Preise für Baustoffe steigen infolge des Krieges in der Ukraine – Finanzministerium handelt

Bei Hochbaumaßnahmen des Landes sind nun bei bestimmten Baustoffen Anpassungen an gestiegene Preise möglich

- Erschienen am 13.04.2022 - Presemitteilung 22/2022

Potsdam – Der völkerrechtswidrige Einmarsch Russlands in die Ukraine hat zu großem Leid bei den Menschen in der Ukraine geführt. Neben dem menschlichen Leid gibt es auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, so auf die Preise für bestimmte Baustoffe wie Baustahl, Aluminium oder erdölbasierte Produkte wie Bitumen oder Kunststoffrohre. Zum einen bezieht Deutschland bisher einen erheblichen Anteil der dafür nötigen Rohstoffe aus Russland, Weißrussland und der Ukraine. Zum anderen sind auch Lieferketten gestört. In der Folge sind diese Baustoffe erheblich teurer geworden und zum Teil deutlich schwerer zu beschaffen.

Das für den Landeshochbau zuständige Finanzministerium hat auf diese Entwicklung nun reagiert und den Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen heute angewiesen, dass neue Verträge für Baumaßnahmen mit Preisgleitklauseln versehen werden sollen, die ermöglichen, die Preise für bestimmte festgelegte Baustoffe auch während der Baumaßnahme an die Marktentwicklung anzupassen. Der entsprechende Erlass des Finanzministeriums sieht zudem vor, dass im Einzelfall auch bestehende Verträge für Baumaßnahmen nachträglich an die Marktentwicklung angepasst werden können.

Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper sagte dazu: „Es bringt weder den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und schon gar nicht den Bauunternehmen etwas, wenn das Land Brandenburg als Bauherr auf bestehende Verträge pocht, die zu völlig anderen Marktpreisen abgeschlossen wurden und es im Ergebnis zum Stillstand auf den Baustellen des Landes kommt. Daher haben wir heute auf die teils extrem angestiegenen Baustoffpreise reagiert. Dies bietet sowohl für das Land als Bauherr als auch für die beauftragten Bauunternehmen die Lösung, dass die Preise für bestimmte Baustoffe an die Marktpreise angepasst werden können. Damit übernehmen wir eine entsprechende Festlegung der Bundesbauverwaltung, die wir auf die Verträge für alle Hochbaumaßnahmen des Landes wie etwa den Bau oder die Sanierung von Polizeiinspektionen, Finanzämtern oder anderen Verwaltungsgebäuden übertragen.

Der Erlass des Finanzministeriums gilt ab sofort und ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022. Zu den im Erlass aufgeführten Baustoffen gehören:

Stahl und Stahllegierungen, Aluminium, Kupfer, Erdölbasierte Produkte wie zum Beispiel Bitumen, Kunststoffrohre, Folien und Dichtbahnen, Epoxidharze, Zementprodukte, Holz und Gusseiserne Rohre.

Hintergrund:

Rund 4,27 Milliarden Euro wurden seit 1991 im Auftrag des Finanzministeriums für Hochbaumaßnahmen des Landes investiert. Das Land Brandenburg ist somit größter Bauherr in Brandenburg. Dafür zuständig ist heute der am 1. Januar 2006 gegründete Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), der zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehört. Dieser realisiert auf dem Weg der sogenannten Organleihe außerdem auch Bauvorhaben des Bundes auf dem Territorium des Landes Brandenburg; seit 1991 in einem Volumen von weiteren 2,3 Milliarden Euro.