Bodenreform-Hotline: Bislang 500 Anfragen beim BLB

Hotline wird personell und technisch ausgebaut

- Erschienen am 15.02.2008 - Pressemitteilung 16/2008

Potsdam – Der Service des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) zur Klärung von Ansprüchen auf Bodenreformland wird derzeit intensiv in Anspruch genommen. Nach aktuellem Stand sind allein beim BLB insgesamt rund 500 entsprechende Anfragen von Bürgern eingegangen. Davon wurden 110 schriftlich gestellt. Etwas über 20 Fälle könnten nach erster Einschätzung von dem Bodenreform-Urteil des BGH betroffen sein. Dies teilte der Sprecher des Finanzministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam mit. Darüber hinaus sind weitere Anfragen auch beim Finanzministerium oder anderen Landesbehörden eingegangen, so dass insgesamt von einer noch größeren Zahl auszugehen ist.

„Wir arbeiten derzeit daran, die Kapazitäten der Hotline zu erweitern“, sagte Decker. In einem ersten Schritt wurde das Personal von ursprünglich einem auf jetzt 5 Mitarbeiter (davon eine Halbtagskraft) aufgestockt, die in Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus tätig sind. Die zentrale Einwahl der Hotline lautet weiterhin 0331 / 581 81 381. Zusätzlich wurde ein Anrufbeantworter geschaltet. Wer seine Rufnummer hinterlässt, wird von den Mitarbeitern des BLB zurückgerufen. Bis Anfang kommender Woche sollen auch die technischen Voraussetzungen für die Vermittlung verbessert werden, um zu einer besseren Erreichbarkeit der Hotline beizutragen. „Die derzeit leider bestehenden Engpässe sind uns bekannt. Wir sind intensiv um schnelle Abhilfe bemüht. Alle Anfragen werden aufgenommen und vom BLB bearbeitet“, sagte Decker. Das Finanzministerium ruft auch weiterhin alle möglicherweise von dem BGH-Urteil betroffenen Bürger auf, sich telefonisch oder schriftlich zur Klärung ihrer Ansprüche an den BLB zu wenden.

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Pressemitteilung: Bodenreform-Hotline: Bislang 500 Anfragen beim BLB

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Ident-Nr
16/2008
Datum
15.02.2008