Grunderwerbsteuer nur noch in drei Finanzämtern

Neue Steuernummern wurden versendet

- Erschienen am 14.07.2010 - Pressemitteilung 59/2010

Ab sofort vergeben nur noch drei statt wie bisher alle 15 Finanzämter im Land Brandenburg Steuernummern zur Grunderwerbsteuer. „Nach Abschluss organisatorischer Änderungen bearbeiten wir die Grunderwerbsteuervorgänge nunmehr ausschließlich in den Finanzämtern Eberswalde, Calau und Kyritz“; teilte Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski heute in Potsdam mit.

Fortan ist das Finanzamt Eberswalde zuständig für die Bereiche der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde und Strausberg. Das Finanzamt Calau ist verantwortlich für die Bereiche der Finanzämter Calau, Cottbus, Finsterwalde, Königs Wusterhausen sowie Luckenwalde und das Finanzamt Kyritz für die Bereiche der Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam.

Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstückes führen. Zum 1. Januar 2010 war die Zuständigkeit für diese Steuer auf die drei Finanzämter zentralisiert worden, davor waren alle 15 Finanzämter im Land Brandenburg für die Grunderwerbsteuer zuständig gewesen (Vergleiche Pressemitteilung vom 29. Dezember 2009). Die bisher laufenden Vorgänge sind nun auf die Finanzämter Eberswalde, Calau und Kyritz verteilt worden. Praktisch heißt dies, dass jeder Erwerber eines Grundstücks, für das die Grunderwerbsteuer bis zum 30. Juni 2010 noch nicht festgesetzt beziehungsweise nicht oder nicht vollständig bezahlt worden ist, in der 27. Kalenderwoche eine Mitteilung über das neu hierfür zuständige Finanzamt und die neue Steuernummer erhalten hat. Gleiches gilt, wenn Säumniszuschläge nicht oder nicht vollständig entrichtet worden sind, die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, einen Vorläufigkeitsvermerk enthält oder der Steuerpflichtige in den Erläuterungen zum Bescheid aufgefordert wurde, den Eintritt bestimmter Gegebenheiten anzuzeigen.

Die Finanzämter bitten um Verständnis dafür, dass es bei Nachfragen aufgrund der Vielzahl der Fälle zu zeitweiligen Problemen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen kann.

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Hintergrund:

Eine Übersicht über alle und somit auch die für Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzämter im Land Brandenburg bietet die Seite www.finanzamt.brandenburg.de. Hier finden sich auch die Telefonnummern und Öffnungszeiten der Finanzämter.

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Pressemitteilung: Grunderwerbsteuer nur noch in drei Finanzämtern. Neue Steuernummern wurden versendet.

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Ident-Nr
59/2010
Datum
14.07.2010