Was ändert sich durch die Einführung des SEPA-Verfahrens für Brandenburgs Steuerzahler?
Bestehende Einzugsermächtigungen werden automatisch umgestellt/ Bei Neuzulassung von Kraftfahrzeugen IBAN und BIC bereithalten
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Zum 1. Februar 2014 wird auch die Steuerverwaltung des Landes Brandenburg ihre Zahlungsverfahren den Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) anpassen. Damit wird für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler das herkömmliche Lastschrifteinzugsverfahren der Finanzämter im Land durch das SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) ersetzt. Damit nicht alle Bürgerinnen und Bürger, die dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ein – im Rahmen von SEPA-Lastschrift erforderliches – Mandat erteilen müssen, werden bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschrift-Mandate automatisch umgestellt. Hierüber werden alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Wochen sukzessive durch ein Benachrichtigungsschreiben informiert werden. Bei der Neuzulassung von Kraftfahrzeugen muss jedoch künftig für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer IBAN und BIC bereitgehalten werden.
Was ändert sich durch die Einführung der Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes für Sie als Steuerzahler?
Zum 1. Februar 2014 wird auch die Steuerverwaltung ihre Zahlungsverfahren den Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) anpassen. Die nationalen Formate für Überweisung und Lastschrift werden durch SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift ersetzt. Die wichtigsten Neuerungen bei dieser Umstellung sind, dass künftig die Kontonummer und die Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifer Code) ersetzt werden. Die IBAN und BIC Ihres Finanzamts können dem Steuerbescheid oder sonstigen Schreiben des Finanzamts oder für alle Brandenburger Finanzämter der Seite www.finanzamt.brandenburg.de entnommen werden.
Die rechtliche Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist die Erteilung eines SEPA-Mandats. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger zum Einzug einer Zahlung per SEPA-Lastschrift, als auch den Auftrag an die Bank zur Einlösung der Zahlung. Sofern Sie dem Finanzamt bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftmandat automatisch.
Wie erfahre ich, ob ich meinem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt habe?
Hierzu werden Sie in den nächsten Tagen von Ihrem Finanzamt ein Schreiben mit den für Sie gespeicherten (neuen) Kontodaten erhalten. Treffen die Daten zu, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Ihre erteilte Einzugsermächtigung wird automatisch als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt. Sollten die Daten nicht mehr aktuell sein, teilen Sie dem Finanzamt bitte umgehend die neue Bankverbindung schriftlich mit.
Was ist beim SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer zu beachten?
Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist unter anderem die Erteilung einer Ermächtigung für das Finanzamt zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Fahrzeughalters. Hierzu müssen Sie künftig bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen. Halten Sie also IBAN und BIC bereit, wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen wollen. IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder ggf. auf Ihrer Bankkarte.
Hintergrund:
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sepadeutschland.de.
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