Hochwasser-Soforthilfen für Private und Unternehmen stehen ab sofort bereit
Finanzminister Markov erlässt Richtlinie „Hochwasser-Soforthilfen“
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat heute in Potsdam eine Richtlinie für Soforthilfen für vom Hochwasser geschädigte private Haushalte und Unternehmen unterschrieben. Damit sei der Weg frei, so Markov, um auch in Brandenburg allen Geschädigten kurzfristig und unbürokratisch über die erste Not hinweg zu helfen, erklärte er dazu. Als Soforthilfe werden einmalig pro erwachsener Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind gezahlt, pro Haushalt höchstens 2.000 Euro. Empfänger der Leistung sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde gemeldet sind, und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist. Unternehmen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe erhalten, wenn Schäden an betriebsnotwendigen Einrichtungen oder dem Betriebsvermögen entstanden sind. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohn- oder Betriebsgebäuden durch Oberflächenwasser überflutet worden und hierdurch Sachschäden entstanden sind.
Die Mittel werden bar ausgezahlt. Die Abstimmungen mit den zuständigen Landkreisen zum konkreten Verfahren laufen bereits. In Kürze werden die erforderlichen Informationen und Anlaufstellen auf der Internetseite des Finanzministeriums (www.mdf.brandenburg.de) veröffentlicht. Auf dieser Internetseite stehen die Antragsformulare zum Download bereit. Ebenso ist seit heute auch eine Hochwasser-Hotline im Ministerium der Finanzen geschaltet (Telefon 0331-866 6868 und per Mail unter: hochwasserhilfe@mdf.brandenburg.de), unter der Betroffene weitere Informationen erhalten.
Der Finanzminister unterstrich, dass es sich hierbei lediglich um eine erste Soforthilfe des Landes handele. Derzeit laufen die Verhandlungen mit dem Bund, um gemeinsam weitergehende Hilfen, insbesondere für den Wiederaufbau, bereit stellen zu können.
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