Brandenburgs Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer abgelehnt

Finanzminister Görke nach Abstimmung in Länderkammer

- Erschienen am 12.05.2017 - Presemitteilung 31/2017

Berlin/ Potsdam – Die von Brandenburg im vergangenen Jahr gestartete Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer ist heute in der Länderkammer abgelehnt worden. Vor der heutigen Abstimmung im Plenum hatten der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates noch mehrheitlich die Annahme des Antrages empfohlen. Ziel der Initiative war es, Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich anonym und abgeltend mit 25 Prozent besteuert, es sei denn der persönliche Steuersatz ist niedriger. Der normale tarifliche Steuersatz für alle anderen Einkünfte steigt bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen an.

Nach der Ablehnung des Entschließungsantrages im Plenum des Bundesrates sagte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke: „Ich bedauere es sehr, dass heute unser Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Trotz einer anstehenden Landtagswahl und der Bundestagswahl in diesem Jahr hatte ich gehofft, dass die fachlichen Gründe wichtiger wiegen als Rücksichten auf Koalitionspartner. Es bedarf nun einmal keiner Privilegierung von Besserverdienenden mit großen Vermögen und hohen Einkünften für Kapitalerträge, die anonym mit 25 Prozent versteuert werden. Während Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und anderen Einkunftsarten mit bis zu 45 Prozent belastet werden.“

Der Finanzminister betonte weiter, dass eine Abschaffung der Abgeltungsteuer auch ein wichtiges Signal zur Stärkung der Steuermoral aller Steuerzahlerinnen und -zahler gewesen wäre. „Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, warum der Staat und damit die Allgemeinheit weiterhin darauf verzichten sollten, angemessen an steigenden Vermögen zu partizipieren“, hob Görke hervor.

Zugleich kündigte Brandenburgs Finanzminister an, dass Brandenburg das Thema weiter verfolgen werde. „Mit dem heutigen Tag bleibt die Privilegierung von Besserverdienenden mit großen Vermögen und hohen Einkünften für Kapitalerträge gegenüber den Beziehern anderer Einkünfte erst einmal bestehen. Daher bleiben auch wir an diesem Thema dran. Das sind wir der Steuergerechtigkeit und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in diesem Land schuldig.“

Abbinder

Ident-Nr
31/2017
Datum
12.05.2017