Beirat für den kommunalen Finanzausgleich spricht sich gegen eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge aus
- Erschienen am - Presemitteilung
Potsdam – In seiner 53. Sitzung am 11. Dezember 2018 hat sich der Beirat für den kommunalen Finanzausgleich kritisch mit den aktuellen Initiativen zur Ab-schaffung der Straßenbaubeiträge im Land Brandenburg auseinandergesetzt. In Anbetracht der Bedeutung der Anliegerbeiträge für die Finanzierung des Ausbaus und der Erneuerung des innerörtlichen gemeindlichen Straßennetzes warnt der Beirat eindringlich vor deren Abschaffung. Damit entfiele ein subsidiärer Finanzie-rungsbaustein, der weder durch kommunale Mittel noch durch Landesmittel ersetzt werden könne. Darüber hinaus seien mit einer Abschaffung eine Reihe von Folgeproblemen zu erwarten wie steigende Ausbauerwartungen von Anliegern. Die finanziellen Folgewirkungen wären überhaupt nicht absehbar und würden sich zulasten der Wahrnehmung anderer öffentlicher Aufgaben auswirken.
Zum Hintergrund:
Der Beirat für den kommunalen Finanzausgleich beruht auf § 21 des brandenbur-gischen Finanzausgleichsgesetzes. In ihm sind der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Landkreistag Brandenburg, das Ministerium des Innern und für Kommunales sowie das Ministerium der Finanzen vertreten.
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