Land hilft Krankenhäusern in schwierigen Zeiten: 82,45 Millionen Euro zusätzlich

- Erschienen am 15.09.2022 - Presemitteilung 49/2022

Die Landesregierung unterstützt die Krankenhäuser in Brandenburg zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro. Diese Finanzhilfe wird aus dem Corona-Rettungsschirm finanziert. Der Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen hat auf Antrag des Finanzministeriums die Bereitstellung am heutigen Donnerstag (15.09.) beschlossen. Die Landesmittel werden vom Gesundheitsministerium den Krankenhäusern als einmaliger Zuschuss für coronabedingte investive Mehrausgaben zur Verfügung gestellt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Landesregierung steht in diesen schwierigen Zeiten an der Seite der Krankenhäuser. Die Corona-Pandemie hat viele Krankenhäuser vor schwere wirtschaftliche Probleme gestellt, die durch Inflation und steigende Energiepreise verschärft werden. Das geht an die Existenz. Das Land leistet seinen Beitrag. Gleichzeitig fordere ich die Bundesregierung erneut auf, ebenfalls schnell Finanzhilfen für die Krankenhäuser bereitzustellen. Drohende Insolvenzen müssen mit aller Kraft abgewehrt werden. Der Bund muss kurzfristig Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser ergreifen. Dazu gehören ein Energiekosten- und Inflationsausgleich.“

Finanzministerin Katrin Lange: „Wir haben sehr schnell auf den Hilferuf der Krankenhäuser reagiert und in wenigen Tagen eine Sonderförderung geschaffen. Aufgabe der Länder ist es, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu finanzieren. Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die Krankenhäuser. Im Haushalt stehen als Investitionspauschale jedes Jahr rund 110 Millionen Euro bereit. Corona-Pandemie, Inflation und Energiekrise verschärfen die Lage. Baupreise und Kosten für Dienstleistungen steigen. Mit den zusätzlichen 82,45 Millionen Euro fangen wir einen erheblichen Teil entstandener Mehrkosten ab und tragen dazu bei, dass notwendige Investitionen und Baumaßnahmen weiterhin durchgeführt werden können.“

Mit der „Corona-Sonderförderung Krankenhäuser“ werden einmalig insgesamt 82,45 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Landesmittel können beispielsweise für dringend notwendige Investitionen in bauliche Anlagen (z.B. Errichtung von Isolierstationen, Bau von Schleusen, Trennung von Versorgungsbereichen) und die IT-Infrastruktur (u.a. Anschluss an das DIVI-Intensivregister) verwendet werden.