Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der so genannten „Steuer-CD“: Keine generelle Strafbefreiung

Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der so genannten „Steuer-CD“: Keine generelle Strafbefreiung

- Erschienen am 15.04.2010 - Pressemitteilung 32/2010

Über die in Brandenburg derzeit eingegangene Zahl von Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der so genannten „Steuer-CD“ mit Daten über Schweizer Bankkonten informiert die Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen, Daniela Trochowski, wie folgt:

„In Brandenburg sind mit Stand vom 15.04.2010 insgesamt 55 Selbstanzeigen eingegangen, die einen Bezug zu Schweizer Bankkonten aufweisen.

Mitte März, nach Eingang der Datensätze der Steuer-CD in der Finanzverwaltung Brandenburg, endete die generelle Strafbefreiung bei Selbstanzeigen, die sich auf diese Daten beziehen. Bis dahin lagen 34 Selbstanzeigen vor. Seither müssen die Selbstanzeigen dahingehend geprüft werden, ob eine Strafbefreiung möglich ist, oder strafrechtliche Ermittlungen durch die Finanzbehörde erforderlich werden.

Regional verteilen sich die 55 Selbstanzeigen auf folgende Landkreise:

Nordbrandenburg (Landkreise
Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin
16 Anzeigen
Südbrandenburg
(Landkreise Oberspreewald-Lausitz,
Elbe-Elster, Spree-Neiße,
Dahme-Spreewald)
7 Anzeigen
Ostbrandenburg (Landkreise Barnim,
Oder-Spree, Märkisch-Oderland)
7 Anzeigen
Westbrandenburg (Landkreise
Potsdam-Mittelmark, Havelland sowie
die kreisfreie Stadt Potsdam)
25 Anzeigen

Nach der vorläufigen Schätzung beträgt die zurzeit feststellbare Summe hinterzogener Steuern rund 950.000 Euro.“

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Pressemitteilung: Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der so genannten „Steuer-CD“: Keine generelle Strafbefreiung

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Ident-Nr
32/2010
Datum
15.04.2010