Erbschaftsteuer darf Zukunft von Unternehmen nicht gefährden, aber Steuergerechtigkeit gilt auch im Erbschaftsfall

Deutschland braucht eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer

- Erschienen am 12.03.2015 - Presemitteilung 26/2015

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister Christian Görke äußerte sich heute zu den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Reform der Erbschaftsteuer und den heutigen Einlassungen von Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid folgendermaßen: „Klar ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Erbschaftsteuer bis 2016 erfolgen muss, um die als verfassungswidrig erkannten Privilegien der Unternehmenserben weitestgehend auszuräumen“, sagte Görke. „Das, was aber derzeit von Markus Söder und Nils Schmid dazu angeboten wird, läuft dem Augenschein nach darauf hinaus, das Verfassungsgerichtsurteil entweder unterlaufen oder umgehen zu wollen. Mit der Realität in der Bundesrepublik hat die Debatte ohnehin nichts mehr zu tun. Wenn Nils Schmid den schwäbischen Mittelstand ‚arm‘ und ‚bedauernswert‘ redet und daraus den Schluss zieht, dass Erbschaftsteuern erst ab einem Betriebsvermögen von 100 Millionen Euro erhoben werden dürfen, dann hört sich das für mich an wie Nachrichten von einem anderen Stern. Ich meine, dass große Vermögen nicht von Generation zu Generation weitergegeben werden sollten, ohne dass dabei angemessen Erbschaftsteuern gezahlt werden müssen. Im Jahr 2013 wurde in Deutschland ein Vermögen in Höhe von rund 74 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt, während nur rund fünf Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungssteuer anfielen. Ich fordere daher eine Reform der Erbschaft-steuer, welche die west- wie die ostdeutsche Realität im Blick behält! Ein Bäckermeister in Luckenwalde soll seinen Betrieb nicht schließen müssen, weil er Erbschaftsteuer zu entrichten hat. Nur den ostdeutschen Bäckermeister, der über ein Betriebsvermögen von über 100 Millionen Euro verfügt, muss mir erst noch einmal jemand vorstellen. Es gibt wohl auch keinen, der mehr als 20 Millionen Euro angespart hat, um an die von Bundesfinanzminister Schäuble benannte Grenze für die Erhebung von Erbschaftsteuer heranzureichen. Deshalb: Mehr Realität in die Debatte! Bei einer Einschränkung der vom Verfassungsgericht kritisierten Firmenprivilegien könnte das jährliche Erbschaftsteueraufkommen von derzeit fünf Milliarden Euro mittelfristig auf bis zu 13 Milliarden Euro steigen.

Damit einher ginge eine spürbare Stärkung der Einnahmen der Länder und keinesfalls der Untergang des schwäbischen oder bayerischen Mittelstands. Vor dem Hintergrund der ab 2020 voll wirksam werdenden Regelung zum Neuverschuldungsverbot, des Auslaufens des Solidarpakts und der Neuverhandlungen des Länderfinanzausgleichs halte ich eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer nicht nur für vertretbar, sondern für dringend erforderlich.“

Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. In Brandenburg betrug das Aufkommen im Jahr 2014 21,5 Millionen Euro. Bundesweit belief sich das Aufkommen im vergangenen Jahr auf 5,45 Milliarden Euro.

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Hintergrund:

Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht zu weitreichende erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln als teilweise verfassungswidrig erkannt und für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt.

In einer abweichenden Meinung haben drei Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts darauf hingewiesen, dass nach dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes der Umverteilungsgedanke stärker als bisher bei der Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts Berücksichtigung finden müsse.

 

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Ident-Nr
26/2015
Datum
12.03.2015