und am Möglichen. Er ist ohne Zweifel immer noch sehr stark durch die Sondersituation infolge der weltweiten Pandemie gekennzeichnet. Das kann auch gar nicht anders sein.

Und nicht nur das Land Brandenburg sieht sich mit erheblichen finanziellen Anstrengungen konfrontiert, auch und insbesondere den Kommunen werden derzeit massive Belastungen abverlangt.

Daher hat sich das Land Brandenburg mit dem Kommunalen Rettungsschirm zu einem sehr weitreichenden Hilfsprogramm für die kommunale Ebene verpflichtet.

Der vorliegende Entwurf des Achten Änderungsgesetzes zum Finanzausgleichsgesetz setzt jetzt die mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich vereinbarten Eckpunkte vom Mai 2021 um. Es sichert auch in Zukunft die angemessene Finanzausstattung der Kommunen unter gleichzeitiger Beachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes.

 

Meine Damen und Herren,

Der Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 ist solide und verantwortbar dargestellt –  und zugleich ist richtig: Er gelingt nur unter einigen Mühen.

Wir haben während der Pandemie bewusst weiter in Bildung, Wirtschaft, Wissenschaft, Infrastruktur und soziale Versorgung investiert und damit die Grundlagen für die Zeit nach der Pandemie gelegt.  Das war auch richtig so.

Für die kommenden Jahre wird es aber verstärkt darauf ankommen, die Wünsche mit dem Machbaren zu vereinbaren.

Daran orientiert sich auch die Mittelfristige Finanzplanung. In den folgenden Jahren werden sowohl die Haushaltsvolumina als auch die Neuverschuldung weit geringer sein als in den Krisenjahren 2020 und 2021.

 

Meine Damen und Herren,

es ist zwar durchaus richtig, wenn man die Finanzlage des Landes als angespannt bezeichnet. Ich möchte aber   trotzdem noch auf zwei Punkte deutlich hinweisen, die man heute ebenfalls berücksichtigen muss. Denn sonst entsteht ein schiefes Bild.

Zum einen: Trotz der derzeit angespannten Haushaltslage befindet sich das Land Brandenburg selbstverständlich in einer deutlich besseren Situation als etwa in den 90er- oder Nullerjahren. Das gilt ohne jede Abstriche.

Das Land hat seitdem wesentliche Fortschritte erzielt, Wirtschafts- und Finanzkraft sind erheblich angestiegen.

Noch in den Nullerjahren ging das Land davon aus, dass die Haushalte ab dem Jahr 2020 nur rund 8 Mrd. Euro betragen würden. Und das war angesichts des Auslaufens des Solidarpaktes II und der Reduzierung der EU-Förderung durchaus keine grundlose Schwarzmalerei. 

Davon sind wir heute weit entfernt. Unter normalen Umständen und bei günstiger Einnahmesituation ist das Land heute durchaus in der Lage, Haushalte mit gut 14 Mrd. Euro aufzustellen, die finanzpolitisch sehr wohl tragfähig sind. Daran war seinerzeit überhaupt nicht zu denken.

Das Land hat sich deutlich besser entwickelt als damals angenommen, und das ist und bleibt so – und daran ändert auch Corona nichts.

Anders gesagt: Wir sind heute wer – und deshalb kommt Tesla auch zu uns und geht nicht woanders hin. Das ist das eine.

Das andere ist: Ich gebe hier auch weiterhin nicht das pingelige Sparmariechen aus der Prignitz. Auf meinem Schreibtisch steht kein Sparschwein. Ich mache mich doch nicht lächerlich.

Selbstverständlich darf kein Geld sinnlos aus dem Fenster geworfen werden.

Aber weit wichtiger als der absolute Stand der Verschuldung in Zeiten von Null-Zins-Politik ist die Frage, wie Wirtschaft und Arbeitsmarkt aus der Corona-Krise wieder herauskommen.

Denn davon hängt am Ende ab, ob die Wirtschaft wieder Tritt fasst, der Arbeitsmarkt belebt wird, Wertschöpfung stattfindet und Steuern bezahlt werden. Also auch, ob Haushalte wieder gesunden und Schulden bedient werden können.

Kurz gesagt: Alles hängt davon ab!

Niedrigere Schulden nützen uns gar nichts, wenn Wirtschaft und Beschäftigung ruiniert aus der Krise herauskommen, während zugleich in China die Produktion brummt und dort für 2021 satte 8 Prozent Wachstum erwartet werden.

Sie erinnern sich: Im Jahr 2020 war China die einzige große Wirtschaftsnation, die selbst inmitten der Corona-Krise noch ein positives Wirtschaftswachstum von immerhin 2,3 Prozent erzielen konnte.

Zum Vergleich: Die Bundesregierung hat im November die Wachstumsprognose für Deutschland 2021 deutlich reduziert; der wichtige ifo-Geschäftsklimaindex wurde zuletzt zum fünften Mal in Folge nach unten korrigiert.  So also sind die Zeiten.

Und in solchen Zeiten muss die Finanzpolitik kraftvoll ihren Beitrag dazu leisten, dass Wirtschaft und Beschäftigung wieder auf die Beine kommen und die leider notwendigen Einschränkungen wirksam überwunden werden können.

Der vorliegende Haushaltsentwurf passt zu diesen Notwendigkeiten in harten Zeiten.

Ein Etat mit Ecken und Kanten, der sich vor notwendigen Entscheidungen nicht drückt und die Entwicklung des Landes fördert anstatt sie kurzsichtig abzuwürgen.

Und da Sie alle sich vor solchen Entscheidungen nicht fürchten, empfehle ich den vorliegenden Entwurf mit gutem Gewissen Ihrer Zustimmung.

Ich danke für die Aufmerksamkeit!