Konjunkturprogramm II nimmt Fahrt auf
Bislang 93 begonnene Projekte in Brandenburg – Ausgezahlte Mittel erhöhen sich auf 3,5 Mio. Euro
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam - Das Land Brandenburg hat im Juli zum zweiten Mal Mittel aus dem Konjunkturpaket II an die Kommunen ausgezahlt. Die Summe der für Bauleistungen insgesamt gezahlten Mittel stieg von knapp einer Million Euro im Vormonat auf jetzt 3,5 Mio. Euro. Die Kommunen hätten bislang 93 begonnene Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 30 Mio. Euro beim Finanzministerium gemeldet, sagte Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam. Damit stieg die Zahl der tatsächlich begonnenen Maßnahmen im Vergleich zum Vormonat um 78. „Das Konjunkturprogramm nimmt Fahrt auf. Vor allem die stark gestiegene Zahl der begonnenen Vorhaben lässt erwarten, dass die ausgezahlten Mittel weiter deutlich steigen werden. Das hilft der Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze in der Krise", sagte Speer.
Im Rahmen des Konjunkturpaktes II stehen Brandenburg von 2009 bis 2011 insgesamt 457 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen in Bildung und Infrastruktur zur Verfügung. Davon geben die Kommunen etwa 241 Millionen Euro in direkter Verantwortung aus. Die Kommunen müssen sich mit einem Eigenanteil von maximal 15 Prozent an den Investitionen beteiligen, der bei finanzschwachen Kommunen auf 10 Prozent abgesenkt und auf Antrag vom Land zinslos vorfinanziert werden kann.
Sobald Rechnungen zu erwarten sind, können die Landkreise und kreisfreien Städte über das Internet die Anträge auf Auszahlung der Konjunkturpaket-Mittel bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Nach der Auswertung der Unterlagen durch die ILB erfolgt die Auszahlung an die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Gelder für die einzelnen Maßnahmen an die Kommunen weiterleiten. Bis jetzt wurden von der ILB rund 3 Mio. Euro ausgezahlt, dabei handelt es sich um die Bundes- und Landesanteile des Konjunkturpakets II. Die Zahlungen erfolgen im Voraus im 6-Wochen-Rhythmus, so dass eine kommunale Vorfinanzierung der Bundes- und Landesanteile nicht erforderlich ist.