Land Brandenburg hebt bei Vergaben Wertgrenzen an

Neuregelung soll Investitionen erleichtern und die Wertgrenzen mit denen im Kommunalbereich harmonisieren

- Erschienen am 11.09.2020 - Pressemitteilung 74/2020

Potsdam – Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Brandenburg hat das Finanzministerium veranlasst, dass die Wertgrenzen für Vergaben des Landes heraufgesetzt werden.

Konnten Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes beispielsweise Liefer- und Dienstleistungen bisher nur bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 20.000 Euro in einer Verhandlungsvergabe oder einer beschränkten Ausschreibung vergeben, ist dies künftig bis zu einem erwarteten Auftragswert von 100.000 Euro möglich. Oberhalb von 100.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) ist bei Liefer- und Dienstleistungen für das Land weiter eine reguläre Ausschreibung notwendig. Für eine entsprechende Anhebung der Wertgrenzen hat das Finanzministerium die Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung geändert. Die angehobenen Wertgrenzen treten zum 1. Oktober 2020 in Kraft.

„Für die angehobenen Wertgrenzen sprechen mehrere Gründe“, erläuterte Finanzstaatssekretär Frank Stolper heute in Potsdam. „Zum einen sollen damit Investitionen im Land beschleunigt und vereinfacht werden, da bei zahlreichen Vergaben durch das Land nun ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren entfällt. Damit verkürzen sich auch die sonst einzuhaltenden Fristen. Im Ergebnis können Investitionen schneller beauftragt werden.“ Zum zweiten sollen dadurch in der Folge die Baubranche aber auch andere Branchen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich in Zeiten der Corona-Pandemie stabilisiert werden. „Und zum dritten gestalten wir mit den angehobenen Wertgrenzen die Vergabeverfahren des Landes künftig transparenter und einheitlich, da die Wertgrenzen des Landes damit zugleich an jene der Kommunen angeglichen werden. Die bisherigen Unterschiede waren schwer vermittelbar“, führte der Finanzstaatssekretär weiter aus.

Neben den Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen für das Land werden auch jene für Bauleistungen für das Land Brandenburg deutlich angehoben. Konnten Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes bisher Bauleistungen nur bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 20.000 Euro freihändig vergeben, ist dies künftig bis zu einem erwarteten Auftragswert von 100.000 Euro möglich. Bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von einer Million Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) können Bauleistungen künftig in beschränkten Ausschreibungen vergeben werden, bisher ging dies nur bis zu einem Wert von 200.000 Euro. Bei Vergaben von Bauleistungen mit einem voraussichtlichen Wert von mehr als einer Million Euro ist weiterhin eine reguläre Ausschreibung notwendig.

Hintergrund:

Das Finanzministerium hat die Anhebung der Wertgrenzen für Vergaben durch das Land mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 55 der Landeshaushaltsordnung veranlasst. Die Regelungen treten zum 1. Oktober 2020 in Kraft und sind im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 33 vom 19. August 2020 (ab Seite 805) veröffentlicht.

Die vollständige Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung werden im Portal Landesrecht Brandenburg bereit gestellt: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_lho.

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Ident-Nr
74/2020
Datum
11.09.2020