Corona: Brandenburgs Finanzämter öffnen ab 15. Juni wieder für den Publikumsverkehr

Termine vorher telefonisch vereinbaren

- Erschienen am 12.06.2020 - Pressemitteilung 54/2020

Potsdam – Die 13 Finanzämter im Land Brandenburg öffnen ab Montag, 15. Juni 2020, wieder ihre Service- und Informationsstellen (SIS) für den Publikumsverkehr. Um die geltenden Corona-Hygieneregeln einhalten zu können, sind persönliche Gespräche nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins und mit Mund-Nase-Bedeckung möglich. Mit der Terminvergabe sollen längere Wartezeiten und der gleichzeitige Andrang zu vieler Bürgerinnen und Bürger vermieden werden, um auch den Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einhalten zu können.

Brandenburgs Finanzministerium hatte angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus die 13 Finanzämter sowie die externen Service- und Informationsstellen seit dem 16. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger konnten jedoch seither weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten zu den gewohnten Öffnungszeiten per Telefon, Fax oder Brief mit ihrem jeweiligen Finanzamt klären. „Angesichts der besonderen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bitten wir auch weiterhin darum, zum eigenen Schutz und zum Schutz der Beschäftigten Besuche in den Service- und Informationsstellen der Finanzämter auf das Notwendige zu beschränken. Wie bisher, können sich Steuerpflichtige gerne weiterhin telefonisch oder schriftlich an ihr Finanzamt wenden“, erläuterte Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper.

Steuerpflichtige, die dem Finanzamt Unterlagen zukommen lassen wollen, bitte ich, diese nicht persönlich abzugeben, sondern per Post an das Finanzamt zu senden oder den Briefkasten direkt vor dem Finanzamt zu nutzen“, betonte der Finanzstaatssekretär. Vordrucke müssten ebenfalls nicht abgeholt werden, sondern könnten auf der Seite https://www.formulare-bfinv.de/ heruntergeladen oder beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden.

Unabhängig von den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich.

Zur Nutzung des Online-Finanzamtes „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es wird ein Benutzerkonto erstellt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch sind ebenso elektronisch möglich.

Hintergrund:

Die Adressen und Telefonnummern der Finanzämter im Land Brandenburg finden Sie unter https://finanzamt.brandenburg.de

 

Unter den folgenden Telefonnummern können persönliche Termine vereinbart werden:

Finanzamt Angermünde

(03331) 267-316 oder -318

Finanzamt Brandenburg

(03381) 397-144 oder -152

Finanzamt Calau

(03541) 83-0 oder -116

Service- und Informationsstelle (SIS) in Finsterwalde

(03541) 83-6000 oder -6001 oder -6002

Finanzamt Cottbus

(0355) 49 91-4827

Finanzamt Eberswalde

(03334) 2 75-4000

Finanzamt Frankfurt (Oder)

(0335) 60676-1399

Service- und Informationsstelle (SIS) in Fürstenwalde (nur dienstags und donnerstags)

(0335) 60676-1999

Finanzamt Königs Wusterhausen

(03375) 275-0

Finanzamt Kyritz

(033971) 65-401 oder -402

Finanzamt Luckenwalde

(03371) 606-119

Finanzamt Nauen

(03321) 412-0

Finanzamt Oranienburg

(03301) 857-2000

Finanzamt Potsdam

(0331) 287-1169

Finanzamt Strausberg

(03341) 342-1009 oder -1011

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Ident-Nr
54/2020
Datum
12.06.2020