Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der so genannten „Steuer-CD“: Keine generelle Strafbefreiung
Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der so genannten „Steuer-CD“: Keine generelle Strafbefreiung
- Erschienen am - PresemitteilungÜber die in Brandenburg derzeit eingegangene Zahl von Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der so genannten „Steuer-CD“ mit Daten über Schweizer Bankkonten informiert die Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen, Daniela Trochowski, wie folgt:
„In Brandenburg sind mit Stand vom 15.04.2010 insgesamt 55 Selbstanzeigen eingegangen, die einen Bezug zu Schweizer Bankkonten aufweisen.
Mitte März, nach Eingang der Datensätze der Steuer-CD in der Finanzverwaltung Brandenburg, endete die generelle Strafbefreiung bei Selbstanzeigen, die sich auf diese Daten beziehen. Bis dahin lagen 34 Selbstanzeigen vor. Seither müssen die Selbstanzeigen dahingehend geprüft werden, ob eine Strafbefreiung möglich ist, oder strafrechtliche Ermittlungen durch die Finanzbehörde erforderlich werden.
Regional verteilen sich die 55 Selbstanzeigen auf folgende Landkreise:
Nordbrandenburg (Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin |
16 Anzeigen |
Südbrandenburg (Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald) |
7 Anzeigen |
Ostbrandenburg (Landkreise Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland) |
7 Anzeigen |
Westbrandenburg (Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland sowie die kreisfreie Stadt Potsdam) |
25 Anzeigen |
Nach der vorläufigen Schätzung beträgt die zurzeit feststellbare Summe hinterzogener Steuern rund 950.000 Euro.“