Sonderzahlung: 668 Euro „Weihnachtsgeld“ für Beamte

Sonderzahlung: 668 Euro „Weihnachtsgeld“ für Beamte

- Erschienen am 14.11.2008 - Pressemitteilung 81/2008

Potsdam - Die Beamten und Richter im brandenburgischen Landesdienst erhalten in diesem Jahr eine Sonderzahlung („Weihnachtsgeld") in Höhe von 668 Euro. Dies hat Finanzminister Rainer Speer jetzt auf der Grundlage des Sonderzahlungsgesetzes entschieden. Damit wird anders als im Vorjahr die maximal mögliche Höhe der Sonderzahlung von 1.040 Euro nicht erreicht. Hintergrund sind Steuermehreinnahmen des Landes gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Steuereinnahmen, die Brandenburg in diesem Jahr nach der jüngsten Steuerschätzung erwarten kann. Die Steuermehreinnahmen bleiben aber deutlich hinter dem im vergangenen Jahr erreichten Ergebnis zurück.

„Mit der Gewährung eines vom Steueraufkommen abhängigen Anteils am Weihnachtsgeld werden die Beamten wie schon im vergangenen Jahr an der leicht  verbesserten Finanzlage des Landes angemessen beteiligt", sagte Speer heute in Potsdam. Wegen des nur geringfügig über den Erwartungen liegenden Steueraufkommens sei in diesem Jahr jedoch nur eine Aufstockung des Grundbetrages in Höhe von 168 Euro möglich. „Der Anstieg der Steuereinnahmen hat sich in diesem Jahr deutlich abgeflacht. Dies schlägt sich in einer geringeren Sonderzahlung als 2007 nieder", sagte Speer.

Die Landesregierung hatte sich im Jahr 2007 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf ein Sonderzahlungs-Modell verständigt, das einen Grundbetrag von 500 Euro sowie einen variablen Aufstockungsbetrag von bis zu 540 Euro vorsieht. Dieser Aufstockungsbetrag richtet nach der Entwicklung der Steuereinnahmen. Dem vom Landtag am 26. März 2007 verabschiedeten Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetz für die Jahre 2007 bis 2009 liegt dieses Modell zugrunde.

Der Grundbetrag wird von 500 Euro mit den Dezemberbezügen ausgezahlt, teilte Speer mit. Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 168 Euro soll mit den Februarbezügen des nächsten Jahres gezahlt werden. Aktive Beamte und Richter erhalten damit eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 668 Euro. Pensionäre und Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten entsprechend geringere Zahlungen.

Hintergrund

Nach dem Sonderzahlungsgesetz sind für die Höhe des Aufstockungsbetrages die zu erwartenden Steuermehreinnahmen gegenüber dem im Landeshaushalt veranschlagten Steuereinnahmen maßgeblich. Diese betragen nach der November-Steuerschätzung 22,6 Mio. Euro. (Von Bedeutung sind dabei nur die reinen Steuereinnahmen; unter Berücksichtigung von Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen kann Brandenburg nach der Steuerschätzung im Jahr 2008 lediglich mit 4,6 Mio. Euro höheren Einnahmen gegenüber dem Haushaltsplan rechnen.) 24 Prozent der Steuermehreinnahmen stehen für den Aufstockungsbetrag zur Verfügung, dies entspricht in diesem Jahr 5,4 Mio. Euro. Bezogen auf die Gesamtzahl der Beamten und Richter (32.300 Vollzeiteinheiten) ergibt sich damit ein Aufstockungsbetrag von 168 Euro für aktive Beamte, 50 Euro für Beamte im Vorbereitungsdienst und 84 Euro für Versorgungsempfänger. Die Festsetzung der Beträge wird im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht.

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Pressemitteilung: Sonderzahlung: 668 Euro „Weihnachtsgeld" für Beamte

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Ident-Nr
81/2008
Datum
14.11.2008