Kommunaler Finanzausgleich: Land und Kommunen erzielen Durchbruch

Spitzengespräch bringt Einigung – Finanzministerin Katrin Lange: „Gute und faire Gesamtlösung im Interesse von Land und Kommunen“

- Erschienen am 13.05.2021 - Presemitteilung 20/2021

Potsdam – Die zuständigen Ressorts der Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände im Land Brandenburg haben sich auf die zukünftige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs verständigt. Das teilte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam mit. Das Finanzausgleichsgesetz regelt die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen. Es muss in einem regelmäßigen Turnus überprüft werden; aktuell ist dies zum Jahr 2022 der Fall. Ein finanzwissenschaftliches Gutachten der Universität Leipzig hatte die entsprechenden Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in den Jahren 2016 bis 2019 untersucht und Handlungsempfehlungen für die Zukunft ausgesprochen.

Zu der Einigung kam es im Rahmen eines mehrstündigen Spitzengesprächs zwischen Land und Kommunen am späten Dienstagabend in der Potsdamer Staatskanzlei. Die Ergebnisse der Verständigung wurden in einer „Gemeinsamen Erklärung“ von Finanzministerin Katrin Lange, Innen- und Kommunalminister Michael Stübgen, dem Vorsitzenden des Landkreistages, Wolfgang Blasig, und dem Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes, Oliver Hermann, niedergelegt (Anlage). Die vorgesehenen Änderungen des kommunalen Finanzausgleichs müssen noch von Landesregierung und Landtag beschlossen werden. Finanzministerin Lange wird dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Die Einigung zwischen Land und Kommunen sieht vor, dass die sogenannte „Verbundquote“ von 22,43 Prozent in den Jahren 2022 bis 2024 unverändert bleibt. Die Verbundquote bestimmt, in welcher Höhe die kommunale Ebene an allen Einnahmen des Landes beteiligt wird. Die nächste Überprüfung der Verbundquote erfolgt zum Jahr 2025. Allerdings wird die Verbundmasse als Bezugsgröße dieser Quote im Wege eines „Vorwegabzugs“ in den betreffenden Jahren um einen bestimmten Betrag zugunsten des Landes gemindert. Dieser soll im Jahr 2022 60 Mio. Euro betragen, in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 95 Mio. Euro.

Die Überprüfung des horizontalen Finanzausgleichs wird dagegen ergebnisoffen fortgesetzt, gegebenenfalls erforderliche Änderungen sollen erst zum Jahr 2023 umgesetzt werden. Der horizontale Finanzausgleich regelt die Finanzverteilung zwischen unterschiedlich finanzstarken Kommunen selbst. Auch hier soll die nachfolgende Überprüfung wieder im bisherigen Rhythmus zum Jahr 2025 erfolgen. Das erklärte Ziel aller vereinbarten Maßnahmen ist „die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen unter gleichzeitiger Beachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes“, heißt es in der gestern beschlossenen Gemeinsamen Erklärung.

Finanzministerin Katrin Lange sprach von einer „guten und fairen Gesamtlösung im Interesse von Land und Kommunen gleichermaßen“. Sie hob vor allem den konstruktiven Beitrag der kommunalen Spitzenverbände hervor, den sie auch nicht anders erwartet habe: „Das hat sich nun bei der nicht ganz einfachen Materie der Zukunft des kommunalen Finanzausgleiches einmal mehr bestätigt“, sagte die Ministerin am heutigen Mittwoch in Potsdam. „Die Entwicklung begründet Handlungsbedarf bei den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Eine faire, maßvolle und rechtssichere Neujustierung des Finanzausgleiches war daher angezeigt“, sagte Lange.

Innenminister Michael Stübgen erklärte: „Mit der fairen Verteilung der Finanzen zwischen Land und Kommunen gewährleisten wir gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Brandenburgs. Die Materie mag trocken klingen, ist aber ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in den Dörfern und Städten Brandenburgs. Die Verhandlungen für die kommenden Jahre, haben zu einem guten Ergebnis für alle Seiten geführt. Die Entschuldung der Kommunen wird weiter vorangetrieben und wir sorgen für finanzielle Spielräume auf allen Ebenen. Mein besonderer Dank geht an die Vertreter der Kommunen, die mit hoher Professionalität und großem Willen an der positiven Gestaltung der finanziellen Zukunft ganz maßgeblich zu dem guten Ergebnis beigetragen haben.“

Dr. Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, sagte: „Der 2018 mit Ministerpräsident Woidke vereinbarte Verbundquotenkompromiss wurde jetzt bis einschließlich 2024 fortgeschrieben. Dies war eine zentrale Forderung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. In vielen Städten, Gemeinden und Ämtern wird der zur Flankierung vereinbarte Vorwegabzug mit schmerzhaften für die Bürgerinnen und Bürger spürbaren Einschnitten verbunden sein. Die Kommunen stehen auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ohnehin bereits vor massiven finanziellen Einbußen in den Jahren 2023 und 2024. Allein an Steuern fehlen hier rund 200 Mio. Euro jährlich.“

Der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, Wolfgang Blasig, betonte: „Nach langwierigen und intensiven Verhandlungen ist es gelungen, die beiderseitigen Interessen auszutarieren und einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Die Finanzministerin hat gezeigt, dass sie die Kommunen auch in der insgesamt schwierigen Lage nicht im Regen stehen lässt. Damit sind für die kommenden Jahre verlässliche Rahmenbedingungen für die Kommunalfinanzen geschaffen worden.“