Mai-Steuerschätzung ergibt bislang beispiellosen Einnahmeeinbruch des Landes

Finanzministerin warnt vor „schwerwiegender Beeinträchtigung der Stabilität des Landeshaushalts“ – Weitreichende Auswirkungen für Finanzierbarkeit von Landesvorhaben – Regionalisierte Ergebnisse in der kommenden Woche erwartet

- Erschienen am 14.05.2020 - Presemitteilung 46/2020

Potsdam – Das Land Brandenburg muss in den nächsten Jahren mit erheblich geringeren Steuereinnahmen auskommen als bislang angenommen. Das ist das Ergebnis der heute in Berlin vorgestellten Mai-Steuerschätzung. „Für 2020 und die Folgejahre sind sehr gravierende Einnahmeausfälle im Landeshaushalt absehbar“, sagte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam.

Infolge der Corona-Pandemie sei nach Einschätzung der Bundesregierung national wie international von einer schweren Rezession auszugehen, deren Ausmaß die Finanzkrise 2008/2009 übersteigen wird. „Für Brandenburg wird dies Steuerausfälle in historisch bislang nicht gekanntem Ausmaß bedeuten“, sagte Lange. Allein für 2020 sei nach vorläufigen Schätzungen von Steuermindereinnahmen von mehr als 1,1 Milliarden Euro auszugehen, für die Folgejahre bis 2024 im mittleren dreistelligen Millionenbereich. „Das gab es noch nie“, betonte die Finanzministerin.

Mit den detaillierten regionalisierten Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung für Brandenburg ist in der kommenden Woche zu rechnen. Das Finanzministerium wird diese gesondert veröffentlichen. Sie werden auch Angaben zu den Auswirkungen der Prognose auf die Finanzlage der Kommunen enthalten.

Die deutsche Wirtschaft steht nach Einschätzung der Bundesregierung vor der größten Rezession seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Für das Jahr 2020 erwartet die Bundesregierung entsprechend ihrer Frühjahrsprojektion einen erheblichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real minus 6,3 Prozent. Für das Jahr 2021 geht die Bundesregierung wieder von einer Erholung des BIP von 5,2 Prozent aus. In der Herbstprojektion des vergangenen Jahres ging die Bundesregierung noch von einem (ohnehin nur leichten) Wachstum von 1,0 Prozent im Jahr 2020 aus. Die Corona-Pandemie hinterlässt in allen Bereichen der Wirtschaft deutliche Spuren. Daraus resultieren wesentlich geringere Steuereinnahmen auf allen staatlichen Ebenen.

Dieser massive Rückgang der Einnahmen werde „sehr weitreichende Konsequenzen haben für die Finanzierbarkeit der Vorhaben des Landes“, sagte Lange. Sollten sich die Annahmen der Bundesregierung bestätigen, stehe „eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Stabilität des Landeshaushalts ernstlich zu besorgen und damit in den nächsten Jahren die fortschreitende Erosion der finanzpolitischen Grundlagen für die Umsetzung der von der Koalition vereinbarten Vorhaben“, sagte Lange.

Um dem zu begegnen und vor diesem Hintergrund sei nunmehr ein „vertiefter Erörterungsbedarf“ in der Landesregierung unabweisbar. „Dabei stehen zu allererst diejenigen Ausgaben zur Disposition, für die noch keine entsprechenden Bindungen eingegangen wurden und die über das rechtlich unabweisbare Maß hinausgehen“, betonte Lange. Es werde zugleich aber sinnvoll und notwendig sein, Maßnahmen zur Konjunkturbelebung zu (ko-) finanzieren, um noch ungünstigere wirtschaftliche und in der Folge soziale Konsequenzen der Pandemie wirksam abzuwenden. Als Reaktion auf den bevorstehenden beispiellosen Einbruch der Landeseinnahmen seien „eine ganze Reihe von finanzpolitischen und haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen denkbar“, sagte die Ministerin. Jede dieser Maßnahmen käme – sowohl in Kombination miteinander als auch in unterschiedlicher Dosierung – zur Anwendung grundsätzlich in Betracht, so Lange abschließend.

 

Hintergrund:

Dieses Jahr kam der Arbeitskreis Steuerschätzungen turnusmäßig im Mai zu seiner 157. Sitzung zusammen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Arbeitskreises fand die Sitzung als Videokonferenz statt.

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Ident-Nr
46/2020
Datum
14.05.2020