Rekordwert an Selbstanzeigen im Land Brandenburg
Finanzminister Görke spricht von Torschlusspanik, bevor Verschärfungen zum 1. Januar bei Selbstanzeige in Kraft treten
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Im Land Brandenburg sind in diesem Jahr zwischen 1. Januar und 30. September insgesamt 212 neue Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen eingegangen. Damit haben sich im Jahr 2014 im Land Brandenburg so viele Menschen wie noch nie selbst angezeigt, im Zusammenhang mit Kapitalanlagen Steuern hinterzogen zu haben. Im gesamten Vorjahr waren im Land Brandenburg 114 neue Selbstanzeigen dieser Art eingegangen. Auch das war bis dahin bereits ein Höchstwert gewesen.
Finanzminister Christian Görke: „212 neue Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen sind für Brandenburg ein neuer Rekordwert. Damit haben sich im bisherigen Jahr fast so viele Brandenburgerinnen und Brandenburger selbst angezeigt wie in der Summe zwischen 2010 bis Ende 2013, als 218 Selbstanzeigen bei unseren Finanzämtern eingingen! Ab 1. Januar 2015 gilt das verschärfte Recht bei Selbstanzeigen. Angesichts der gerade jetzt feststellbaren starken Zunahme der Zahl der Selbstanzeigen gewinnt man den Eindruck, dass bei einigen Betroffenen Torschlusspanik das Handeln bestimmt. Politisch wird anhand dieses Anstiegs jedoch klarer als je zuvor, welches Ausmaß der Steuerbetrug in Deutschland bereits angenommen hatte. Insofern sehe ich mich in unserer Forderung nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, auch wenn wir uns damit noch nicht durchsetzen konnten, bestätigt. Die Verschärfung der Möglichkeiten, sich strafbefreiend selbst anzeigen zu können, war dennoch ein richtiger Schritt, um dem Steuerbetrug nunmehr wirksamer nachgehen zu können.“
Finanzminister Görke kündigte an, „dass der Bereich der Steuerfahndung innerhalb der Finanzverwaltung künftig personell gestärkt werden wird. Dazu dient unter anderem auch die beachtliche Anhebung der Ausbildungszahlen für die Finanzämter auf derzeit 76 Auszubildende und Studierende. Die ersten Absolventen der 2010 in Brandenburg wieder aufgenommenen Ausbildung sind in diesem Jahr in den Finanzämtern angekommen, darüber freue ich mich ganz besonders.“
Bund und Länder haben vereinbart, dass es ab Januar 2015 für geständige Steuerbetrüger deutlich teurer wird, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Künftig muss zudem für einen Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent gezahlt werden, um in den Genuss der Strafverschonung zu kommen. Ab 100.000 Euro erhöht sich dieser auf 15 Prozent und ab 1.000.000 Euro Hinterziehungssumme werden 20 Prozent Strafzuschlag fällig. Der heute gültige Zuschlag fünf Prozent wird damit deutlich erhöht.
Von 2010 bis 30.09.2014 gingen insgesamt im Land Brandenburg 430 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen rund 9,7 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.
* * *
Übersicht:
Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen im Land Brandenburg
Zeitraum |
Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen |
Kassenwirksame Steuereinnahmen nur aus den Selbstanzeigen der Kapitalanleger |
2010 |
67 |
|
2011 |
21 |
|
2012 |
16 |
|
2013 |
114 |
|
Gesamt seit 2010 |
218 |
4.180.828 Euro |
1. Quartal 2014 |
97 |
|
2.Quartal 2014 |
45 |
|
3. Quartal 2014 |
70 |
|
Gesamt seit 2010 |
430 |
9.764.340 Euro |
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