Land Brandenburg sagt angesichts des Corona-Virus Unternehmen steuerliche Erleichterungen zu

Finanzministerin Lange: Finanzämter werden Anträge bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten großzügig bearbeiten

- Erschienen am 14.03.2020 - Presemitteilung 20/2020

Potsdam – Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange hat angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus den Unternehmen im Land steuerliche Erleichterungen zugesagt. „Die Unternehmen sind beispielsweise betroffen, weil Umsätze ausbleiben oder Lieferketten unterbrochen werden. In der Folge ist mit beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden zu rechnen. Daher habe ich die Finanzämter im Land gebeten, mit verschiedenen steuerlichen Hilfsangeboten die finanziellen Schwierigkeiten der betroffenen Firmen abzumildern.“

So können beispielsweise laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise zur Körperschaftsteuer auf Antrag herabgesetzt oder angepasst werden, ohne dass an den Nachweis der Voraussetzungen allzu strenge Anforderungen gestellt werden. Auch eine Stundung fälliger Steuerforderungen ist möglich. „In diesen Fällen werden die Finanzämter auf Stundungszinsen verzichten“, betonte Lange. Bei unmittelbar Betroffenen werde auch vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Ebenso können Säumniszuschläge erlassen werden.

Die Finanzämter werden mit den entsprechenden Anträgen mit Augenmaß und mit Blick auf die schwierige Lage entsprechend umgehen“, sagte die Ministerin. Sie empfahl den betroffenen Unternehmen, sich frühzeitig an das zuständige Finanzamt zu wenden.

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Ident-Nr
20/2020
Datum
14.03.2020