Landesgrundstücke kostenfrei für Kommunen

Finanzminister: Angebot für Kita- und Schulneubauprojekte nutzen

- Erschienen am 12.01.2019 - Presemitteilung 05/2019

Potsdam – Auf Vorschlag des Finanzministers hat der Landtag im Dezember 2018 im Zuge der Haushaltsgesetzgebung für die Jahre 2019/2020 beschlossen, dass es künftig möglich sein soll, den Kommunen im Land Brandenburg verfügbare, nicht genutzte Landesgrundstücke unentgeltlich für Schul- und Kita-Baumaßnahmen zu überlassen. Eine solche Regelung findet sich im Paragrafen 16 Absatz 6 des Haushaltsgesetzes.

Finanzminister Christian Görke appellierte heute an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landes, nicht zu zögern und von dieser Regelung Gebrauch zu machen: „Der Bedarf an neuen Kita-Plätzen und für Schulneubauten ist unübersehbar. An dieser Stelle kann und will das Land gerade Kommunen in den ländlichen Räumen unterstützen, damit deren Neubaupläne nicht an den Grundstückskosten scheitern und dafür Landesliegenschaften kostenfrei abgeben. Wir wollen dabei helfen, alle Ressourcen verfügbar zu machen, damit bald mehr Plätze in den Kitas und die erforderlichen Schulkapazitäten geschaffen werden können.“

Voraussetzung einer unentgeltlichen Überlassung oder Übertragung von Landesliegenschaften ist, dass ein verfügbares, nicht genutztes Landesgrundstück für die Umsetzung eines Schul- oder Kitabauvorhabens von einer Kommune benötigt wird, die selbst über kein geeignetes Grundstück verfügt. Das Grundstück darf darüber hinaus für das Vorhaben nicht offenkundig ungeeignet erscheinen.

„Ich freue mich“, erklärte Görke weiter, „dass die Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die Stadt Werder (Havel) dem Finanzministerium bereits ihr Interesse an einer unentgeltlichen Überlassung von Landesgrundstücken für Schul- oder Kitabaumaßnahmen mitgeteilt haben. Die Landeshauptstadt Potsdam interessiert sich ebenso für den Erwerb von Landesgrundstücken zu diesen Zwecken. Wir werden uns dazu in der gebotenen Schnelligkeit verhalten, um diese Vorhaben voran zu bringen.“

Kommunen, die ebenfalls an einer unentgeltlichen Überlassung oder Übertragung eines Landesgrundstücks nach § 16 Absatz 6 Haushaltsgesetz 2019/2020 interessiert sind, können sich unter Angabe der Liegenschaft – formlos – an das Ministerium der Finanzen wenden.

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Ident-Nr
05/2019
Datum
12.01.2019