Pilotprojekt „vereinfachte Steuererklärung für Alterseinkünfte“ wird fortgesetzt

Brandenburg bietet auch in diesem Jahr die vereinfachte Steuererklärung für Seniorinnen und Senioren an

- Erschienen am 12.03.2020 - Presemitteilung 18/2020

Potsdam – Die im Mai 2019 im Rahmen eines Pilotprojektes neu eingeführte vereinfachte „Steuererklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ steht auch in diesem Jahr zur Verfügung: Wie Brandenburgs Finanzministerium mitteilt, kann sie für 2019 von Rentnerinnen und Rentnern sowie Pensionärinnen und Pensionären genutzt werden, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen. Das lediglich zweiseitige Papier-Formular ist nicht nur viel kürzer als die komplette Einkommensteuererklärung. Sie ist auch deutlich einfacher auszufüllen, weil die Daten nicht mehr erklärt werden müssen, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen. Das Finanzamt übernimmt diese Angaben bei der Veranlagung von Amts wegen. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

„Ich freue mich, dass für 2018 mehr als 9.000 Seniorinnen und Senioren im Land Brandenburg von der im vergangenen Jahr eingeführten vereinfachten Steuererklärung für Alterseinkünfte Gebrauch gemacht haben“, sagte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange. „Die Finanzämter haben nahezu ausnahmslos ein positives Echo auf den von uns neu angebotenen Vordruck bekommen. Darüber hinaus haben wir aus der Befragung der Nutzerinnen und Nutzer wichtige Hinweise erhalten und konnten die Steuererklärung damit noch weiter verbessern. Dafür möchte ich allen teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich danken.

Mit Hilfe der Rückmeldungen aus einer im vergangenen Jahr durchgeführten Bürgerbefragung hat die Finanzverwaltung den Vordruck für das Jahr 2019 noch verständlicher gestaltet. Er wurde neu strukturiert und dadurch übersichtlicher. Während die erste Seite für allgemeine Angaben und Informationen vorgesehen ist, können auf der zweiten Seite die steuermindernden Aufwendungen eingetragen werden. Zudem hat die Finanzverwaltung die grüne Schrift für eine bessere Lesbarkeit durch schwarze Schrift ersetzt und die für Eintragungen vorgesehenen Felder vergrößert. Auch die Erläuterungen sind bürgernäher formuliert und helfen damit, die Steuererklärung schneller auszufüllen und sich dabei sicherer zu fühlen.

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen hatten mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Das Projekt hat bisher großen Anklang in den beteiligten Ländern gefunden und wird daher mit dem Ziel, weitere Erfahrungen mit einem solchen Vordruck zu sammeln, fortgesetzt.

Die zweiseitige Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften ist in Brandenburgs Finanzämtern und auch im Internet erhältlich. Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter gerne weiter. Spätester Termin zur Abgabe der Steuererklärung 2019 ist der 31. Juli 2020. Wer steuerlich vertreten ist, hat sogar bis zum 28. Februar 2021 Zeit.

 

Hintergrund:

Wer sich fragt, ob er überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, findet Rat auch in den vom Finanzministerium des Landes Brandenburg herausgegebenen Broschüren „Renten und Steuern“ und „Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 Steuern zahlen?“.

Beide Broschüren sind in den Finanzämtern des Landes und im Internet auf der Internetseite der Finanzämter unter www.finanzamt.brandenburg.de > Broschüren und Informationsmaterial erhältlich. Hier können sie heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden. Auf der Internetseite der Finanzämter ist auch auf die zweiseitige Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften verlinkt.

 

  • Download:

Pressemitteilung: Pilotprojekt „vereinfachte Steuererklärung für Alterseinkünfte“ wird fortgesetzt (pdf)

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Ident-Nr
18/2020
Datum
12.03.2020