Finanzamt Calau und Außenstelle in Finsterwalde bis einschließlich 8. Januar für Publikumsverkehr geschlossen

Steuerliche Angelegenheiten können weiter per Telefon geklärt werden/ Finanzministerium empfiehlt elektronische Steuererklärung zu nutzen

- Erschienen am 11.12.2020 - Pressemitteilung 97/2020

Potsdam – Brandenburgs Finanzministerium hat angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus im Süden des Landes das Finanzamt Calau und dessen Außenstelle in Finsterwalde vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Demnach bleiben die Service- und Informationsstellen (SIS) im Calauer Finanzamt und in Finsterwalde vom Montag, 14. Dezember 2020, an bis einschließlich 8. Januar 2021 geschlossen.

Unabhängig von der Schließung für den Publikumsverkehr können die Steuerpflichtigen und Unternehmen in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster – für die das Finanzamt Calau zuständig ist – weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten klären. Das Calauer Finanzamt ist zu den gewohnten Zeiten per Telefon/Fax/Brief zu erreichen. Als weitere Schutzmaßnahme wird das Finanzamt Calau seine Außendienste wie beispielsweise Betriebsprüfungen bis einschließlich 8. Januar auf das notwendige Maß reduzieren.

In den übrigen zwölf Finanzämtern im Land Brandenburg sind wie bisher auch in Calau seit dem Sommer dieses Jahres persönliche Gespräche in den Service- und Informationsstellen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins und mit Mund-Nase-Bedeckung möglich. Mit der Terminvergabe sollen längere Wartezeiten und der gleichzeitige Andrang zu vieler Bürgerinnen und Bürger vermieden werden, um auch den Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einhalten zu können.

Generell empfiehlt das Finanzministerium den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, unabhängig von den Einschränkungen angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich.

Zur Nutzung von „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es wird ein Benutzerkonto erstellt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch sind ebenso elektronisch möglich.

 

Hintergrund:

Die Adressen und Telefonnummern der Finanzämter im Land Brandenburg finden Sie unter https://finanzamt.brandenburg.de

Steuer-Formulare können elektronisch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden: https://www.formulare-bfinv.de/

Wer über keinen Internetanschluss verfügt, kann sich telefonisch an sein zuständiges Finanzamt wenden, das dann die Formulare in diesen Ausnahmefällen zusendet.

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Ident-Nr
97/2020
Datum
11.12.2020