Steuererleichterungen für zwangsweise Holzeinschläge nach dem Sturmtief „Xavier“
Finanzminister Görke: Betroffene Waldbesitzer können bestehende gesetzliche Möglichkeiten nutzen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam - Auch Tage nachdem Sturmtief „Xavier“ in Brandenburg wütete, dauern die Aufräumarbeiten im Land weiter an. Nach Angaben des Umweltministeriums sind 1,5 bis 2 Millionen Bäume beschädigt worden. Waldbesitzer in Brandenburg, die auf diese Weise durch das Sturmtief geschädigt wurden, müssen dann zwangsweise Holzeinschläge vornehmen. Dafür können sie bestehende steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Darauf weist Brandenburgs Finanzminister Christian Görke in dem Zusammenhang hin. Für solche außerordentlichen Holznutzungen, die auch als Kalamitätsnutzungen bezeichnet werden, gilt ein ermäßigter Einkommensteuersatz nach Paragraf 34b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes.
„Holzeinschläge, die außerhalb einer planmäßigen Bewirtschaftung, also durch unvorhersehbare Ereignisse vorgenommen werden müssen, führen zu höheren Gewinnen. Diese hätten sich normalerweise auf mehrere Wirtschaftsjahre verteilt. Da die Gewinne nun in einem Jahr gebündelt auftreten, sieht das Gesetz zur Milderung der damit verbundenen hohen Steuerbelastung für diese Einkünfte eine geringere Einkommensteuer vor“, macht Christian Görke deutlich.
Zwingende Voraussetzung für eine ermäßigte Besteuerung der Einkünfte aus den außerordentlichen Holznutzungen ist allerdings, dass die Schäden nach Feststellung des Schadensfalls und vor Beginn ihrer Aufarbeitung zunächst dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Nach der Aufarbeitung des Holzeinschlags muss zudem eine Abschlussmeldung erfolgen, mit der die zwangsweisen Holznutzungen mengenmäßig nachgewiesen werden. Sowohl für die Mitteilung als auch für den Nachweis über die Schäden stehen amtliche Vordrucke zur Verfügung, die als Download veröffentlicht sind.
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